Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift… | BECKER GRUPPE
Mbecker hell von Mathias

Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2: Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Kurzantwort: Mit der neuen DGUV Vorschrift 2 sind die Anforderungen an Sifa-Dienstleister klarer definiert als je zuvor. Achten Sie darauf, dass Ihr Anbieter klar zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung trennt, einen strukturierten Fragekatalog zur Gefährdungserhebung nutzt und einen schriftlichen Betreuungsplan erstellt. Das sind keine Extras – das ist die gesetzliche Anforderung.

Die Auswahl einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit der neuen DGUV Vorschrift 2 anspruchsvoller geworden. Nicht weil es weniger Anbieter gibt, sondern weil die gesetzlichen Anforderungen an das Betreuungskonzept klarer definiert sind als je zuvor. Ein paar gezielte Fragen helfen Ihnen dabei, schnell einzuschätzen, ob ein Angebot diese Anforderungen wirklich erfüllt.

Warum die Wahl des Dienstleisters jetzt wichtiger ist als früher

Mit der neuen DGUV Vorschrift 2 wurde die Anforderung an Sifa-Dienstleister deutlich konkreter. Wer als Anbieter keine klare Unterscheidung zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung macht, kann keine gesetzeskonforme Betreuung liefern. Und wer als Unternehmen einen solchen Vertrag hat, glaubt zwar abgesichert zu sein, ist es aber nicht vollständig.

Diese Fragen sollten Sie Ihrem Sifa-Dienstleister stellen

1. Trennen Sie in Ihrem Angebot klar zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?

Die Antwort muss klar „Ja" sein, mit einer transparenten Auflistung, was zum einen und was zum anderen Baustein gehört.

2. Nutzen Sie einen strukturierten Erhebungsbogen oder Fragekatalog zur Ermittlung der betriebsspezifischen Betreuung?

Ohne systematische Analyse kann kein seriöser Dienstleister einschätzen, ob und in welchem Umfang betriebsspezifische Betreuung notwendig ist.

3. Erhalten wir einen schriftlichen Betreuungsplan nach DGUV Vorschrift 2?

Ja – das ist Pflicht, kein optionales Add-on. Wenn ein Anbieter das nicht standardmäßig liefert, fehlt ein zentrales Element.

4. Wie werden anlassbezogene Projekte geplant und berechnet?

Einmalige Vorhaben (Neubau, neue Anlage, GBU-Relaunch) sollten nicht pauschal im Jahresvertrag enthalten sein, sondern nur bei tatsächlichem Bedarf separat geplant werden.

5. Kennen Sie die Spezifika meiner Berufsgenossenschaft?

Je nach BG (VBG, BGHW, BGN, BGHM, BGETEM, BG RCI, BGW etc.) gibt es unterschiedliche Schwerpunkte und Anforderungen. Ein guter Dienstleister kennt das BG-spezifische Denkmuster und wendet es auf Ihre Situation an.

Was ein vollständiges Betreuungspaket enthält

Ein rechtssicheres Betreuungspaket nach neuer DGUV Vorschrift 2 besteht aus mindestens diesen Elementen:

  • Qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt (Teil der Grundbetreuung)
  • Systematische Ersterhebung (Fragekatalog zur Gefährdungsanalyse)
  • Schriftlicher Betreuungsplan (mit Trennung Grund-/betriebsspezifische Betreuung)
  • Laufende Betreuungsleistungen (Begehungen, GBU, Unterweisungen, Dokumentation)
  • Transparente Abrechnung (Jahressockel für laufende Betreuung, Projekte nur bei Bedarf)
  • Regelmäßige Fortschreibung (mindestens jährliche Überprüfung des Betreuungsplans)

Worauf Sie bei einem Angebot achten sollten

  • Ist klar getrennt, was Grundbetreuung und was betriebsspezifische Betreuung ist?
  • Basiert das Angebot auf einer individuellen Analyse Ihrer Gefährdungssituation?
  • Ist ein schriftlicher Betreuungsplan Teil des Leistungsumfangs?
  • Werden anlassbezogene Projekte nur bei tatsächlichem Bedarf separat geplant?
  • Kennt der Anbieter die Anforderungen Ihrer Berufsgenossenschaft?

Warum wir unser Konzept bereits angepasst haben

Wir haben unsere Betreuungskonzepte und alle Vertragsstrukturen bereits vollständig an die neue DGUV Vorschrift 2 ausgerichtet. Das bedeutet: Erhebungsbogen, Betreuungsplan, klare Trennung der Bausteine, transparente Jahresplanung und separate Projektlogik für Sondervorhaben. Kein Unternehmen, das wir betreuen, sitzt in einer Betreuungslücke.

Häufig gestellte Fragen

Fragen Sie, ob der Anbieter klar zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung trennt, einen strukturierten Fragekatalog zur Gefährdungserhebung nutzt, einen schriftlichen Betreuungsplan erstellt und anlassbezogene Projekte separat plant und abrechnet.

Ein vollständiges Betreuungspaket umfasst eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit, einen Betriebsarzt, eine systematische Ersterhebung der betriebsspezifischen Gefährdungen, einen schriftlichen Betreuungsplan, laufende Betreuungsleistungen und eine transparente, nachvollziehbare Dokumentation.

Ein DGUV-V2-konformes Angebot trennt klar zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung, basiert auf einer individuellen Gefährdungsanalyse und enthält einen schriftlichen Betreuungsplan. Fehlen diese Elemente, ist das Angebot möglicherweise nicht vollständig gesetzeskonform.

Ja, das ist wichtig. Je nach Berufsgenossenschaft, zum Beispiel VBG, BGHW, BGN, BGHM oder BGW, gibt es unterschiedliche branchenspezifische Anforderungen und Schwerpunkte. Ein erfahrener Dienstleister kennt diese Unterschiede und berücksichtigt sie bei der Betreuungsplanung.

Mbecker hell

Über Mathias

Als Head of BECKER:GRUPPE verantwortet Mathias Becker die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung der gesamten Unternehmensgruppe und bringt dabei seine operative Expertise direkt ein: als externer VEFK, Dozent für Schaltberechtigung bis 36 kV und Arbeiten unter Spannung sowie als erfahrener Sifa-Experte für mittelständische, Industrie- und Pharma-Unternehmen.

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