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Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0Die Abkürzung DGUV steht für den Verein Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., der seit 2007 als Dachverband sowohl die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften als auch die 24 Unfallkassen, welche als öffentliche Körperschaften im Bereich der Unfallversicherung tätig sind, umfasst. Innerhalb der Selbstverwaltungsgremien der DGUV finden sich Vertreter sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern (den Versicherten).
Die DGUV verfolgt das Ziel, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die
Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Dazu bietet sie verschiedene
Leistungen an, wie beispielsweise Schulungen zur Arbeitssicherheit oder
Unterstützung bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in Unternehmen.
Insgesamt ist die DGUV ein wichtiger Akteur in Deutschland, wenn es um den Schutz von Arbeitnehmern geht. Durch ihre Maßnahmen trägt sie dazu bei, dass weniger Unfälle passieren und Arbeitnehmer im Falle eines Unglücks bestmöglich versorgt werden können.
Das deutsche Arbeitsschutzrecht basiert auf dem sogenannten dualen System, was bedeutet, dass neben dem staatlichen Arbeitsschutzrecht auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Unfallversicherungsträger das Recht hat, eigene autonome Satzungen zu erlassen. Die DGUV erlässt jedoch weder Gesetze noch Verordnungen, sondern ein Regelwerk, das untergeordnet ist zu den staatlichen Rechtsdokumenten.
Die Grundlage für dieses Satzungsrecht bildet Paragraph 15 des Sozialgesetzbuches VII. Gemäß diesem Paragraphen dürfen die Unfallversicherungsträger in Zusammenarbeit mit der DGUV Vorschriften erlassen "zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder für eine wirksame Erste Hilfe".
Dies ist dann der Fall, wenn diese Vorschriften zur Prävention geeignet und notwendig sind und Aspekte betreffen, die nicht bereits durch staatliche Arbeitsschutzvorschriften abgedeckt sind.
Das DGUV-Regelwerk besteht - obwohl die Bezeichnung vielleicht irreführend klingt - nicht nur aus Regeln. Vielmehr ist es in vier Kategorien unterteilt: Die DGUV Vorschriften, die DGUV Regeln, die DGUV Informationen und die DGUV Grundsätze.
Diese umfassende Struktur ermöglicht eine präzise Orientierung für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer im Bereich der Unfallverhütungsvorschriften und trägt somit maßgeblich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei.
Im Hinblick auf ihre verbindliche oder rechtskräftige Natur gibt es Unterschiede zwischen den Kategorien der DGUV-Vorschriften.
Folglich gilt:
Die DGUV Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind rechtlich bindend, genauso wie die früheren Unfallverhütungsvorschriften.
DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätze sind nicht rechtsverbindlich. Allerdings kann eine DGUV Regel rechtsverbindlich werden, wenn in einer DGUV Vorschrift explizit darauf verwiesen wird.
Die Tatsache, dass sie unverbindlich sind, sollte jedoch nicht dazu führen anzunehmen, dass man sich nach Belieben über die DGUV Regeln, Informationen und Grundsätze hinwegsetzen kann. Sie bieten eine nützliche Orientierung im komplexen Arbeitsrechtsschutz und es wird trotz ihres freiwilligen Charakters als sinnvoll erachtet sich danach zu richten.
Die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger (UVT) kontrollieren die Einhaltung der DGUV Vorschriften. Dies kann durch geplante oder unangekündigte Besuche und Inspektionen von Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bei einem Mitgliedsbetrieb erfolgen.
Auch nach schweren oder wiederholten Arbeitsunfällen ist zu erwarten, dass der zuständige Unfallversicherungsträger den Vorfall untersucht, zusammen mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Arbeitsschutzbehörden. Wer sich nicht an die DGUV Vorschriften hält, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die möglichen Sanktionen reichen von Geldbußen bis hin zu Geld- und Freiheitsstrafen, insbesondere wenn ein Arbeitsunfall als fahrlässige Körperverletzung betrachtet wird. Für betroffene Betriebe können auch Rückforderungen sehr belastend sein.
Das tritt auf, wenn eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Versicherungsleistungen (z.B. für die Rehabilitation eines Mitarbeiters nach einem Arbeitsunfall) ablehnt oder zurückfordert, falls festgestellt wird, dass Mängel im Betrieb zum Unfall und zur Verletzung geführt haben.
BG und DGUV sind nicht dasselbe, sondern zwei unterschiedliche Organisationen in Deutschland.
Die BG (Berufsgenossenschaft) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine der Säulen der deutschen Unfallversicherung. Sie hat die Aufgabe, die Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern und Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten zu verhüten. Die BG ist zuständig für bestimmte Branchen, wie beispielsweise die Bauwirtschaft oder die Metallindustrie.
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hingegen ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland. Sie koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und setzt sich für eine effektive Prävention von Arbeitsunfällen ein. Zudem berät sie Unternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit.
Obwohl BG und DGUV unterschiedliche Aufgaben haben, arbeiten sie eng zusammen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. So werden beispielsweise gemeinsame Projekte zur Prävention durchgeführt oder Informationen über neue Entwicklungen im Bereich Arbeitsschutz ausgetauscht.
Unternehmen sollten ihre Verpflichtungen gemäß des DGUV-Regelwerks genau prüfen und sicherstellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um sichere und gesunde Arbeitsplätze zu gewährleisten.