Akademie
Profitieren Sie von unseren erstklassigen Schulungen in verschiedenen Fachbereichen, maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse.
Arbeitssicherheit
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um Ihre Arbeitsabläufe zu optimieren und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Brandschutz
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Brandschutzmaßnahmen optimieren.
Prüfservice
Entdecken Sie unsere breite Palette an professionellen Prüfdienstleistungen, die höchste Sicherheitsstandards erfüllen.
Mit unserem Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) setzen Sie neue Maßstäbe im Arbeitsschutz. Profitieren Sie von erfahrenen Lernbegleitern und praxisorientierten Inhalten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und investieren Sie in Ihre Zukunft!
Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0Aus Leidenschaft zur Sicherheit
Es ist von großer Bedeutung, dass Sicherheitsbeauftragte stets über die aktuellen Vorschriften informiert sind, um die potenziellen Risiken in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erkennen und bewerten zu können.
Unsere Schulung vermittelt praxisnahe Beispiele und konkrete Handlungsempfehlungen, die den Teilnehmende dabei helfen, das erworbene Wissen erfolgreich in ihrem jeweiligen Betrieb anzuwenden.
Diese Schulung bieten wir als Online-Termin via MS Teams an.
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Weitere Schulungen
Nach § 22 SGB VII besitzen Sicherheitsbeauftragte keine Befugnis, Anweisungen zu erteilen. Daher können sie in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ihre alleinige Aufgabe liegt darin, ihre Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zu beraten, auf Mängel und Unfallrisiken hinzuweisen und Optimierungsvorschläge zu unterbreiten.
Einen Kündigungsschutz für Sicherheitsbeauftragte gibt es nicht. Aber es gilt das Benachteiligungsverbot, welches besagt, dass ein oder eine Sicherheitsbeauftragte/r nicht wegen der Entscheidungen im Amt entlassen werden darf. Dies liegt daran, dass Sicherheitsbeauftragte bei deren Überwachungstätigkeit zu Schlussfolgerungen gelangen können, die der Geschäftsführung des Unternehmens nicht gefallen. Es ist wichtig, dass Sicherheitsbeauftragte in ihrer Rolle geschützt werden, um eine unabhängige und objektive Überwachung zu gewährleisten.
Hinweis
Es besteht gesetzlich kein Verfall des Befähigungsnachweises, aber es wird empfohlen alle 2-3 Jahre eine Auffrischung vorzunehmen.