Die Auswahl einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit der neuen DGUV Vorschrift 2 anspruchsvoller geworden. Nicht weil es weniger Anbieter gibt, sondern weil die gesetzlichen Anforderungen an das Betreuungskonzept klarer definiert sind als je zuvor. Ein paar gezielte Fragen helfen Ihnen dabei, schnell einzuschätzen, ob ein Angebot diese Anforderungen wirklich erfüllt.
Mit der neuen DGUV Vorschrift 2 wurde die Anforderung an Sifa-Dienstleister deutlich konkreter. Wer als Anbieter keine klare Unterscheidung zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung macht, kann keine gesetzeskonforme Betreuung liefern. Und wer als Unternehmen einen solchen Vertrag hat, glaubt zwar abgesichert zu sein, ist es aber nicht vollständig.
Die Antwort muss klar „Ja" sein, mit einer transparenten Auflistung, was zum einen und was zum anderen Baustein gehört.
Ohne systematische Analyse kann kein seriöser Dienstleister einschätzen, ob und in welchem Umfang betriebsspezifische Betreuung notwendig ist.
Ja – das ist Pflicht, kein optionales Add-on. Wenn ein Anbieter das nicht standardmäßig liefert, fehlt ein zentrales Element.
Einmalige Vorhaben (Neubau, neue Anlage, GBU-Relaunch) sollten nicht pauschal im Jahresvertrag enthalten sein, sondern nur bei tatsächlichem Bedarf separat geplant werden.
Je nach BG (VBG, BGHW, BGN, BGHM, BGETEM, BG RCI, BGW etc.) gibt es unterschiedliche Schwerpunkte und Anforderungen. Ein guter Dienstleister kennt das BG-spezifische Denkmuster und wendet es auf Ihre Situation an.
Ein rechtssicheres Betreuungspaket nach neuer DGUV Vorschrift 2 besteht aus mindestens diesen Elementen:
Wir haben unsere Betreuungskonzepte und alle Vertragsstrukturen bereits vollständig an die neue DGUV Vorschrift 2 ausgerichtet. Das bedeutet: Erhebungsbogen, Betreuungsplan, klare Trennung der Bausteine, transparente Jahresplanung und separate Projektlogik für Sondervorhaben. Kein Unternehmen, das wir betreuen, sitzt in einer Betreuungslücke.
Fragen Sie, ob der Anbieter klar zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung trennt, einen strukturierten Fragekatalog zur Gefährdungserhebung nutzt, einen schriftlichen Betreuungsplan erstellt und anlassbezogene Projekte separat plant und abrechnet.
Ein vollständiges Betreuungspaket umfasst eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit, einen Betriebsarzt, eine systematische Ersterhebung der betriebsspezifischen Gefährdungen, einen schriftlichen Betreuungsplan, laufende Betreuungsleistungen und eine transparente, nachvollziehbare Dokumentation.
Ein DGUV-V2-konformes Angebot trennt klar zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung, basiert auf einer individuellen Gefährdungsanalyse und enthält einen schriftlichen Betreuungsplan. Fehlen diese Elemente, ist das Angebot möglicherweise nicht vollständig gesetzeskonform.
Ja, das ist wichtig. Je nach Berufsgenossenschaft, zum Beispiel VBG, BGHW, BGN, BGHM oder BGW, gibt es unterschiedliche branchenspezifische Anforderungen und Schwerpunkte. Ein erfahrener Dienstleister kennt diese Unterschiede und berücksichtigt sie bei der Betreuungsplanung.
Als Head of BECKER:GRUPPE
verantwortet Mathias Becker die strategische Ausrichtung und
Weiterentwicklung der gesamten Unternehmensgruppe und bringt dabei seine
operative Expertise direkt ein: als externer VEFK, Dozent für
Schaltberechtigung bis 36 kV und Arbeiten unter Spannung sowie als
erfahrener Sifa-Experte für mittelständische, Industrie- und
Pharma-Unternehmen.