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Mit unserem Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) setzen Sie neue Maßstäbe im Arbeitsschutz. Profitieren Sie von erfahrenen Lernbegleitern und praxisorientierten Inhalten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und investieren Sie in Ihre Zukunft!
Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0Laserschutzbeauftragte sind speziell ausgebildete Personen, die für die Sicherheit im Umgang mit Lasern in Unternehmen verantwortlich ist. Dies umfasst die Überwachung der Laseranwendungen, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Normen. Das Ziel ist es, Gefahren durch Laserstrahlung zu minimieren und damit die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.
Die Relevanz dieser Position wird besonders deutlich, wenn man die Risiken betrachtet, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Lasergeräten entstehen können. Augenverletzungen, Hautschäden und sogar langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen sind mögliche Folgen. Hinzu kommt die rechtliche Verpflichtung, in Betrieben, in denen Laserstrahlung zum Einsatz kommt, einen Laserschutzbeauftragten zu benennen.
Die Schulung von Laserschutzbeauftragten ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Die entsprechenden Regelungen sind in der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11) sowie in der Norm DIN EN 60825-1 verankert. Diese Vorschriften verlangen, dass Unternehmen, die Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 verwenden, eine/n qualifizierte/n Laserschutzbeauftragten benennen.
Die Schulung zum/zur Laserschutzbeauftragten vermittelt alle notwendigen Kenntnisse, um diese Verantwortung übernehmen zu können. Dazu gehören:
Verständnis der Funktionsweise und der potenziellen Gefahren von Laserstrahlen.
Kenntnis der relevanten Gesetze und Vorschriften, um die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.
Wie man Risiken erkennt, bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzt.
Einführung und Überwachung von Sicherheitsprotokollen, um Laserunfälle zu verhindern.
Grundsätzlich können sowohl Sicherheitsbeauftragte als auch Facharbeiter/innen und Teamleiter/innen die Funktion des Laserschutzbeauftragten übernehmen. Dabei ist es wichtig, dass die Person, die diese Rolle übernehmen soll, über eine abgeschlossene Ausbildung in einem relevanten Bereich verfügt. Dies können technische, medizinische, kosmetische oder naturwissenschaftliche Ausbildungen sein. Alternativ kann auch eine vergleichbare Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren als Qualifikationsgrundlage dienen. Diese Anforderungen sind in der Technischen Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) festgelegt, genauer in Absatz 5.1 (1) TROS Allg., Ausgabe Juli 2018.
Eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an einem Kurs für Laserschutzbeauftragte ist zudem, dass die betreffende Person die notwendigen Grundkenntnisse erworben hat. Diese Kenntnisse müssen in einem speziellen Lehrgang bzw. einer Schulung für Laserschutzbeauftragte vermittelt werden, der nach § 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) vorgeschrieben ist. Die Schulung endet in der Regel mit einer Prüfung, häufig in Form eines Multiple-Choice-Tests, deren Bestehen für den Erhalt des Zertifikats notwendig ist.
Wir decken mit unserer Schulung zum/zur Laserschutzbeauftragten alle relevanten Aspekte ab, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung dieser Rolle notwendig sind. Der Kurs ist praxisnah gestaltet und bietet eine ausgewogene Mischung aus theoretischem Wissen und praktischen Anwendungsbeispielen.
Die Entscheidung für eine Schulung bei der BECKER:GRUPPE bietet zahlreiche Vorteile, die über die reine Wissensvermittlung hinausgehen. Die BECKER:GRUPPE zeichnet sich durch langjährige Erfahrung im Bereich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsmanagements aus. Dies garantiert, dass die Schulung auf dem neuesten Stand der Technik und der aktuellen gesetzlichen Anforderungen basiert.
Unsere Dozenten sind ausgewiesene Experten im Bereich der Lasersicherheit. Sie verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Praxiserfahrung, die sie in die Schulungen einbringen. Dies gewährleistet, dass die Teilnehmenden nicht nur theoretisches Wissen erwerben, sondern auch praktische Fähigkeiten entwickeln, die sie in ihrem Berufsalltag anwenden können.
Die Investition in die Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden als Laserschutzbeauftragte bringt langfristige Vorteile für Ihr Unternehmen. Sie erhöhen nicht nur die Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern erfüllen auch Ihre gesetzlichen Pflichten. Zudem stärken Sie das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden, da sie wissen, dass ihre Sicherheit oberste Priorität hat.
Die Schulung zum/zur Laserschutzbeauftragten ist eine unverzichtbare Qualifikation für alle, die in ihrem Unternehmen mit Laserstrahlung arbeiten oder dafür verantwortlich sind. Mit der BECKER:GRUPPE haben Sie einen erfahrenen und kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, diese wichtige Rolle zu erfüllen. Nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich noch heute für die nächste Schulung an, um Ihr Wissen zu erweitern und die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.
Zögern Sie nicht länger – sichern Sie sich und Ihrem Unternehmen die Expertise und Sicherheit, die Sie benötigen! Wir freuen uns darauf, Sie in unserer nächsten Schulung begrüßen zu dürfen.
Die Rolle des/der Laserschutzbeauftragten ist nicht nur eine Frage der Verantwortung, sondern erfordert auch spezifische Qualifikationen und Fachkenntnisse. Doch wer darf überhaupt Laserschutzbeauftragte/r werden, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Im theoretischen Teil der Schulung werden die Teilnehmenden mit den physikalischen Grundlagen der Laserstrahlung vertraut gemacht. Dies umfasst die verschiedenen Laserklassen, die Interaktion von Laserstrahlung mit biologischem Gewebe sowie die Auswirkungen auf Augen und Haut. Darüber hinaus wird ein umfassender Überblick über die gesetzlichen Anforderungen gegeben, die für den Betrieb von Lasergeräten relevant sind.
Die Praxisorientierung der Schulung zeigt sich in den zahlreichen Fallbeispielen und praktischen Übungen, die den Teilnehmenden helfen, das Gelernte direkt anzuwenden. So werden beispielsweise reale Szenarien durchgespielt, in denen potenzielle Gefahrenquellen identifiziert und entsprechende Schutzmaßnahmen entwickelt werden müssen. Dies stellt sicher, dass die Teilnehmenden nach Abschluss der Schulung in der Lage sind, in ihrem Arbeitsumfeld sofort wirksame Sicherheitsprotokolle zu implementieren.
Am Ende der Schulung steht eine Lernerfolgskontrolle, die sicherstellt, dass die Teilnehmenden die vermittelten Inhalte verstanden und verinnerlicht haben. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das sie offiziell als Laserschutzbeauftragte ausweist. Dieses Zertifikat ist nicht nur ein Beleg für die erworbenen Kenntnisse, sondern auch eine wichtige rechtliche Absicherung für das Unternehmen.
Die Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) stellt sicher, dass die neuen Laserschutzbeauftragten nicht nur ausreichend geschult sind, sondern auch einen offiziellen Nachweis – also ein Zertifikat – über die bestandene Schulung vorweisen können. Berufsgenossenschaften bieten hierzu Laserschutzbeauftragte-Seminare gemäß TROS an. Aber auch andere Anbieter, wie zum Beispiel die uvex academy, stellen entsprechende Schulungen zur Verfügung. Wichtig ist hierbei, dass die Schulungen den technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung entsprechen, damit die Berufsgenossenschaften die ausgestellten Zertifikate anerkennen.