DGUV Vorschrift 2 Änderungen 2026: Was Unternehmen jetzt tun müssen

DGUV Vorschrift 2 Änderungen: Was sich für Ihren Betrieb ändert und was jetzt zu tun ist

Die neue DGUV Vorschrift 2 verpflichtet jeden Betrieb in Deutschland zu einer klar getrennten Grund- und betriebsspezifischen Betreuung, dokumentiert in einem verbindlichen Betreuungsplan. Wir zeigen Ihnen, ob Ihr Betrieb betroffen ist und was das konkret für Sie bedeutet.

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Was sich bei der DGUV Vorschrift 2 wirklich geändert hat

Die alte Fassung der DGUV Vorschrift 2 kannte im Wesentlichen nur eine pauschale Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Die neue Fassung führt ein verbindliches Zweisäulen-Modell ein: Grundbetreuung für branchenübliche Standardthemen und betriebsspezifische Betreuung für individuelle Gefährdungen, die darüber hinausgehen. Beide Bausteine müssen künftig einzeln ermittelt, geplant und in einem schriftlichen Betreuungsplan dokumentiert werden. Eine Pauschallösung reicht nicht mehr aus.

Grundbetreuung vs. betriebsspezifische Betreuung im Überblick

Aspekt

Grundbetreuung

Betriebsspezifische Betreuung

Gilt für

Alle Betriebe der Branche

Betriebe mit besonderen Gefährdungen

Beispiele

Erste Hilfe, Brandschutz, Standard-Unterweisungen

Gefahrstoffe, Lärm, psychische Belastung, Alleinarbeit

Umfang

Feste Mindeststunden je Beschäftigtem

Individuell ermittelt über Fragekatalog

Dokumentation

Teil des Betreuungsplans

Zwingend einzeln im Betreuungsplan ausgewiesen

Warum das jetzt für jeden Unternehmer relevant ist

Ein häufiger Irrtum lautet: „Wir haben doch schon einen Sifa-Vertrag, also sind wir abgesichert.“ Das stimmt nur noch bedingt, wenn der bisherige Vertrag lediglich die Grundbetreuung abdeckt, der Betrieb aber besondere Gefährdungen aufweist. Auch die Annahme, nur große Unternehmen seien betroffen, ist falsch: Die Pflicht zur betriebsspezifischen Betreuung hängt nicht von der Betriebsgröße ab, sondern von den tatsächlich vorhandenen Risiken.

Betrifft das auch Kleinbetriebe?

Ja. Die DGUV Vorschrift 2 macht keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Lediglich der Umfang der Grundbetreuung fällt geringer aus. Schon eine kleine Bäckerei mit Mehlstauballergie-Risiko oder ein Pflegebetrieb mit körperlich belastenden Transfers kann betriebsspezifische Betreuung benötigen.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Fehlt die betriebsspezifische Betreuung trotz vorhandener Gefährdungen, entsteht eine Lücke in der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung. Bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft oder nach einem Arbeitsunfall kann das zu Beanstandungen und im Ernstfall zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen.

Wie wir Sie zur DGUV-V2-konformen Betreuung bringen

Schritt 1 – Bestandsaufnahme

Wir prüfen, ob Ihr bisheriger Vertrag Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung klar trennt und ob ein schriftlicher Betreuungsplan existiert.

Schritt 2 – Gefährdungsanalyse

Über einen strukturierten Fragekatalog ermitteln wir systematisch von Gefahrstoffen über Lärm bis psychische Belastung, welche betrieblichen Gefährdungen vorliegen.

Schritt 3 – Betreuungsplan erstellen

Auf Basis der Erhebung entsteht ein DGUV-V 2-konformer Betreuungsplan mit klaren Stundenkontingenten und ausgewiesenen anlassbezogenen Projekten.

Schritt 4 – Laufende Betreuung und Dokumentation

Der Plan wird mindestens jährlich überprüft und bei betrieblichen Veränderungen angepasst, transparent und jederzeit nachweisbar.

Was ein rechtssicheres Betreuungspaket enthalten muss

Ein vollständiges Paket nach der neuen DGUV Vorschrift 2 umfasst eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit, einen Betriebsarzt, eine systematische Ersterhebung, einen schriftlichen Betreuungsplan sowie transparente, nachvollziehbare Dokumentation. Anlassbezogene Projekte wie ein Neubau oder ein GBU-Relaunch werden nicht pauschal eingepreist, sondern nur bei tatsächlichem Bedarf separat geplant.

„Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die reale Gefährdungssituation im Betrieb.“ – Grundprinzip der neuen DGUV Vorschrift 2

Checkliste – Ist Ihr Betrieb DGUV-V2-konform?

Checkliste DGUV V2

Häufig gestellte Fragen zur DGUV Vorschrift 2

Die neue Fassung führt ein verbindliches Zweisäulen-Modell ein: Grundbetreuung für Standardthemen und betriebsspezifische Betreuung für individuelle Gefährdungen, beide dokumentiert in einem schriftlichen Betreuungsplan.

Ja, sie gilt für jeden Betrieb in Deutschland mit mindestens einer beschäftigten Person, unabhängig von Branche und Größe.

Die Grundbetreuung deckt branchenübliche Standardthemen ab, die betriebsspezifische Betreuung greift zusätzlich bei besonderen Gefährdungen wie Gefahrstoffen, Lärm oder psychischer Belastung.

Die Grundbetreuung richtet sich nach Beschäftigtenzahl und Risikogruppe der Branche (0,4 bis 2,0 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr), zusätzliche Stunden für die betriebsspezifische Betreuung werden individuell ermittelt.

Das stellt eine Lücke in der gesetzlichen Betreuung dar und kann bei Kontrollen oder nach einem Arbeitsunfall zu Beanstandungen und haftungsrechtlichen Konsequenzen führen.

Das sind zeitlich begrenzte Einzelvorhaben wie ein Neubau oder ein GBU-Relaunch, die separat geplant und nur bei tatsächlichem Bedarf abgerechnet werden.

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