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Flucht- und Rettungspläne: Sicherheit im Blick

Wenn es um die Sicherheit von Menschen in Gebäuden geht, ist eine klare Orientierung im Ernstfall von entscheidender Bedeutung.

Flucht- und Rettungspläne: Wegweiser in Gefahrensituationen

Flucht- und Rettungspläne sind hierbei unverzichtbare Werkzeuge, die in Notfallsituationen Leben retten können. In diesem Beitrag werden wir uns eingehend mit der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen befassen und auf die wichtigsten Richtlinien und Anforderungen eingehen.

Evakuierung

Orientierungshilfe in Gefahrensituationen

Flucht- und Rettungspläne sind essenzielle Bestandteile der betrieblichen Gefahrenabwehr. Sie dienen dazu, den Personen im Gebäude im Notfall die vorhandenen Flucht- und Rettungswege aufzuzeigen. Dadurch können Menschen sich frühzeitig über ihre Optionen informieren und im Ernstfall schnell und sicher agieren.

Normen und Richtlinien

Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen unterliegt strengen Vorgaben. Die DIN ISO 23601 legt klare Richtlinien fest, die eingehalten werden müssen. Diese Norm ist international gültig und hat die vorherige DIN 4844-3 abgelöst. Die ASR A1.3, eine technische Regel für Arbeitsstätten, ergänzt die Norm um Sicherheitskennzeichen und ist seit März 2013 in Deutschland gültig.

Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen: Klarheit und Übersicht

1. Farbliche Gestaltung und Übersichtlichkeit:

Flucht- und Rettungspläne müssen übersichtlich und farblich klar gestaltet sein. Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen eindeutig und ortsbezogen eingezeichnet werden. Grundrisse und Einrichtungen sollten in vereinfachter Form dargestellt werden.

2. Aufteilung bei größeren Gebäuden:

Große Gebäude erfordern oft mehrere Abschnitte von Plänen. Ein Übersichtsplan zeigt dabei die Lage des aktuellen Abschnitts im Gesamtkomplex an. Der Übersichtsplan sollte jedoch nicht mehr als 10 % der Fläche des Hauptplans einnehmen.

Praktische Anforderungen und Umsetzung

Darstellung der Fluchtwege
Darstellung der Fluchtwege

Die Flucht- und Rettungswege müssen eindeutig und deutlich dargestellt werden. Fluchtwege sind grün hervorgehoben, Richtungspfeile geben die Laufrichtung an.

Maße und Maßstäbe
Maße und Maßstäbe

Die Pläne unterliegen bestimmten Formaten und Maßstäben. Die Mindestgröße beträgt DIN A3, kann aber bei Räumen auf DIN A4 reduziert werden. Der Maßstab hängt von der Anlagengröße ab und beträgt 1:250, 1:100 oder 1:350.

Beschriftung und Schriftgrößen
Beschriftung und Schriftgrößen

Die Beschriftung erfolgt in einer vorgeschriebenen Schriftart mit Mindestgrößen von 2 mm. Sicherheitszeichen müssen mindestens 7 mm hoch sein. Auch Linienbreiten für die Darstellung von Strukturen sind vorgeschrieben.

Wann ist die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans erforderlich?

Die Begriffe "Lage", "Ausdehnung" und "Art der Benutzung" können oft mehrdeutig sein und zu Verwirrung führen, wenn es darum geht festzustellen, ob für eine bauliche Anlage ein Flucht- und Rettungsplan benötigt wird. Die Frage, ob ein solcher Plan notwendig ist, kann oft nur durch eine gründliche Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden.

Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sollten Sie bestimmte Schlüsselkriterien berücksichtigen, um zu einem klaren Ergebnis zu gelangen:

1. Unübersichtliche und verwinkelte Fluchtwege:

Wenn Fluchtwege im Gebäude unklar oder verwinkelt sind, kann dies zu Verwirrung führen und die Evakuierung im Notfall erschweren. Ein Flucht- und Rettungsplan kann hier zur Orientierung und besseren Verständlichkeit beitragen.

2. Fluchtwege durch andere Bereiche:

Fluchtwege, die durch andere Bereiche oder Räume führen, könnten blockiert oder schwer zu erkennen sein. Ein gut gestalteter Flucht- und Rettungsplan kann die klare Richtung für die Evakuierung weisen.

3. Anwesenheit von ortsunkundigen Personen:

Wenn sich ortsunkundige Personen in einem Gebäude befinden, ist eine einfache und leicht verständliche Orientierung von entscheidender Bedeutung. Ein Flucht- und Rettungsplan kann hierbei eine wertvolle Hilfe sein.

4. Bereiche mit erhöhter Gefährdung:

Bereiche, in denen eine erhöhte Gefährdung besteht, erfordern eine besonders schnelle und sichere Evakuierung. Ein Flucht- und Rettungsplan kann die erforderlichen Informationen liefern, um in solchen Situationen richtig zu handeln.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine umfassende Gefährdungsbeurteilung nicht erforderlich ist, wenn die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen bereits von den Behörden gefordert wurde, sei es als Auflage in einer Brandschau, in Baugenehmigungen oder in Brandschutzkonzepten. In solchen Fällen ist die Notwendigkeit bereits klar definiert.

Fazit

Flucht- und Rettungspläne sind mehr als nur Papiere an der Wand. Sie sind eine lebensrettende Informationsquelle, die Menschen im Ernstfall klare Handlungsanweisungen gibt. Für eine reibungslose Umsetzung müssen die Pläne den genannten Normen und Richtlinien entsprechen.

Die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und Besuchenden sollte immer Priorität haben. Wenn Sie professionelle Unterstützung bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen benötigen, steht die BECKER:GRUPPE Ihnen gerne zur Seite.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam die Sicherheit Ihrer Räumlichkeiten optimieren – denn Sicherheit ist kein Kompromiss!

Erstellung Flucht und Rettungsplan