Mögliche Schulungsform Präsenz

Qualifizierungsschulung Laserschutzbeauftragte/r

nach OStrV, TROS und DGUV Grundsatz 303-005

1.195,00 € netto, zzgl. ges. MwSt. Preis pro Teilnehmer inkl. Verpflegung, Schulungsunterlagen und Zertifikat
Laserschutzbeauftragter
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung (jeweils mind. 2 Jahre) oder mind. 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung
Zielgruppe
Zielgruppe
Mitarbeitende in der Industrie und Medizin etc., die mit Laseranwendungen / Laserquellen der Klassen 3R, 3B, 4 arbeiten, auch soweit diese nur zeitweise vorliegen. Diese Schulung ist auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit geeignet, die grundlegende Kenntnisse im Laserschutz erwerben wollen / müssen.
Dauer
Dauer
16 UE ( 2,0 Tage à 8 UE)

Qualifizierungsschulung Laserschutzbeauftragte/r bei der BECKER GRUPPE

Betreiben Sie Laser der Klassen 3R, 3B oder 4? Dann müssen Sie laut Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) eine/n Laserschutzbeauftragte/n schriftlich bestellen. Diese/r muss über umfassende Fachkenntnisse zur Lasersicherheit verfügen, die durch eine anerkannte Schulung und eine Prüfung erworben werden.

In unserer Qualifizierungsschulung der BECKER:GRUPPE vermitteln wir Ihnen das notwendige Wissen, um die Aufgaben eines/ einer Laserschutzbeauftragten kompetent zu erfüllen. Sie lernen alles über die Beratung bei Beschaffung und Betrieb von Lasern, die Auswahl und Überprüfung von Schutzmaßnahmen, die Unterweisung der Mitarbeitenden und die Überwachung des sicheren Laserbetriebs.

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand: Die DGUV empfiehlt, alle 5 Jahre eine Fortbildung zu absolvieren. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz in unserer Schulung und sorgen Sie für maximale Sicherheit in Ihrem Unternehmen!

Entdecken Sie unser Schulungsangebot und melden Sie sich noch heute an!

Inhalt der Schulung
  • Gesetzliche Vorschriften und Regeln der Technik
  • Physikalische Merkmale und Eigenschaften von Laserstrahlung
  • Auswirkungen von Laserstrahlung z.B. biologische Wirkungen
  • Laserklassen, Grenzwerte, potenzielle Risiken (direkte/indirekte)
  • Maßnahmen und Durchführung von Schutzmaßnahmen
  • Aufgaben, Pflichten und Verantwortung des LSB im Betrieb
  • Beispielhafte Vorgehen bei einer Gefährdungsbeurteilung
  • Lernerfolgskontrolle
Das Schulungsteam ist bereit Drei Gesichter in Kreisen
Veranstaltungsort

BECKER:GRUPPE
Zum. Geisberg 5a
66740 Saarlouis

Ihre Vorteile

Steigerung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter
Vermeidung von Bußgeldern und Haftungsrisiken durch Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
Fachkundige Beratung bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen
Überwachung des sicheren Betriebs der Lasereinrichtungen durch den Laserschutzbeauftragten

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Häufig gestellte Fragen

Unternehmen, die Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 betreiben, sind gemäß der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) verpflichtet, eine/-n Laserschutzbeauftragte/-n schriftlich zu bestellen.

Die BECKER:GRUPPE steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Einhaltung dieser Vorschriften zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle notwendigen Sicherheitsstandards erfüllt.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind verpflichtet, Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen, bevor ein Lasergerät der Klasse 3R, 3B oder 4 benutzt wird. Diese Regelung dient dem Schutz der Mitarbeiter und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Spezifikationen für verschiedene Länder:

  • Deutschland: Die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten ist für Lasergeräte der Klassen 3R, 3B und 4 erforderlich.
  • Europäisches Ausland: Hier gilt die Pflicht zur Bestellung nur für Lasergeräte der Klassen 3B und 4.

Zusätzlich besteht ab der Klasse 3R eine Anmeldepflicht bei der Berufsgenossenschaft (BG).

Beispiele für Lasergeräte und deren Klassen:

  • Klasse 3R: Laserscanner, Laserpointer, Baustellenlaser
  • Klasse 3B: Showlaser, Forschungslaser, Low-Level-Laser-Therapie-Geräte
  • Klasse 4: Laser-Systeme für medizinische Anwendungen, Hochleistungslaser

Die Experten der BECKER:GRUPPE stehen Ihnen für weitere Fragen und zur Unterstützung bei der Bestellung von Laserschutzbeauftragten gerne zur Verfügung.

Die Bestellung von Laserschutzbeauftragten erfolgt durch eine Bestellungsurkunde, die die Aufgaben, Pflichten und Rechte der beauftragten Person(en) klar definiert. Eine entsprechende Vorlage kann bei der Berufsgenossenschaft (BG) bezogen werden.

