Qualifizierungsschulung für Sicherheitsbeauftragte | BECKER GRUPPE
30 Jahre Becker Gruppe weiß tranparent

Mit unserem Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) setzen Sie neue Maßstäbe im Arbeitsschutz. Profitieren Sie von erfahrenen Lernbegleitern und praxisorientierten Inhalten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und investieren Sie in Ihre Zukunft!

Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0

Qualifizierungsschulung für Sicherheitsbeauftragte

Aus Leidenschaft zur Sicherheit

Qualifizierungsschulung SIB

Qualifizierungsschulung für Sicherheitsbeauftragte

Nach Abschluss der Grundqualifizierung sollen Sicherheitsbeauftragte genau wissen, welche Rolle sie übernehmen. Sie sollen als verlässliche Ansprechpartner für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz dienen und ihren Kolleginnen und Kollegen bei Fragen und Anliegen unterstützend zur Seite stehen.

Darüber hinaus entwickeln sie Motivation, Handlungssicherheit und eine positive Einstellung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Die neu ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten verfügen außerdem über ein klar definiertes Kompetenzprofil, das ihre Fach-, Methoden-, Sozial- sowie Personal- und Selbstkompetenz umfasst.


Die Schulung setzt Deutschkenntnisse in Wort und Schrift voraus.
Sie wird in deutscher Sprache durchgeführt, da ein vollständiges Verständnis der Inhalte entscheidend ist, um diese später korrekt und sicher in der Arbeit anzuwenden. Wer die Sprache nicht beherrscht, könnte die Inhalte zwar formal absolvieren, würde aber die wichtigen Informationen nicht vollständig erfassen.

Inhalt der Schulung
  • Aufbau (Handlungssituationen):
  • - Handlungsfeld 1: Die Zusammenarbeit mit anderen (inner- und außerbetrieblichen) Arbeitsschutzakteuren
  • - Handlungsfeld 2: Unterstützung bei der sicheren und gesunden Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitzuwirken
  • - Handlungsfeld 3: Bei der Arbeit andere Mitarbeitende darauf hinweisen, dass sie sich sicher und gesund verhalten und ihre Führungskraft gegebenenfalls mit einzubeziehen.
  • Lernziele (Inhalte):
  • - Fachkompetenz
  • - Methodenkompotenz
  • - Sozialkompetenz
  • - Personal- und Selbstkompetenz
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Eine spezifische fachliche Anforderung gibt es nicht. Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie eine vorbildhafte Verhaltens- und Arbeitsweise sind jedoch von Vorteil.
Zielgruppe
Zielgruppe
Sicherheitsbeauftragte/r kann jede Person mit Vorbildcharakter im Unternehmen werden.

Fachkompetenz
Sicherheitsbeauftragte verfügen über umfassende Fachkompetenz. Sie kennen ihre Rolle und Aufgaben genau und können wesentliche Unfall- und Gesundheitsgefahren in ihrem Tätigkeitsschwerpunkt erkennen sowie geeignete Präventionsmaßnahmen ableiten. Außerdem wissen sie, welche Voraussetzungen für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation erforderlich sind, und können passende Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz benennen. Sie sind mit ihren Rechten und Pflichten vertraut und können diese klar von denen anderer Arbeitsschutzakteure unterscheiden. Darüber hinaus sind sie in der Lage, wesentliche Gefährdungen und Belastungen in ihren Arbeitsbereichen eigenständig zu erkennen.
Methodenkompetenz
Sicherheitsbeauftragte zeichnen sich durch ihre Methodenkompetenz aus. Sie erkennen Unfall- und Gesundheitsgefahren in ihrem Arbeitsbereich durch regelmäßige Begehungen von Arbeitsabläufen und Arbeitsmitteln und kommunizieren ihre Beobachtungen aktiv an die Führungskräfte. Fehlverhalten bei Kolleginnen und Kollegen sprechen sie konstruktiv an und fördern damit sicheres und gesundes Verhalten. Zudem stehen sie sowohl Kolleginnen und Kollegen als auch Führungskräften als kompetente Ansprechpartner rund um die Themen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung.
Sozialkompetenz
Sicherheitsbeauftragte zeigen ihre Sozialkompetenz, indem sie andere Mitarbeitende zu sicherem Verhalten motivieren – sowohl durch Lob als auch durch ihr eigenes vorbildliches Handeln. Sie sprechen Kolleginnen und Kollegen aktiv an und informieren regelmäßig über aktuelle sicherheitsrelevante Themen. Gleichzeitig kommunizieren sie Anliegen ihrer Kolleginnen und Kollegen an Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Interessenvertretungen und sorgen bei Bedarf für Rückmeldungen zu den Ergebnissen.
Personal- und Selbstkompetenz
Sicherheitsbeauftragte zeigen ihre Personal- und Selbstkompetenz, indem sie sich aktiv für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz einsetzen. Sie sammeln Informationen, suchen den Austausch mit Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit und sprechen Missstände gezielt an. Außerdem sorgen sie dafür, dass sie sich regelmäßig durch Fortbildungen weiterqualifizieren und ihr Wissen auf dem aktuellen Stand halten.

Ihre Dozenten

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Veranstaltungsort

Mathias Becker e.K.
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis

Mögliche Schulungsformen Online Präsenz

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27.04.2026, 08:30 Uhr bis 28.04.2026, 16:00 Uhr
4 Plätze verfügbar
findet garantiert statt
Präsenz-Termin
  • Die Schulungen der BECKER:GRUPPE sind immer aktuell und praxisnah. Die lebendige Vortragsweise der Dozenten und deren Fachwissen überzeugen unsere Mitarbeiter und Kunden.
    Tom Hert, Geschäftsführer, HERT Kran-Service GmbH

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Häufig gestellte Fragen

Es ist üblich ein spezielles Formular zu verwenden, auf dem die Zuständigkeiten und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten knapp erläutert sind. Diese Bestellung kann als Anerkennung für qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesehen werden, denen eine zusätzliche Verantwortung dieser Art übertragen wird.

Auch in Firmen, die weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigen, ist es üblich, eine Sicherheitsbeauftragte oder einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen.

Da in diesen kleinen Unternehmen Betriebsärzte und externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit selten anzutreffen sind, ist der Sicherheitsbeauftragte oft die einzige Person vor Ort, die über Arbeitsschutzkenntnisse verfügt.

Auf diese Weise können problematische Situationen schnell und effektiv angegangen werden, ohne dass die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet wird oder die Betriebsabläufe beeinträchtigt werden.

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