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Die alte Fassung der DGUV Vorschrift 2 kannte im Wesentlichen nur eine pauschale Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Die neue Fassung führt ein verbindliches Zweisäulen-Modell ein: Grundbetreuung für branchenübliche Standardthemen und betriebsspezifische Betreuung für individuelle Gefährdungen, die darüber hinausgehen. Beide Bausteine müssen künftig einzeln ermittelt, geplant und in einem schriftlichen Betreuungsplan dokumentiert werden. Eine Pauschallösung reicht nicht mehr aus.
Aspekt |
Grundbetreuung |
Betriebsspezifische Betreuung |
Gilt für |
Alle Betriebe der Branche |
Betriebe mit besonderen Gefährdungen |
Beispiele |
Erste Hilfe, Brandschutz, Standard-Unterweisungen |
Gefahrstoffe, Lärm, psychische Belastung, Alleinarbeit |
Umfang |
Feste Mindeststunden je Beschäftigtem |
Individuell ermittelt über Fragekatalog |
Dokumentation |
Teil des Betreuungsplans |
Zwingend einzeln im Betreuungsplan ausgewiesen |
Ein häufiger Irrtum lautet: „Wir haben doch schon einen Sifa-Vertrag, also sind wir abgesichert.“ Das stimmt nur noch bedingt, wenn der bisherige Vertrag lediglich die Grundbetreuung abdeckt, der Betrieb aber besondere Gefährdungen aufweist. Auch die Annahme, nur große Unternehmen seien betroffen, ist falsch: Die Pflicht zur betriebsspezifischen Betreuung hängt nicht von der Betriebsgröße ab, sondern von den tatsächlich vorhandenen Risiken.
Ja. Die DGUV Vorschrift 2 macht keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Lediglich der Umfang der Grundbetreuung fällt geringer aus. Schon eine kleine Bäckerei mit Mehlstauballergie-Risiko oder ein Pflegebetrieb mit körperlich belastenden Transfers kann betriebsspezifische Betreuung benötigen.
Fehlt die betriebsspezifische Betreuung trotz vorhandener Gefährdungen, entsteht eine Lücke in der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung. Bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft oder nach einem Arbeitsunfall kann das zu Beanstandungen und im Ernstfall zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen.
Wir prüfen, ob Ihr bisheriger Vertrag Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung klar trennt und ob ein schriftlicher Betreuungsplan existiert.
Über einen strukturierten Fragekatalog ermitteln wir systematisch von Gefahrstoffen über Lärm bis psychische Belastung, welche betrieblichen Gefährdungen vorliegen.
Auf Basis der Erhebung entsteht ein DGUV-V 2-konformer Betreuungsplan mit klaren Stundenkontingenten und ausgewiesenen anlassbezogenen Projekten.
Der Plan wird mindestens jährlich überprüft und bei betrieblichen Veränderungen angepasst, transparent und jederzeit nachweisbar.
Ein vollständiges Paket nach der neuen DGUV Vorschrift 2 umfasst eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit, einen Betriebsarzt, eine systematische Ersterhebung, einen schriftlichen Betreuungsplan sowie transparente, nachvollziehbare Dokumentation. Anlassbezogene Projekte wie ein Neubau oder ein GBU-Relaunch werden nicht pauschal eingepreist, sondern nur bei tatsächlichem Bedarf separat geplant.
„Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die reale Gefährdungssituation im Betrieb.“ – Grundprinzip der neuen DGUV Vorschrift 2
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Die neue Fassung führt ein verbindliches Zweisäulen-Modell ein: Grundbetreuung für Standardthemen und betriebsspezifische Betreuung für individuelle Gefährdungen, beide dokumentiert in einem schriftlichen Betreuungsplan.
Ja, sie gilt für jeden Betrieb in Deutschland mit mindestens einer beschäftigten Person, unabhängig von Branche und Größe.
Die Grundbetreuung deckt branchenübliche Standardthemen ab, die betriebsspezifische Betreuung greift zusätzlich bei besonderen Gefährdungen wie Gefahrstoffen, Lärm oder psychischer Belastung.
Die Grundbetreuung richtet sich nach Beschäftigtenzahl und Risikogruppe der Branche (0,4 bis 2,0 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr), zusätzliche Stunden für die betriebsspezifische Betreuung werden individuell ermittelt.
Das stellt eine Lücke in der gesetzlichen Betreuung dar und kann bei Kontrollen oder nach einem Arbeitsunfall zu Beanstandungen und haftungsrechtlichen Konsequenzen führen.
Das sind zeitlich begrenzte Einzelvorhaben wie ein Neubau oder ein GBU-Relaunch, die separat geplant und nur bei tatsächlichem Bedarf abgerechnet werden.
In einem kostenlosen, unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam, ob Ihr Betrieb betroffen ist, welche Betreuung Sie tatsächlich benötigen und wie Sie die Anforderungen ohne unnötigen Aufwand erfüllen.
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