Die Fachkunde von Brandschutzbeauftragten muss stets den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften entsprechen. Deshalb ist eine regelmäßige Fortbildung für Brandschutzbeauftragte unerlässlich, um die Aufgaben qualifiziert bewältigen zu können.
Als Brandschutzbeauftragter bzw. Brandschutzbeauftragte sind Sie verpflichtet, alle drei Jahre eine Fortbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten zu absolvieren. Der Zeitraum zwischen den Fortbildungen sollte nicht länger als drei Jahre sein. Wenn die Fortbildung nicht innerhalb dieser Fristen erfolgt, muss erneut die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten durchlaufen werden.
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Die Schulung setzt Deutschkenntnisse in Wort und Schrift voraus.
Sie
wird in deutscher Sprache durchgeführt, da ein vollständiges
Verständnis der Inhalte entscheidend ist, um diese später korrekt und
sicher in der Arbeit anzuwenden. Wer die Sprache nicht beherrscht,
könnte die Inhalte zwar formal absolvieren, würde aber die wichtigen
Informationen nicht vollständig erfassen.
Mathias Becker e.K.
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis
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