„Was kostet mich das eigentlich?" ist oft die erste Frage, wenn es um Arbeitsschutz geht. Eine faire Frage und eine, auf die es mit der neuen DGUV Vorschrift 2 endlich eine transparentere Antwort gibt als früher. Denn die neue Systematik macht sichtbar, wie sich der Betreuungsumfang zusammensetzt. Dieser Beitrag erklärt, wie die Stundenzahlen zustande kommen. Besonders praktisch sind dabei die konkreten Rechenbeispiele.
Die Gesamtstunden für Ihre Sifa-Betreuung setzen sich aus zwei Teilen zusammen:
Beide Werte zusammen ergeben das Jahresstundenkontingent für Ihren Betrieb.
Betreuungsgruppe |
Typische Branchen |
Gesamt-Einsatzzeit (Std./Beschäftigtem/Jahr) |
Gruppe I (hoch) |
Metall, Holz, Bau, Chemie |
2,5 |
Gruppe II (mittel) |
Handel, Pflege, Gastronomie, Logistik |
1,5 |
Gruppe III (niedrig) |
Büro, Verwaltung, Banken, Versicherungen |
0,5 |
Diese Werte gelten für die Grundbetreuung. Zusätzliche Stunden für die betriebsspezifische Betreuung kommen individuell hinzu, abhängig von den konkreten Gefährdungen in Ihrem Betrieb.
Anders als früher gibt es keine feste Vorgabe mehr, wie viele Stunden auf Fachkraft für Arbeitssicherheit und wie viele auf den Betriebsarzt entfallen. Stattdessen wird die Gesamt-Einsatzzeit gemeinsam mit Ihnen verteilt. Üblich sind Verteilungen von 80:20, 70:30 oder 60:40, je nach betrieblichem Schwerpunkt. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass jede Seite mindestens 20 Prozent der Gesamtzeit erhält.
Beispiel:
Ein Handelsunternehmen mit 30 Mitarbeitenden (Gruppe II) hat eine Gesamt-Einsatzzeit von 45 Stunden pro Jahr (30 × 1,5 Std.). Bei einer Aufteilung von 70:30 entfallen davon rund 31,5 Stunden auf die Sifa und 13,5 Stunden auf den Betriebsarzt – zuzüglich individueller Stunden für die betriebsspezifische Betreuung, etwa bei Lastenhandhabung im Lager.
Ein wichtiger Vorteil der neuen Regelung: Die frühere pauschale Zusatzstunde für den jeweils anderen Leistungserbringer wurde gestrichen, was den Gesamtaufwand für viele Betriebe spürbar senkt.
Die Stunden für die betriebsspezifische Betreuung sind keine fixen Werte, denn sie ergeben sich aus dem, was in Ihrem Betrieb tatsächlich an besonderen Gefährdungen vorhanden ist. Typische Faktoren, die den Bedarf erhöhen:
Einmalige Sondervorhaben, zum Beispiel ein Neubau, die Einführung einer neuen Anlage oder ein grundlegender Relaunch aller Gefährdungsbeurteilungen, werden als anlassbezogene Projekte separat geplant und abgerechnet. Sie erscheinen nicht im Jahresstundenkontingent, sondern nur dann, wenn der Anlass tatsächlich eintritt.
Das bedeutet für Sie: Sie haben Planungssicherheit für den Jahressockel und zahlen Projektstunden nur, wenn Sie wirklich einen konkreten Anlass haben.
Die Stundenzahlen in den obigen Rechenbeispielen sind Orientierungswerte. Den tatsächlichen Bedarf für Ihren Betrieb ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam anhand eines strukturierten Fragekatalogs, der Ihre Gefährdungssituation systematisch erfasst. Das Ergebnis wird in einem schriftlichen Betreuungsplan dokumentiert: transparent, nachvollziehbar und jederzeit anpassbar, wenn sich in Ihrem Betrieb etwas ändert.
Die Mindeststunden für die Grundbetreuung ergeben sich aus der Anzahl der Beschäftigten multipliziert mit dem Stundenfaktor der jeweiligen Risikogruppe. Für Gruppe I (hohe Gefährdung) sind es 2,5 Stunden pro Beschäftigtem und pro Jahr, für Gruppe II (mittlere Gefährdung) 1,5 Stunden und für Gruppe III (niedrige Gefährdung) 0,5 Stunden. Hinzu kommen individuelle Stunden für die betriebsspezifische Betreuung.
Die Grundbetreuungsstunden sind gesetzlich festgelegte Mindestwerte, die für jeden Betrieb gelten. Die betriebsspezifischen Stunden werden individuell anhand der konkreten Gefährdungen im Betrieb ermittelt. Beide zusammen ergeben das Jahresstundenkontingent.
Nein. Einmalige Sondervorhaben wie ein Neubau, eine neue Anlage oder ein GBU-Relaunch werden als separate anlassbezogene Projekte geplant und nur dann abgerechnet, wenn der Anlass tatsächlich eintritt.
Ja. Wenn sich Ihr Betrieb verändert z.B. neue Tätigkeiten, neue Mitarbeitende, neue Anlagen hinzukommen oder ein neuer Standort entsteht, kann sich auch der Betreuungsbedarf ändern. Deshalb wird der Betreuungsplan mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Risikogruppe richtet sich nach dem Wirtschaftszweig Ihres Betriebs und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Einordnung vorzunehmen und den Stundenbedarf für Ihren Betrieb zu berechnen.
Als Head of BECKER:GRUPPE
verantwortet Mathias Becker die strategische Ausrichtung und
Weiterentwicklung der gesamten Unternehmensgruppe und bringt dabei seine
operative Expertise direkt ein: als externer VEFK, Dozent für
Schaltberechtigung bis 36 kV und Arbeiten unter Spannung sowie als
erfahrener Sifa-Experte für mittelständische, Industrie- und
Pharma-Unternehmen.