Arbeitsschutz ist nicht gleich Arbeitsschutz. Was in einer Verwaltung Standard ist, kann in einer Metallwerkstatt oder einem Pflegeheim nur ein kleiner Bruchteil dessen sein, was tatsächlich gebraucht wird. Die neue DGUV Vorschrift 2 trägt dem Rechnung. Sie unterscheidet zwischen Grundbetreuung für alle und betriebsspezifischer Betreuung für besondere Gefährdungen.
Die konkrete Ausgestaltung dieser Unterscheidung hängt stark von der jeweiligen Berufsgenossenschaft (BG) ab. Jede BG hat für ihre Mitgliedsbetriebe typische Gefährdungsprofile definiert und damit auch typische Muster, was zur Grundbetreuung gehört und was darüber hinaus geht. Im Folgenden finden Sie einen Überblick für die wichtigsten Branchen.
Hinweis: Die BG Bau veröffentlicht ihre angepasste DGUV Vorschrift 2 erst im Laufe des Jahres 2026. Sobald die neue Fassung vorliegt, werden wir diesen Artikel entsprechend ergänzen.
Die Zuordnung zu Grundbetreuung oder betriebsspezifischer Betreuung ist keine pauschale Entscheidung, sie hängt immer von der konkreten Situation in Ihrem Betrieb ab. Ein Büro kann betriebsspezifische Betreuung brauchen, wenn ein Hausmeister auf dem Dach arbeitet. Eine Bäckerei mit rein standardisierten Prozessen hat möglicherweise weniger Bedarf als eine mit umfangreicher Chemielagerung.
Genau deshalb erfolgt die Ermittlung bei uns immer individuell und über einen strukturierten Fragekatalog, der Ihre konkrete Situation erfasst und in einen DGUV-V2-konformen Betreuungsplan überführt.
Die Pflicht zur Grundbetreuung und zur betriebsspezifischen Betreuung gilt für alle Branchen. Was konkret dazu gehört, unterscheidet sich jedoch erheblich je nach Berufsgenossenschaft, Branche und den tatsächlichen Gefährdungen im Betrieb.
Jede Berufsgenossenschaft hat für ihre Mitgliedsbetriebe typische Gefährdungsprofile definiert. Diese bilden die Grundlage dafür, was zur Grundbetreuung gehört und was als betriebsspezifische Betreuung zusätzlich erforderlich ist. Ein erfahrener Sifa-Dienstleister kennt diese BG-spezifischen Unterschiede.
Ja, die Berufsgenossenschaft richtet sich nach dem Wirtschaftszweig Ihres Betriebs und ist der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um Arbeitsunfälle und Arbeitsschutzpflichten. Wenn Sie unsicher sind, welcher BG Sie angehören, helfen wir Ihnen gerne dabei, das zu klären.
Manche Betriebe haben Tätigkeitsbereiche, die verschiedenen Gefährdungsprofilen entsprechen, zum Beispiel ein Verwaltungsbetrieb mit eigenem Lager oder einer Werkstatt. In solchen Fällen wird die betriebsspezifische Betreuung für jeden relevanten Bereich separat ermittelt und im Betreuungsplan abgebildet.
Als Head of BECKER:GRUPPE
verantwortet Mathias Becker die strategische Ausrichtung und
Weiterentwicklung der gesamten Unternehmensgruppe und bringt dabei seine
operative Expertise direkt ein: als externer VEFK, Dozent für
Schaltberechtigung bis 36 kV und Arbeiten unter Spannung sowie als
erfahrener Sifa-Experte für mittelständische, Industrie- und
Pharma-Unternehmen.