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Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0

Prüfung von Lichtschranken und berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen

Lichtschranken und andere berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) sind ein fester Bestandteil moderner Maschinen- und Anlagensicherheit. Sie schützen Mitarbeitende zuverlässig vor Verletzungen – vorausgesetzt, sie funktionieren einwandfrei. Damit das so bleibt, müssen diese Sicherheitseinrichtungen regelmäßig geprüft werden. Unsere Fachkräfte übernehmen das für Sie – kompetent, gesetzeskonform und mit dokumentierter Nachvollziehbarkeit.

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Prüfung von Lichtschranken und berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen

Warum ist die Prüfung von Lichtschranken und BWS so wichtig?

Lichtschranken und BWS erkennen Bewegungen oder Annäherungen und stoppen Maschinen bei Gefahr automatisch. Ihre Funktion ist für die Sicherheit am Arbeitsplatz entscheidend.
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 müssen Schutzsysteme regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Nach den gültigen nationalen und internationalen Vorschriften müssen Maschinen und Anlagen mit gefährlichen Bewegungen mit Schutzeinrichtungen ausgerüstet werden. Diese Schutzeinrichtungen (Zweihandbedienung, Lichtschranken, Schutzzäune etc.) müssen so angebracht werden, dass keine Verletzungsgefahr für den Bediener besteht. Das Nachlaufmessgerät NMG2 liefert die hierzu nötigen Messdaten wie Nachlaufzeit, Nachlaufweg und Maximalgeschwindigkeit. Daraus läßt sich der Mindest-Sicherheitsabstand bestimmen, wie er in der Norm EN ISO 13855 (EN999) beschrieben ist. Auch die DIN EN ISO 61496 (Sicherheitsanforderungen an berührungslose Schutzeinrichtungen) gibt klare Prüfanforderungen vor.

Ein Versagen der Lichtschranken kann zu schweren Unfällen führen – und zu rechtlichen Konsequenzen für den Betreiber. Deshalb ist eine regelmäßige Prüfung dieser Schutzeinrichtungen unverzichtbar.

Was wird geprüft?
Was wird geprüft?
  • Funktion von Lichtschranken, Sensoren & Sicherheitssteuerungen
  • Reichweite
  • Reaktionszeit
  • Abschaltverfahren
  • Korrekte Positionierung
  • Manipulationsschutz & Integration in die Maschinensteuerung
Wann erfolgen Prüfungen?
Wann erfolgen Prüfungen?
  • Mindestens einmal jährlich
  • Exakte Häufigkeit der Prüfung abhängig von Einsatzhäufigkeit, Umgebungsbedingungen und Herstellervorgaben
  • Bei sicherheitskritischen Schäden oder Einwirkungen
  • In kürzeren Intervallen für sicherheitsrelevante Maschinen oder Produktionsbereiche
Dokumentation
Dokumentation
  • Prüfergebnisse werden sorgfältig dokumentiert und Ihnen zur Verfügung gestellt

In welchem Abstand sollte man Lichtschranken überprüfen lassen?

Die Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen, wobei die genaue Häufigkeit von der Einsatzhäufigkeit, den Umgebungsbedingungen und den Herstellervorgaben abhängt. Für sicherheitsrelevante Maschinen oder Produktionsbereiche empfehlen wir kürzere Intervalle. Wir beraten Sie gerne individuell zu geeigneten Prüfintervallen für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie mit unseren Prüfverträgen dabei, diese Fristen zuverlässig einzuhalten.

Wer darf eine solche Prüfung durchführen?

Nur speziell geschulte Fachkräfte mit der entsprechenden Sachkunde dürfen Prüfungen an Lichtschranken und berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen durchführen. Unsere Prüfer sind speziell hierfür ausgebildet und stets auf dem neuesten Stand der Normen und Vorschriften.

Was wird an Lichtschranken und BWS konkret geprüft?

Geprüft wird die Funktion der Lichtschranken, Sensoren und Sicherheitssteuerungen. Dabei werden z. B. Reichweite, Reaktionszeit, Abschaltverhalten und korrekte Positionierung kontrolliert. Auch Manipulationsschutz und Integration in die Maschinensteuerung werden bewertet. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Schutzfunktion in jeder Situation zuverlässig greift.

Berührungsfreie Schutzeinrichtungen sind Systeme, die ohne physischen Kontakt mit dem Menschen arbeiten – etwa durch Infrarot, Laser oder Ultraschall. Sie unterbrechen bei Annäherung automatisch den Arbeitsprozess und verhindern so Verletzungen.

Ablauf der Prüfung

  1. Sicht- und Funktionskontrolle
  2. Messung von Reaktionszeiten und Reichweiten
  3. Dokumentation mit digitalem Prüfprotokoll
  4. Mängelerfassung und Handlungsempfehlung
  5. Übergabe des Prüfberichts zur Nachverfolgung

Eine vollständige Auflistung der Arbeitsmittel, die wir für Sie prüfen, können Sie hier als PDF downloaden.

Dominik Sepeur web
Mit unseren Prüfdienstleistungen schaffen wir Vertrauen und Gewissheit. Wir gehen über die bloße Prüfung hinaus und setzen uns mit Leidenschaft dafür ein, dass Ihre Arbeitsmittel den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
Dominik Sepeur

Vorteile der Becker Gruppe

Mit der Becker Gruppe haben Sie einen zuverlässigen Partner für die Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln an Ihrer Seite. Wir bieten alle Prüfungen aus einer Hand – unkompliziert und effizient. Unsere top ausgebildeten Fachleute prüfen Ihre Anlagen stets normgerecht und auf dem aktuellen Stand der Technik.
Unsere Prüfverträge sichern Ihnen planbare und rechtssichere Prüfintervalle. Mit manipulationssicherer Software und digitalen Prüf- und Mängelberichten behalten Sie jederzeit den Überblick – ganz ohne Papierchaos.

Prüfung von Lichtschranken und berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen

Lichtschranken sowie berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen sind zentrale Elemente der Betriebssicherheit. Eine regelmäßige Kontrolle schützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern auch Ihr Unternehmen vor Folgekosten und rechtlichen Risiken. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Prüf-Know-how – für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb.

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