Akademie
Profitieren Sie von unseren erstklassigen Schulungen in verschiedenen Fachbereichen, maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse.
Arbeitssicherheit
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um Ihre Arbeitsabläufe zu optimieren und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Brandschutz
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Brandschutzmaßnahmen optimieren.
Prüfservice
Entdecken Sie unsere breite Palette an professionellen Prüfdienstleistungen, die höchste Sicherheitsstandards erfüllen.
Mit unserem Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) setzen Sie neue Maßstäbe im Arbeitsschutz. Profitieren Sie von erfahrenen Lernbegleitern und praxisorientierten Inhalten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und investieren Sie in Ihre Zukunft!
Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0Arbeitssicherheit gewährleisten und Unfallgefahr minimieren
In unserer Schulung werden umfassende Kenntnisse über die Prüfung von Leitern und Tritten vermittelt. Wir legen besonderen Wert darauf, Ihnen praktische Fähigkeiten für die Tritt- und Leiterprüfung zu vermitteln.
Unsere Schulung richtet sich speziell an Personen, die gewerblich genutzte Leitern und Tritte prüfen und für ihren einwandfreien Zustand sorgen sollen. Hier bekommen Sie das nötige Fachwissen und die Fertigkeiten, um Ihren Aufgaben in diesem wichtigen Bereich effektiv nachkommen zu können.
Mathias Becker e.K.
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis
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Weitere Schulungen
Ein Tritt ist eine transportable und sehr stabil stehende Aufstiegshilfe, die eine maximale Standhöhe von einem Meter aufweist. Da der Tritt bis zur obersten Stufe betreten werden darf, ist die Arbeitshöhe etwa 2,5 Meter. Insbesondere in Bereichen mit geringen Höhen, wie beispielsweise in Geschäften oder im Büro, können Tritte eine wertvolle Hilfe darstellen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung gilt für Leitern und Tritte, dass das sicherere Arbeitsmittel immer vorzuziehen ist. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen sind beispielsweise sicherer als Leitern. Sprossenleitern dürfen nur als Zu- und Abgang genutzt werden und nur in seltenen Ausnahmefällen als Arbeitsplatz dienen.
Ab einer Standhöhe von zwei Metern gelten bereits Einschränkungen für die Arbeit auf Leitern. In diesem Fall dürfen Mitarbeiter nicht mehr als zwei Stunden pro Arbeitsschicht auf Leitern arbeiten. Ab einer Standhöhe von fünf Metern ist es sogar untersagt, von Leitern aus zu arbeiten. Leitern dürfen auch als Zu- und Abgang zum Arbeitsplatz über einen Höhenunterschied von fünf Metern hinaus nur in Ausnahmefällen genutzt werden, wenn sie selten benutzt werden.