Mögliche Schulungsform Präsenz

Brandschutzbeauftragte/r - Modul 1

nach DGUV Information 205-003

1.250,00 € netto, zzgl. ges. MwSt. Preis pro Teilnehmer inkl. Verpflegung, Schulungsunterlagen und Zertifikat
Brandschutzbeauftragter
Vorraussetzungen
Vorraussetzungen
abgeschlossene Berufsausbildung
Zielgruppe
Zielgruppe
Fachkundige Personen, die zu genannten Aufgaben bestellt werden sollen
Dauer
Dauer
4,0 Tage á 10 Unterrichtseinheiten

Werden SIE die/der Brandschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen!

Bei gleichzeitiger Buchung von Modul 1 + 2 profitieren Sie von unserem Kombi-Angebot von 2.290,00 €.



Sie erhalten in unserer fachspezifischen Qualifizierungsschulung tiefgehende Einblicke in die Entwicklung von Brandschutzordnungen, die Beurteilung von Brandgefährdungen und die effektive Umsetzung von Brandschutzkonzepten. So wird Ihre Expertise unerlässlich für die Wahrung der Sicherheit am Arbeitsplatz und die Einhaltung wichtiger Rechtsvorschriften.

Verantwortung übernehmen, Leben schützen und Risiken minimieren – beginnen Sie jetzt Ihre Karriere als Brandschutzexperte oder Brandschutzexpertin mit unserer professionellen Schulung.

- Die Zulassungsbescheinigung von Brandschutzbeauftrage/r - Modul 1, ist Voraussetzung zur Teilnahme am Modul 2 -

Inhalt der Schulung
  • Rechtliche Grundlagen und Ziele des Brandschutzes
  • • Ziele des Brandschutzes • Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb • Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten • Brandschutzrecht
  • Baulicher Brandschutz
  • • Bauordnungen der Länder, Sonderbauordnungen, Techn. Baubestimmungen, DIN 4102 bzw. EN-Normen • Industriebaurichtlinie • Brandabschnitte • Baustoffe und Bauteile • Flucht- und Rettungswege • Flächen für die Feuerwehr • Löschwasserversorgung • Planung und Bewertung baulicher Anlagen unter Gesichtspunkten des Brandschutzes
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • • Brand- und Gefahrenmeldeanlagen • Ortsfeste Feuerlöschanlagen • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen • Instandhaltung • Löschwasserrückhaltung
  • Organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement
  • • Gefährdungsbeurteilungen / Risikobewertungen • Brandschutzkonzept • Brandschutzmaßnahmen • Integration von Brandschutz in die betriebliche Organisation • Beurteilung von Brandschutzkonzepten • Übung Gefährdungsbeurteilungen • Soziale Kompetenz, Didaktik-, Methoden-, Medienkompetenz für Ausbildung und Unterweisung
  • Zwischenprüfung - Zulassungsbescheinigung zu Modul 2
Das Schulungsteam ist bereit Drei Gesichter in Kreisen
Veranstaltungsort

BECKER:GRUPPE Akademie
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis

Ihre Vorteile

Erfahrungsaustausch mit einem aktiven Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz
Handouts mit allen wichtigen Neuerungen, Gesetzen und Regelwerken zum Nachschlagen
Durch die umfassende Schulung im Ernstfall eine schnelle und effektive Reaktion gewährleisten
Praxisnahes Schulungsangebot mit Dozenten die jahrelange Erfahrungen im Brandschutz haben

Jetzt anmelden

Momentan stehen keine Schulungstermine für diese Schulung fest. Kontaktieren Sie uns hier für mehr Informationen.

Brandschutzbeauftragte/r - Modul 2
Auffrischung für Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-helferinnen 13.02.2025, 08:30 Uhr
Qualifizierungsschulung für Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-helferinnen 14.03.2025, 08:30 Uhr
Qualifizierungsschulung für Sicherheitsbeauftragte 13.01.2025, 08:30 Uhr | 18.03.2025, 08:30 Uhr
Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte 18.02.2025, 08:30 Uhr | 11.04.2025, 08:30 Uhr
  • Die Schulungen der BECKER:GRUPPE sind immer aktuell und praxisnah. Die lebendige Vortragsweise der Dozenten und deren Fachwissen überzeugen unsere Mitarbeiter und Kunden.
    Tom Hert, Geschäftsführer, HERT Kran-Service GmbH

Du möchtest unser Akademie-Team näher kennenlernen?

Häufig gestellte Fragen

Brandschutzbeauftragte können gemäß geltender Richtlinien und Verordnungen für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) aufgrund eines Brandschutzkonzeptes oder einer Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen gefordert werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch die Versicherung die Bestellung eines/einer Brandschutzbeauftragten fordern kann.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es 16 unterschiedliche Landesbauordnungen, da der Brandschutz, zumindest rechtlich gesehen, Ländersache ist. Jedes Bundesland hat daher seine eigenen Verordnungen. Die genauen Angaben sind der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes zu entnehmen. Im Saarland ist ein Brandschutzbeauftragter/eine Brandschutzbeauftragte u.a. für folgende Sonderbauten nötig:

    • Industriebauten ab 5000m² Fläche (gemäß 5.14.3 Muster-Industriebau-Richtlinie - MIndBauRL)
    • Verkaufsstätten ab 2000m² Fläche (gemäß §26 Verkaufsstättenverordnung - VkVO)
    • Hochhäuser (gemäß §28 Hochhausverordnung - HochhVO)
    • Krankenhäuser (gemäß 5.2.1 Krankenhausbaurichtlinie - KhBauR)

Brandschutzbeauftragte spielen eine wichtige Rolle im Unternehmen. Nicht nur die Erstellung der Brandschutzordnung oder die Mitwirkung bei der Beurteilung der Brandgefährdung am Arbeitsplatz, sondern auch die Überwachung der Benutzbarkeit der Flucht- und Rettungswege oder die Planung, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen sind von großer Bedeutung.

Weitere Aufgaben sind (Auszug VdS 31-12):

  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von

brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen

und die Mängelbeseitigung überwachen

Oft stellt sich im Vorfeld der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten die Frage der Haftung. Grundsätzlich trägt die Geschäftsführung eines Unternehmens die Verantwortung für die betriebliche Sicherheit. Für einen Brandschutzbeauftragten entsteht durch die Bestellung kein höheres Haftungsrisiko, sofern in seinem Vertrag der Bestellung keine konkreten Regelungen dazu getroffen werden.

Die Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten/zur Brandschutzbeauftragten ist unbegrenzt gültig, sofern regelmäßig eine Fortbildung besucht und das Amt ausgeübt wird. Laut DGUV (Information 205-300) und vfdb (12-09/01) müssen Brandschutzbeauftragte regelmäßig geschult werden. Eine Fortbildung muss innerhalb von 3 Jahren im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten absolviert werden. Auch das ist bei der BECKER:GRUPPE möglich!

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