Mögliche Schulungsform Online Präsenz

Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte

Aus Leidenschaft zur Sicherheit

395,00 € netto, zzgl. ges. MwSt. Preis pro Teilnehmer inkl. Verpflegung, Schulungsunterlagen und Zertifikat
Seminarteilnehmerin im Fokus web
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Qualifiziert als Sicherheitsbeauftragter/ Sicherheitsbeauftragte nach DGUV Vorschrift 1
Zielgruppe
Zielgruppe
Beschäftigte, die bereits im Unternehmen die Rolle als Sicherheitsbeauftragte/ Sicherheitsbeauftragter inne haben

Es ist von großer Bedeutung, dass Sicherheitsbeauftragte stets über die aktuellen Vorschriften informiert sind, um die potenziellen Risiken in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erkennen und bewerten zu können.

Unsere Schulung vermittelt praxisnahe Beispiele und konkrete Handlungsempfehlungen, die den Teilnehmende dabei helfen, das erworbene Wissen erfolgreich in ihrem jeweiligen Betrieb anzuwenden.

Diese Schulung bieten wir als Online-Termin via MS Teams an.

Inhalt der Schulung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsunfall und Ursachenforschung
  • Verantwortung und Haftung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Sozialgesetzbuch 7 (SGB VII)
  • Arbeitsschutzorganisation
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Neuerungen DGUV, techn. Regeln
  • Erfahrungsaustausch
Das Schulungsteam ist bereit Drei Gesichter in Kreisen
Veranstaltungsort

Online via Microsoft Teams

Ihre Vorteile

Erfahrungsaustausch mit aktiven Sicherheitsfachkräften und anderen Sicherheitsbeauftragten
Praxisnahes Schulungsangebot mit Dozenten, die als Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Betrieben arbeiten
Arbeitsunfälle reduzieren dank Sicherheitsbeauftragten, die auf dem neusten Stand sind
Handouts mit allen wichtigen Neuerungen, Gesetzen und Regelwerken zum Nachschlagen

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Qualifizierungsschulung für Sicherheitsbeauftragte 13.01.2025, 08:30 Uhr , 18.03.2025, 08:30 Uhr
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  • Die Schulungen der BECKER:GRUPPE sind immer aktuell und praxisnah. Die lebendige Vortragsweise der Dozenten und deren Fachwissen überzeugen unsere Mitarbeiter und Kunden.
    Tom Hert, Geschäftsführer, HERT Kran-Service GmbH

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Häufig gestellte Fragen

Nach § 22 SGB VII besitzen Sicherheitsbeauftragte keine Befugnis, Anweisungen zu erteilen. Daher können sie in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ihre alleinige Aufgabe liegt darin, ihre Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zu beraten, auf Mängel und Unfallrisiken hinzuweisen und Optimierungsvorschläge zu unterbreiten.

Einen Kündigungsschutz für Sicherheitsbeauftragte gibt es nicht. Aber es gilt das Benachteiligungsverbot, welches besagt, dass ein oder eine Sicherheitsbeauftragte/r nicht wegen der Entscheidungen im Amt entlassen werden darf. Dies liegt daran, dass Sicherheitsbeauftragte bei deren Überwachungstätigkeit zu Schlussfolgerungen gelangen können, die der Geschäftsführung des Unternehmens nicht gefallen. Es ist wichtig, dass Sicherheitsbeauftragte in ihrer Rolle geschützt werden, um eine unabhängige und objektive Überwachung zu gewährleisten.

Hinweis

Es besteht gesetzlich kein Verfall des Befähigungsnachweises, aber es wird empfohlen alle 2-3 Jahre eine Auffrischung vorzunehmen.

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