Befähigungsnachweis gemäß DGUV Vorschrift 3
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder Betreiber und Betreiberinnen für die sichere Nutzung von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln verantwortlich.
Es ist ihre Pflicht sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel von einer fachkundigen Person nach der Montage, vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Melden Sie jetzt Teilnehmer und Teilnehmerinnen für die Schulung an und erweitern Sie das Wissen Ihrer Beschäftigten im Bereich Elektrosicherheit. So tragen Sie dazu bei, Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Zur Durchführung der Messungen ist eine elektrotechnische Ausbildung Voraussetzung. Teilnehmende müssen mindestens die Qualifikation zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) (sofern eine Elektrofachkraft Aufsicht führt) oder zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) besitzen.
Die Schulung setzt Deutschkenntnisse in Wort und Schrift voraus.
Sie
wird in deutscher Sprache durchgeführt, da ein vollständiges
Verständnis der Inhalte entscheidend ist, um diese später korrekt und
sicher in der Arbeit anzuwenden. Wer die Sprache nicht beherrscht,
könnte die Inhalte zwar formal absolvieren, würde aber die wichtigen
Informationen nicht vollständig erfassen.
Mathias Becker e.K.
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis
29.09.2026, 08:30 Uhr
bis
29.09.2026, 16:00 Uhr
Verfügbare Plätze: 9