Arbeitsschutz 2026: Änderungen für Unternehmen in… | BECKER GRUPPE
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Arbeitsschutz 2026: Änderungen für Unternehmen in Deutschland

Im Jahr 2026 treten zahlreiche Neuerungen im deutschen Arbeitsschutz in Kraft. Die Reform der DGUV Vorschrift 2, verbindliche Kontrollquoten der Arbeitsschutzbehörden, aktualisierte Regelungen für Gefahrstoffe und die zunehmende Bedeutung psychischer Gesundheit prägen die Sicherheitsanforderungen in Betrieben. Dieser Beitrag informiert Sie umfassend über die wichtigsten Änderungen, Hintergründe und praktische Hinweise zur Umsetzung.

1. Reform der DGUV Vorschrift 2: Betriebsbetreuung neu geregelt

Zum 1. Januar 2026 tritt die reformierte DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie definiert verbindlich, wie Unternehmen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte betreut werden.

Berufsgenossenschaft

BGHM (Holz und Metall)

BG RCI (Rohstoffe & chemische Industrie)

BGN (Nahrungsmittel & Gastgewerbe)

BG BAU

Weitere BGs (z. B. VBG, BGW)

Status der neuen DGUV Vorschrift 2

01.04.2025

01.01.2026

01.01.2026

Veröffentlichung Ende 2026, voraussichtlich ab 2027 gültig

Keine Termine (Stand 01.12.2025)

Status

Bereits eingeführt

Start 2026

Start 2026

Verzögert

Prüfung läuft

Wesentliche Änderungen für Unternehmen

  • Kleinbetriebsschwelle steigt: Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden erhalten mehr Flexibilität bei der Betreuung.
  • Fester Mindestanteil für Grundbetreuung: Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden müssen 20 % der Einsatzzeit für die Grundbetreuung aufwenden.
  • Digitalisierung der Betreuung: Digitale Beratungsformen und Begehungen werden erstmals offiziell anerkannt.
    Digitale Begehungen sind zulässig, wenn:
  • sie den gleichen Informationsgehalt wie eine Vor-Ort-Begehung sicherstellen,
  • eine stabile und geeignete technische Infrastruktur vorhanden ist,
  • sicherheitsrelevante Bereiche vollständig dokumentiert werden,
  • eine anschließende Bewertung und Dokumentation erfolgt.
    Dies schafft Rechtssicherheit für Unternehmen, die hybriden oder digitalen Betreuungskonzepten folgen.

2. Verbindliche Mindestbesichtigungsquote der Arbeitsschutzbehörden

Ab 2026 müssen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder mindestens 5% aller Betriebe pro Jahr besichtigen. Damit wird die bisherige Zielvorgabe zur Pflicht.

Praxisrelevante Hinweise

  • Umsetzungshürden: In vielen Bundesländern besteht ein erheblicher Fachkräftemangel innerhalb der Arbeitsschutzverwaltung. Dieser kann dazu führen, dass die Einhaltung der Quote in der Praxis herausfordernd bleibt – trotz gesetzlicher Verpflichtung.
  • Ziel: Stärkung der Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen und Reduzierung von Wettbewerbsverzerrungen durch Betriebe, die Vorschriften bisher ignorierten.

3. Änderungen bei Gefahrstoffen (CLP-Verordnung)

Ab dem 1. Mai 2026 gelten neue EU-Gefahrenklassen auch für Gemische, z. B. Reinigungsmittel, Lacke oder Klebstoffe.

Wichtige Punkte für Unternehmen

  • Aktualisierung von Etiketten und Sicherheitsdatenblättern: Unternehmen müssen ihre Bestände aktualisieren, Sicherheitsdatenblätter prüfen und Etiketten anpassen.
  • Relevanz für die Gefährdungsbeurteilung:
    Die neuen Einstufungen wirken sich direkt auf die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV aus. Unternehmen müssen ihre Dokumentation und Schutzmaßnahmen entsprechend überarbeiten, insbesondere bei Stoffen mit endokriner Wirkung oder solchen, die persistent bzw. sehr persistent sind (PBT/vPvB).

4. Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Die europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) startet 2026 eine Kampagne zu psychosozialen Risiken. Solche Kampagnen führen erfahrungsgemäß zu späteren Anpassungen in Aufsichtsschwerpunkten oder Rechtsetzungsprozessen. Unternehmen können bereits jetzt proaktiv handeln:

  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß § 5 ArbSchG durchführen.
  • Zusätzliche Maßnahmen: Workshops, Führungskräfteschulungen, Belastungsanalysen oder organisatorische Prävention.

Ziel ist die frühzeitige Identifikation und Reduktion psychischer Belastungen, noch bevor sie zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen.

Fazit

2026 bringt für Unternehmen wesentliche Neuerungen im Arbeitsschutz: flexiblere Betreuung, digitale Möglichkeiten, verbindliche Kontrollen, aktualisierte Gefahrstoffregeln und zunehmende Aufmerksamkeit für psychische Gesundheit. Eine frühzeitige Vorbereitung auf diese Änderungen hilft, Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Vorgaben zuverlässig zu erfüllen.