Akademie
Profitieren Sie von unseren erstklassigen Schulungen in verschiedenen Fachbereichen, maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse.
Arbeitssicherheit
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um Ihre Arbeitsabläufe zu optimieren und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Brandschutz
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Brandschutzmaßnahmen optimieren.
Prüfservice
Entdecken Sie unsere breite Palette an professionellen Prüfdienstleistungen, die höchste Sicherheitsstandards erfüllen.
Mit unserem Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) setzen Sie neue Maßstäbe im Arbeitsschutz. Profitieren Sie von erfahrenen Lernbegleitern und praxisorientierten Inhalten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und investieren Sie in Ihre Zukunft!
Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0nach DGUV Information 205-003
Sie erhalten in unserer fachspezifischen Qualifizierungsschulung tiefgehende Einblicke in die Entwicklung von Brandschutzordnungen, die Beurteilung von Brandgefährdungen und die effektive Umsetzung von Brandschutzkonzepten. So wird Ihre Expertise unerlässlich für die Wahrung der Sicherheit am Arbeitsplatz und die Einhaltung wichtiger Rechtsvorschriften.
Verantwortung übernehmen, Leben schützen und Risiken minimieren – beginnen Sie jetzt Ihre Karriere als Brandschutzexperte oder Brandschutzexpertin mit unserer professionellen Schulung.
- Die Zulassungsbescheinigung von Brandschutzbeauftrage/r - Modul 1, ist Voraussetzung zur Teilnahme am Modul 2 -
BECKER:GRUPPE Akademie
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis
Brandschutzbeauftragte können gemäß geltender Richtlinien und Verordnungen für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) aufgrund eines Brandschutzkonzeptes oder einer Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen gefordert werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch die Versicherung die Bestellung eines/einer Brandschutzbeauftragten fordern kann.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es 16 unterschiedliche Landesbauordnungen, da der Brandschutz, zumindest rechtlich gesehen, Ländersache ist. Jedes Bundesland hat daher seine eigenen Verordnungen. Die genauen Angaben sind der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes zu entnehmen. Im Saarland ist ein Brandschutzbeauftragter/eine Brandschutzbeauftragte u.a. für folgende Sonderbauten nötig:
Brandschutzbeauftragte spielen eine wichtige Rolle im Unternehmen. Nicht nur die Erstellung der Brandschutzordnung oder die Mitwirkung bei der Beurteilung der Brandgefährdung am Arbeitsplatz, sondern auch die Überwachung der Benutzbarkeit der Flucht- und Rettungswege oder die Planung, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen sind von großer Bedeutung.
Weitere Aufgaben sind (Auszug VdS 31-12):
brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
und die Mängelbeseitigung überwachen
Oft stellt sich im Vorfeld der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten die Frage der Haftung. Grundsätzlich trägt die Geschäftsführung eines Unternehmens die Verantwortung für die betriebliche Sicherheit. Für einen Brandschutzbeauftragten entsteht durch die Bestellung kein höheres Haftungsrisiko, sofern in seinem Vertrag der Bestellung keine konkreten Regelungen dazu getroffen werden.
Die Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten/zur Brandschutzbeauftragten ist unbegrenzt gültig, sofern regelmäßig eine Fortbildung besucht und das Amt ausgeübt wird. Laut DGUV (Information 205-300) und vfdb (12-09/01) müssen Brandschutzbeauftragte regelmäßig geschult werden. Eine Fortbildung muss innerhalb von 3 Jahren im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten absolviert werden. Auch das ist bei der BECKER:GRUPPE möglich!