Die neue DGUV Vorschrift 2 bringt einige Begriffe mit sich, die auf den ersten Blick sperrig wirken: „Grundbetreuung", „betriebsspezifische Betreuung", „Betreuungsplan". Wer neben dem Tagesgeschäft nicht ständig Gesetzestexte liest, dem erschließt sich der Unterschied nicht auf Anhieb. Das ist kein Manko, das ist schlicht die Realität eines vollen Arbeitsalltags. Genau deshalb erklären wir in diesem Beitrag, was hinter diesen Begriffen steckt und was sie konkret für Ihren Betrieb bedeuten.
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen. Was für alle Büros gilt: ergonomische Bildschirmarbeitsplätze, ausreichend Licht, sichere Verkehrswege, Brandschutz, Unterweisungen für neue Mitarbeitende, das ist die Grundbetreuung. Standard. Muss jedes Büro haben.
Aber dieses Büro hat zusätzlich einen Hausmeister, der regelmäßig auf dem Dach arbeitet und mit Reinigungschemikalien hantiert. Außerdem gibt es eine Mitarbeiterin, die abends allein im Gebäude ist. Und das Callcenter-Team steht unter dauerhaft hohem Zeitdruck. Das sind keine Standardsituationen mehr, das sind genau die Themen, für die es die betriebsspezifische Betreuung gibt.
Die Grundbetreuung umfasst alle Leistungen, die für einen Betrieb Ihrer Branche branchenüblich und mit den gesetzlichen Mindeststunden sinnvoll umsetzbar sind.
Typische Inhalte:
Für die Grundbetreuung gibt es festgelegte Mindeststunden pro Beschäftigtem und Jahr. Diese richten sich nach der Risikogruppe Ihrer Branche, je gefährdungsreicher, desto mehr Stunden.
Die betriebsspezifische Betreuung umfasst alle Themen, die in Ihrem Betrieb über den Standard hinausgehen. Sie ist kein optionaler Zusatz, sondern verpflichtend, sobald die Gefährdungslage es erfordert.
Die DGUV Vorschrift 2 nennt 16 Aufgabenfelder, die typischerweise zur betriebsspezifischen Betreuung gehören können:
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Aufgabenfeld |
Wann relevant? |
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Gefahrstoffe |
Umgang mit Lacken, Lösemitteln, aggressiven Reinigern, CMR-Stoffen |
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Biostoffe |
Pflege, Lebensmittelverarbeitung, Abwasser, Laborarbeit |
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Lärm & Vibration |
Produktionsanlagen, laute Werkstätten, handgeführte Werkzeuge |
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Lastenhandhabung / Ergonomie |
Heben, Tragen, Kommissionierung, Pflegetätigkeiten |
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Psychische Belastung |
Schichtarbeit, Callcenter, Pflegeberufe, Rufbereitschaft |
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Alleinarbeit |
Empfang/Nacht, Außendienst, Streifendienste |
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Explosionsgefährdungen |
Holzstaub, brennbare Gase, Chemie |
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Komplexe Anlagen |
Automatisierte Systeme, Roboter, Hochregallager |
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Besondere Arbeitszeiten |
Nachtarbeit, Wechselschicht, lange Schichten |
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Besondere Tätigkeiten |
Arbeiten auf Dächern, in engen Räumen, unter Spannung |
Ob und in welchem Umfang betriebsspezifische Betreuung nötig ist, wird individuell anhand Ihrer konkreten Situation ermittelt. Dies geschieht anhand eines strukturierten Fragekatalogs, den wir gemeinsam mit Ihnen durchgehen.
Es gibt Basiswerte aus den DGUV-Mindestvorgaben für die Grundbetreuung und darüber hinaus Orientierungswerte für die betriebsspezifische Betreuung, die je nach Thema und Betrieb variieren. Das Ergebnis ist ein Jahresstundenkontingent, das in Ihrem Betreuungsplan festgehalten wird.
Was nicht eingepreist wird: Einmalige Sonderprojekte wie ein Neubau, eine neue Anlage oder ein grundlegender Relaunch aller Gefährdungsbeurteilungen. Diese werden nur dann geplant und berechnet, wenn der Anlass tatsächlich eintritt.
Wenn Sie bereits einen Sifa-Dienstleister haben, wurden wahrscheinlich schon viele Tätigkeiten erledigt, die zur betriebsspezifischen Betreuung gehören wie z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Maßnahmenlisten. Das war gut und richtig. Was sich ändert: Diese Leistungen werden nun klar benannt, geplant und im Betreuungsplan dokumentiert, statt stillschweigend in der Grundbetreuung miterledigt.
Mehr Transparenz, mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit für Sie.
Zur Grundbetreuung gehören alle Leistungen, die für einen Betrieb einer bestimmten Branche branchenüblich sind: Gefährdungsbeurteilungen für Standardbereiche, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Begehungen und allgemeine Beratung zu Arbeitsschutzthemen.
Eine betriebsspezifische Betreuung ist immer dann Pflicht, wenn in einem Betrieb Gefährdungen vorliegen, die über das branchenübliche Standardniveau hinausgehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei Gefahrstoffen, Lärm, Lastenhandhabung, psychischer Belastung, Alleinarbeit oder komplexen Anlagen.
Der Umfang wird individuell anhand eines strukturierten Fragekatalogs ermittelt. Auf Basis der Ergebnisse werden konkrete Stundenkontingente festgelegt und im Betreuungsplan dokumentiert. Es gibt keine Pauschallösung, der Bedarf hängt von den tatsächlichen Gefährdungen im Betrieb ab.
Anlassbezogene Projekte wie ein Neubau oder die Einführung neuer Maschinen werden nicht pauschal in den Jahresvertrag eingepreist. Sie werden nur dann geplant und separat abgerechnet, wenn der Anlass tatsächlich eintritt.
Als Head of BECKER:GRUPPE
verantwortet Mathias Becker die strategische Ausrichtung und
Weiterentwicklung der gesamten Unternehmensgruppe und bringt dabei seine
operative Expertise direkt ein: als externer VEFK, Dozent für
Schaltberechtigung bis 36 kV und Arbeiten unter Spannung sowie als
erfahrener Sifa-Experte für mittelständische, Industrie- und
Pharma-Unternehmen.