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Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0Die DIN 14096 legt klare Anforderungen zur Erstellung und zum Aushängen von Brandschutzordnungen fest, die an die individuellen Bedingungen und Gefahren im Gebäude oder Betrieb angepasst werden müssen.
Die Brandschutzordnung gliedert sich in die Teile A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Gebäude richten:
Teil A der Brandschutzordnung dient als Aushang und sollte nicht mehr als eine DIN A4-Seite umfassen. Dieser Teil muss an gut sichtbaren Stellen im Gebäude, wie im Eingangsbereich, an Aufzugstüren oder Treppenausgängen, angebracht sein. Hierbei müssen die Vorgaben der DIN 14096 zu Format, Schrift, Aufbau und Kennzeichnungen eingehalten werden. Teil A gibt wichtige Hinweise zur Verhaltensweise im Brandfall und zeigt Sicherheitszeichen und Fluchtwege.
Teil B der Brandschutzordnung wird den Mitarbeitenden im Gebäude ausgehändigt und enthält detaillierte Informationen zur Brandverhütung, Brand- und Rauchausbreitung, Flucht- und Rettungswegen, Melde- und Löscheinrichtungen sowie Verhalten im Brandfall. Dieser Teil darf die Formate A4, A5 oder A6 haben und kann auch fremdsprachliche Inhalte enthalten.
Teil C ist für Personen mit speziellen Brandschutzaufgaben vorgesehen und enthält umfassendere Informationen zu Meldung und Alarmierung, Sicherheitsmaßnahmen, Löschmaßnahmen, Vorbereitungen für den Feuerwehreinsatz und mehr. Dieser Teil kann ebenfalls die Formate A4, A5 oder A6 haben und enthält möglicherweise Pläne und Zeichnungen im Format A3.
Während es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, verlangen länderspezifische Rechtsvorschriften die Erstellung von Brandschutzordnungen. Diese Informationen können in den Mustervorschriften der Bauministerkonferenz gefunden werden. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Anforderungen erfüllen, ist eine Recherche in den Landesbauordnungen und den spezifischen Richtlinien für Sonderbauten notwendig.
Die DIN 14096 legt Mindestinhalte und Gliederungen fest, die in einer Brandschutzordnung enthalten sein müssen. Aktualität und Übersichtlichkeit sind dabei von großer Bedeutung, um im Notfall klare Anweisungen zu gewährleisten.
Die Brandschutzordnung muss in regelmäßigen Abständen auf Aktualität überprüft werden, mindestens aber alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person überprüft werden. Diese Überprüfung sollte dokumentiert werden, um die Aktualität zu bestätigen. Eine aktualisierte Version der Brandschutzordnung kann erneut ausgehängt werden mit aktuellen Revisionsstand.
Die Einhaltung der Vorgaben der Brandschutzordnung trägt wesentlich zur Sicherheit aller Personen im Gebäude bei.
Bei der Erstellung, Aktualisierung und Umsetzung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096 steht die BECKER:GRUPPE gerne als kompetenter Partner zur Verfügung, um Ihre Sicherheitsbedürfnisse zu erfüllen.