Der Gesetzgeber fordert nach Arbeitsstättenverordnung spezielle „Maßnahmen gegen Brände“. In der dazugehörigen technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) wird gefordert, dass bei „normaler Brandgefahr“ in Abhängigkeit von der Anwesenheit der Mitarbeiter und dem Schichtbetrieb i.d.R. 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden sind. Die Ausbildung sollte in einem Abstand von 3 – 5 Jahren aufgefrischt werden.
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06.07.2022, 08:30 Uhr bis 06.07.2022, 16:00 Uhr 9 Plätze verfügbar 10.11.2022, 08:30 Uhr bis 10.11.2022, 16:00 Uhr 10 Plätze verfügbarWeitere Schulungen