Arbeitsschutz & Brandschutz: Expertenratgeber der… | BECKER GRUPPE
Mbecker hell von Mathias

DGUV Vorschrift 2 und Kleinbetriebe: Was gilt für Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden?

Kurzantwort: Die neue DGUV Vorschrift 2 gilt für alle Betriebe, auch für kleine. Der Unterschied liegt im Umfang: Kleinbetriebe haben in der Regel geringere Mindeststunden bei der Grundbetreuung. Ob eine betriebsspezifische Betreuung nötig ist, hängt aber nicht von der Betriebsgröße ab, sondern von den tatsächlichen Gefährdungen.

„Das betrifft doch nur die Großen." Dieser Gedanke ist verständlich. Aber die DGUV Vorschrift 2 macht keine Ausnahme für Kleinbetriebe. Was sich unterscheidet, ist der Umfang der Betreuung, nicht die Pflicht dazu.

Was bedeutet „Kleinbetrieb" im Kontext der DGUV V2?

Die DGUV Vorschrift 2 kennt keine klare Definition von „Kleinbetrieb". Maßgeblich sind die Risikogruppen der jeweiligen Berufsgenossenschaft (BG) und die Anzahl der Beschäftigten. Grob gilt: Je weniger Beschäftigte und je geringer das Unfallrisiko, desto weniger Grundbetreuungsstunden sind Pflicht.

Wann braucht auch ein Kleinbetrieb eine betriebsspezifische Betreuung?

Immer dann, wenn in Ihrem Betrieb Gefährdungen vorliegen, die über das branchenübliche Standardniveau hinausgehen. Und das kommt häufiger vor, als man auf den ersten Blick erwartet:

  • Eine kleine Bäckerei mit aggressiven Reinigungsmitteln und Mehlstauballergie-Risiko → betriebsspezifische Betreuung nötig
  • Ein kleines Pflegeunternehmen mit körperlich belastenden Transfers und Alleinarbeit → betriebsspezifische Betreuung nötig
  • Ein Elektrohandwerksbetrieb mit regelmäßiger Arbeit auf Dächern → betriebsspezifische Betreuung nötig
  • Ein reines Büro ohne besondere Gefährdungen → in vielen Fällen nur Grundbetreuung nötig

Die entscheidende Frage ist also nicht: Wie viele Mitarbeitende haben wir? Sondern: Was machen meine Mitarbeitenden und welche Risiken sind dabei real?

Was ist das Risiko, wenn Sie nichts tun?

Wenn Sie keine Grundbetreuung haben: Das ist eine klare Pflichtverletzung. Im Fall eines Arbeitsunfalls kann das zu erheblichen Problemen mit der Berufsgenossenschaft und im Ernstfall zu persönlicher Haftung führen.

Wenn Sie eine Grundbetreuung haben, aber keine betriebsspezifische Betreuung trotz vorliegender Gefährdungen: Auch das ist eine Lücke. Die BG kann bei Prüfungen nachfragen und wenn der Nachweis fehlt, dass die besonderen Gefährdungen fachkundig betreut werden, gibt es Beanstandungen.

Praktisch: Was kostet das für einen Kleinbetrieb?

Das hängt sehr stark von Ihrer Branche und Ihren konkreten Gefährdungen ab. Für Betriebe mit geringer Gefährdung und wenigen Mitarbeitenden ist der Grundbetreuungsaufwand überschaubar. Die betriebsspezifische Betreuung kommt nur dann dazu, wenn sie wirklich notwendig ist und wird nur in dem Umfang abgerechnet, der tatsächlich benötigt wird.

Einmalige Sondervorhaben (neue Anlage, Umzug, Relaunch der Gefährdungsbeurteilungen) werden zusätzlich und separat geplant. Sie zahlen also nichts für etwas, das Sie noch nicht brauchen.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Die DGUV Vorschrift 2 gilt für alle Betriebe unabhängig von ihrer Größe. Was sich unterscheidet, ist der Umfang der Grundbetreuung. Betriebe mit wenigen Beschäftigten und geringerem Risikoniveau haben geringere Mindeststunden. Die Pflicht zur betriebsspezifischen Betreuung hängt jedoch nicht von der Betriebsgröße ab, sondern von den tatsächlich vorhandenen Gefährdungen.

Ja. Die Pflicht zur betriebsspezifischen Betreuung hängt nicht von der Anzahl der Mitarbeitenden ab, sondern von den konkreten Gefährdungen. Eine kleine Bäckerei mit Mehlstauballergie-Risiko, ein kleines Pflegeunternehmen mit körperlich belastenden Tätigkeiten oder ein Handwerksbetrieb mit Dacharbeiten können alle betriebsspezifische Betreuung benötigen.

Das ist eine klare Pflichtverletzung nach DGUV Vorschrift 2. Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft kann das zu Beanstandungen und haftungsrechtlichen Konsequenzen führen.

Mbecker hell

Über Mathias

Als Head of BECKER:GRUPPE verantwortet Mathias Becker die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung der gesamten Unternehmensgruppe und bringt dabei seine operative Expertise direkt ein: als externer VEFK, Dozent für Schaltberechtigung bis 36 kV und Arbeiten unter Spannung sowie als erfahrener Sifa-Experte für mittelständische, Industrie- und Pharma-Unternehmen.

Mehr über Mathias erfahren