Akademie
Profitieren Sie von unseren erstklassigen Schulungen in verschiedenen Fachbereichen, maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse.
Arbeitssicherheit
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um Ihre Arbeitsabläufe zu optimieren und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Brandschutz
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Brandschutzmaßnahmen optimieren.
Prüfservice
Entdecken Sie unsere breite Palette an professionellen Prüfdienstleistungen, die höchste Sicherheitsstandards erfüllen.
Mit unserem Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) setzen Sie neue Maßstäbe im Arbeitsschutz. Profitieren Sie von erfahrenen Lernbegleitern und praxisorientierten Inhalten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und investieren Sie in Ihre Zukunft!
Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0nach OStrV, TROS und DGUV Grundsatz 303-005
Betreiben Sie Laser der Klassen 3R, 3B oder 4? Dann müssen Sie laut Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) eine/n Laserschutzbeauftragte/n schriftlich bestellen. Diese/r muss über umfassende Fachkenntnisse zur Lasersicherheit verfügen, die durch eine anerkannte Schulung und eine Prüfung erworben werden.
In unserer Qualifizierungsschulung der BECKER:GRUPPE vermitteln wir Ihnen das notwendige Wissen, um die Aufgaben eines/ einer Laserschutzbeauftragten kompetent zu erfüllen. Sie lernen alles über die Beratung bei Beschaffung und Betrieb von Lasern, die Auswahl und Überprüfung von Schutzmaßnahmen, die Unterweisung der Mitarbeitenden und die Überwachung des sicheren Laserbetriebs.
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand: Die DGUV empfiehlt, alle 5 Jahre eine Fortbildung zu absolvieren. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz in unserer Schulung und sorgen Sie für maximale Sicherheit in Ihrem Unternehmen!
Entdecken Sie unser Schulungsangebot und melden Sie sich noch heute an!
BECKER:GRUPPE
Zum. Geisberg 5a
66740 Saarlouis
Bitte wählen Sie einen Termin
Unternehmen, die Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 betreiben, sind gemäß der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) verpflichtet, eine/-n Laserschutzbeauftragte/-n schriftlich zu bestellen.
Die BECKER:GRUPPE steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Einhaltung dieser Vorschriften zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle notwendigen Sicherheitsstandards erfüllt.
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind verpflichtet, Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen, bevor ein Lasergerät der Klasse 3R, 3B oder 4 benutzt wird. Diese Regelung dient dem Schutz der Mitarbeiter und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Zusätzlich besteht ab der Klasse 3R eine Anmeldepflicht bei der Berufsgenossenschaft (BG).
Die Experten der BECKER:GRUPPE stehen Ihnen für weitere Fragen und zur Unterstützung bei der Bestellung von Laserschutzbeauftragten gerne zur Verfügung.
Die Bestellung von Laserschutzbeauftragten erfolgt durch eine Bestellungsurkunde, die die Aufgaben, Pflichten und Rechte der beauftragten Person(en) klar definiert. Eine entsprechende Vorlage kann bei der Berufsgenossenschaft (BG) bezogen werden.
Die BECKER:GRUPPE unterstützt Sie gerne bei der Bestellung von Laserschutzbeauftragten und bietet Ihnen umfassende Beratung und passende Lösungen für Ihren Betrieb.
Laserschutzbeauftragte müssen über ausreichende Fachkenntnisse zur Lasersicherheit verfügen. Diese Sachkunde wird typischerweise durch die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang und das Bestehen einer Prüfung erworben.
Laserschutzbeauftragte übernehmen eine zentrale Rolle im sicheren Umgang mit Lasergeräten im Betrieb. Zu ihren Hauptaufgaben gehören:
Ja, Laserschutzbeauftragte müssen sich regelmäßig fortbilden, um stets auf dem neuesten Stand der Technik und Sicherheit zu bleiben. Gemäß dem DGUV Grundsatz 303-005 ist alle fünf Jahre eine Fortbildung empfohlen.
Die Lehrgänge richten sich an künftige Laserschutzbeauftragte sowie bereits bestellte Laserschutzbeauftragte, die ihre Kenntnisse auffrischen müssen. Geeignete Teilnehmer sind beispielsweise Sicherheitsbeauftragte, SiFa’s, Facharbeiter oder Meister.
Die direkte Anwesenheit eines/-r Laserschutzbeauftragten bei jeder Laseranwendung ist nicht immer erforderlich. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass der sichere Ablauf der Laseranwendungen überwacht wird. Hier sind die Details:
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