Grundbetreuung vs. betriebsspezifische Betreuung –… | BECKER GRUPPE
Mbecker hell von Mathias

Grundbetreuung vs. betriebsspezifische Betreuung: Was steckt wirklich dahinter?

Grundbetreuung vs. betriebsspezifische Betreuung: Was steckt wirklich dahinter?

Kurzantwort: Die Grundbetreuung deckt das ab, was für alle Betriebe einer Branche typisch ist. Die betriebsspezifische Betreuung kümmert sich um das, was in Ihrem Betrieb darüber hinaus geht. Beide Bausteine sind seit der neuen DGUV Vorschrift 2 Pflicht und müssen getrennt dokumentiert werden.

Die neue DGUV Vorschrift 2 bringt einige Begriffe mit sich, die auf den ersten Blick sperrig wirken: „Grundbetreuung", „betriebsspezifische Betreuung", „Betreuungsplan". Wer neben dem Tagesgeschäft nicht ständig Gesetzestexte liest, dem erschließt sich der Unterschied nicht auf Anhieb. Das ist kein Manko, das ist schlicht die Realität eines vollen Arbeitsalltags. Genau deshalb erklären wir in diesem Beitrag, was hinter diesen Begriffen steckt und was sie konkret für Ihren Betrieb bedeuten.

Die einfachste Erklärung

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen. Was für alle Büros gilt: ergonomische Bildschirmarbeitsplätze, ausreichend Licht, sichere Verkehrswege, Brandschutz, Unterweisungen für neue Mitarbeitende, das ist die Grundbetreuung. Standard. Muss jedes Büro haben.

Aber dieses Büro hat zusätzlich einen Hausmeister, der regelmäßig auf dem Dach arbeitet und mit Reinigungschemikalien hantiert. Außerdem gibt es eine Mitarbeiterin, die abends allein im Gebäude ist. Und das Callcenter-Team steht unter dauerhaft hohem Zeitdruck. Das sind keine Standardsituationen mehr, das sind genau die Themen, für die es die betriebsspezifische Betreuung gibt.

Was gehört zur Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung umfasst alle Leistungen, die für einen Betrieb Ihrer Branche branchenüblich und mit den gesetzlichen Mindeststunden sinnvoll umsetzbar sind.
Typische Inhalte:

  • Gefährdungsbeurteilungen für Standardbereiche und -tätigkeiten
  • Betriebsanweisungen für gängige Arbeitsaufgaben
  • Unterweisungen zu Standardthemen (Erste Hilfe, Brandschutz, allgemeine Sicherheit)
  • Begehungen der Arbeitsstätten
  • Beratung bei einfachen Arbeitsschutzfragen
  • Allgemeine Dokumentation

Für die Grundbetreuung gibt es festgelegte Mindeststunden pro Beschäftigtem und Jahr. Diese richten sich nach der Risikogruppe Ihrer Branche, je gefährdungsreicher, desto mehr Stunden.

Was gehört zur betriebsspezifischen Betreuung?

Die betriebsspezifische Betreuung umfasst alle Themen, die in Ihrem Betrieb über den Standard hinausgehen. Sie ist kein optionaler Zusatz, sondern verpflichtend, sobald die Gefährdungslage es erfordert.

Die DGUV Vorschrift 2 nennt 16 Aufgabenfelder, die typischerweise zur betriebsspezifischen Betreuung gehören können:

Aufgabenfeld

Wann relevant?

Gefahrstoffe

Umgang mit Lacken, Lösemitteln, aggressiven Reinigern, CMR-Stoffen

Biostoffe

Pflege, Lebensmittelverarbeitung, Abwasser, Laborarbeit

Lärm & Vibration

Produktionsanlagen, laute Werkstätten, handgeführte Werkzeuge

Lastenhandhabung / Ergonomie

Heben, Tragen, Kommissionierung, Pflegetätigkeiten

Psychische Belastung

Schichtarbeit, Callcenter, Pflegeberufe, Rufbereitschaft

Alleinarbeit

Empfang/Nacht, Außendienst, Streifendienste

Explosionsgefährdungen

Holzstaub, brennbare Gase, Chemie

Komplexe Anlagen

Automatisierte Systeme, Roboter, Hochregallager

Besondere Arbeitszeiten

Nachtarbeit, Wechselschicht, lange Schichten

Besondere Tätigkeiten

Arbeiten auf Dächern, in engen Räumen, unter Spannung

Ob und in welchem Umfang betriebsspezifische Betreuung nötig ist, wird individuell anhand Ihrer konkreten Situation ermittelt. Dies geschieht anhand eines strukturierten Fragekatalogs, den wir gemeinsam mit Ihnen durchgehen.

Wie werden die Stunden berechnet?

Es gibt Basiswerte aus den DGUV-Mindestvorgaben für die Grundbetreuung und darüber hinaus Orientierungswerte für die betriebsspezifische Betreuung, die je nach Thema und Betrieb variieren. Das Ergebnis ist ein Jahresstundenkontingent, das in Ihrem Betreuungsplan festgehalten wird.

Was nicht eingepreist wird: Einmalige Sonderprojekte wie ein Neubau, eine neue Anlage oder ein grundlegender Relaunch aller Gefährdungsbeurteilungen. Diese werden nur dann geplant und berechnet, wenn der Anlass tatsächlich eintritt.

Was bedeutet das für Ihre bisherige Sifa-Betreuung?

Wenn Sie bereits einen Sifa-Dienstleister haben, wurden wahrscheinlich schon viele Tätigkeiten erledigt, die zur betriebsspezifischen Betreuung gehören wie z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Maßnahmenlisten. Das war gut und richtig. Was sich ändert: Diese Leistungen werden nun klar benannt, geplant und im Betreuungsplan dokumentiert, statt stillschweigend in der Grundbetreuung miterledigt.

Mehr Transparenz, mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit für Sie.

Häufig gestellte Fragen

Zur Grundbetreuung gehören alle Leistungen, die für einen Betrieb einer bestimmten Branche branchenüblich sind: Gefährdungsbeurteilungen für Standardbereiche, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Begehungen und allgemeine Beratung zu Arbeitsschutzthemen.

Eine betriebsspezifische Betreuung ist immer dann Pflicht, wenn in einem Betrieb Gefährdungen vorliegen, die über das branchenübliche Standardniveau hinausgehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei Gefahrstoffen, Lärm, Lastenhandhabung, psychischer Belastung, Alleinarbeit oder komplexen Anlagen.

Der Umfang wird individuell anhand eines strukturierten Fragekatalogs ermittelt. Auf Basis der Ergebnisse werden konkrete Stundenkontingente festgelegt und im Betreuungsplan dokumentiert. Es gibt keine Pauschallösung, der Bedarf hängt von den tatsächlichen Gefährdungen im Betrieb ab.

Anlassbezogene Projekte wie ein Neubau oder die Einführung neuer Maschinen werden nicht pauschal in den Jahresvertrag eingepreist. Sie werden nur dann geplant und separat abgerechnet, wenn der Anlass tatsächlich eintritt.

Mbecker hell

Über Mathias

Als Head of BECKER:GRUPPE verantwortet Mathias Becker die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung der gesamten Unternehmensgruppe und bringt dabei seine operative Expertise direkt ein: als externer VEFK, Dozent für Schaltberechtigung bis 36 kV und Arbeiten unter Spannung sowie als erfahrener Sifa-Experte für mittelständische, Industrie- und Pharma-Unternehmen.

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