Akademie
Profitieren Sie von unseren erstklassigen Schulungen in verschiedenen Fachbereichen, maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse.
Arbeitssicherheit
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um Ihre Arbeitsabläufe zu optimieren und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Brandschutzberatung
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Brandschutzmaßnahmen optimieren.
Prüfservice
Entdecken Sie unsere breite Palette an professionellen Prüfdienstleistungen, die höchste Sicherheitsstandards erfüllen.
Mit unserem Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) setzen Sie neue Maßstäbe im Arbeitsschutz. Profitieren Sie von erfahrenen Lernbegleitern und praxisorientierten Inhalten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und investieren Sie in Ihre Zukunft!
Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0
von Mathias
Zum 1. Januar 2026 tritt die reformierte DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie definiert verbindlich, wie Unternehmen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte betreut werden.
BGHM (Holz und Metall) |
BG RCI (Rohstoffe & chemische Industrie) |
BGN (Nahrungsmittel & Gastgewerbe) |
BG BAU |
Weitere BGs (z. B. VBG, BGW) |
01.04.2025 |
01.01.2026 |
01.01.2026 |
Veröffentlichung Ende 2026, voraussichtlich ab 2027 gültig |
Keine Termine (Stand 01.12.2025) |
Bereits eingeführt |
Start 2026 |
Start 2026 |
Verzögert |
Prüfung läuft |
Ab 2026 müssen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder mindestens 5 % aller Betriebe pro Jahr besichtigen. Damit wird die bisherige Zielvorgabe zur Pflicht.
Praxisrelevante Hinweise
Ab dem 1. Mai 2026 gelten neue EU-Gefahrenklassen auch für Gemische, z. B. Reinigungsmittel, Lacke oder Klebstoffe.
Wichtige Punkte für Unternehmen
Die europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) startet 2026 eine Kampagne zu psychosozialen Risiken. Solche Kampagnen führen erfahrungsgemäß zu späteren Anpassungen in Aufsichtsschwerpunkten oder Rechtsetzungsprozessen. Unternehmen können bereits jetzt proaktiv handeln:
Ziel ist die frühzeitige Identifikation und Reduktion psychischer Belastungen, noch bevor sie zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen.
2026 bringt für Unternehmen wesentliche Neuerungen im Arbeitsschutz: flexiblere Betreuung, digitale Möglichkeiten, verbindliche Kontrollen, aktualisierte Gefahrstoffregeln und zunehmende Aufmerksamkeit für psychische Gesundheit. Eine frühzeitige Vorbereitung auf diese Änderungen hilft, Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Vorgaben zuverlässig zu erfüllen.