Schritte zur Bestellung:

  1. Erstellung der Bestellungsurkunde:
    • Die Urkunde muss detailliert die Aufgaben, Pflichten und Rechte des Laserschutzbeauftragten enthalten.
    • Nutzen Sie hierfür die Vorlage der Berufsgenossenschaft (BG).
  2. Übertragung der Bestellung:
    • Übergeben Sie die Bestellungsurkunde an interne oder externe Personen, die über ein Zertifikat gemäß der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und den Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) verfügen.
  3. Zuständigkeitsbereiche definieren:
    • Wenn mehrere Laserschutzbeauftragte im Betrieb bestellt werden, ist eine schriftliche Definition der Zuständigkeitsbereiche notwendig.
    • Stellen Sie sicher, dass keine Überschneidungen der Verantwortlichkeiten auftreten.
  4. Empfehlung zur Vertretung:
    • Es wird empfohlen, mindestens zwei Laserschutzbeauftragte im Betrieb zu bestellen, um eine durchgehende Vertretung sicherzustellen.

Die BECKER:GRUPPE unterstützt Sie gerne bei der Bestellung von Laserschutzbeauftragten und bietet Ihnen umfassende Beratung und passende Lösungen für Ihren Betrieb.

Laserschutzbeauftragte müssen über ausreichende Fachkenntnisse zur Lasersicherheit verfügen. Diese Sachkunde wird typischerweise durch die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang und das Bestehen einer Prüfung erworben.

Laserschutzbeauftragte übernehmen eine zentrale Rolle im sicheren Umgang mit Lasergeräten im Betrieb. Zu ihren Hauptaufgaben gehören:

  1. Beratung bei Beschaffung und Betrieb von Lasern:
    • Sie unterstützen bei der Auswahl geeigneter Lasergeräte und geben Empfehlungen für den sicheren Einsatz im Betrieb.
  2. Auswahl von Schutzmaßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit:
    • Sie wählen passende Schutzmaßnahmen aus und stellen sicher, dass diese effektiv umgesetzt und regelmäßig überprüft werden.
  3. Unterweisung der Mitarbeitenden und Überwachung des sicheren Laserbetriebs:
    • Laserschutzbeauftragte unterweisen die Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Lasergeräten und überwachen kontinuierlich den Betrieb, um die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.

Ja, Laserschutzbeauftragte müssen sich regelmäßig fortbilden, um stets auf dem neuesten Stand der Technik und Sicherheit zu bleiben. Gemäß dem DGUV Grundsatz 303-005 ist alle fünf Jahre eine Fortbildung empfohlen.

Wichtige Punkte zur Fortbildung:

  • Regelmäßigkeit: Alle fünf Jahre ist eine Fortbildung empfohlen.
  • Inhalte: Die Fortbildung muss aktuelle Fachkenntnisse und Entwicklungen in der Lasertechnik berücksichtigen, um sicherzustellen, dass Laserschutzbeauftragte immer über die neuesten Standards und Sicherheitsmaßnahmen informiert sind.

Die Lehrgänge richten sich an künftige Laserschutzbeauftragte sowie bereits bestellte Laserschutzbeauftragte, die ihre Kenntnisse auffrischen müssen. Geeignete Teilnehmer sind beispielsweise Sicherheitsbeauftragte, SiFa’s, Facharbeiter oder Meister.

Die direkte Anwesenheit eines/-r Laserschutzbeauftragten bei jeder Laseranwendung ist nicht immer erforderlich. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass der sichere Ablauf der Laseranwendungen überwacht wird. Hier sind die Details:

  • Überwachung: Ein/-e Laserschutzbeauftragte/-r kann durch regelmäßige Stichproben-Prüfungen den sicheren Betrieb gewährleisten.
  • Medizinische Anwendungen: Bei medizinischen Anwendungen muss der/die Laserschutzbeauftragte innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein.
  • Vertretung: Es wird empfohlen, eine Vertretung zu organisieren. Der/die Vertreter/-in sollte die gleiche Fachkunde wie der/die Laserschutzbeauftragte besitzen.

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Qualifizierungsschulung für Sicherheitsbeauftragte 13.01.2025, 08:30 Uhr | 18.03.2025, 08:30 Uhr
Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte 18.02.2025, 08:30 Uhr | 11.04.2025, 08:30 Uhr
Brandschutzbeauftragte/r - Modul 1 01.04.2025, 08:00 Uhr
Brandschutzbeauftragte/r - Modul 2 07.04.2025, 08:00 Uhr
Fortbildung für Brandschutzbeauftragte 03.12.2024, 08:30 Uhr
Qualifizierungsschulung für Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-helferinnen 17.01.2025, 08:30 Uhr | 14.03.2025, 08:30 Uhr
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