Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten

Arbeitssicherheit gewährleisten und Unfallgefahr minimieren

Pruefen von Leitern und Tritten

Schulung zum Prüfen von Leitern & Tritten

In unserer Schulung werden umfassende Kenntnisse über die Prüfung von Leitern und Tritten vermittelt. Wir legen besonderen Wert darauf, Ihnen praktische Fähigkeiten für die Tritt- und Leiterprüfung zu vermitteln.


Unsere Schulung richtet sich speziell an Personen, die gewerblich genutzte Leitern und Tritte prüfen und für ihren einwandfreien Zustand sorgen sollen. Hier bekommen Sie das nötige Fachwissen und die Fertigkeiten, um Ihren Aufgaben in diesem wichtigen Bereich effektiv nachkommen zu können.

Inhalt der Schulung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Verantwortung und Haftung
  • CE Kennzeichnung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 1203 “Zur Prüfung Befähigte Person”
  • DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten"
  • DGUV Information 208-032 "Auswahl und Benutzung von Steigleitern"
  • Praktische Übungen und Prüfungsdurchführung
  • Lernerfolgskontrolle
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Eine themenrelevante Berufsausbildung/ Berufserfahrung/ Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit
Zielgruppe
Zielgruppe
Hausmeister, Hausmeisterin/ Betriebshandwerker, Betriebshandwerkerin/ Sicherheitsbeauftragte/ Fachkräfte für Arbeitssicherheit/ haustechnisches Fachpersonal/ Materialausgeber, Materialausgeberin

Ihre Vorteile

Mehr Flexibilität, weniger Kosten bei der verpflichtenden Wiederholungsprüfung
Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sichern, indem Gefahren durch defekte Leitern oder Tritte minimiert werden
Praxisnahes Schulungsangebot mit Dozenten, die jahrelange Lehrerfahrung haben
Handouts mit allen wichtigen Neuerungen, Gesetzen und Regelwerken zum Nachschlagen

Ihre Dozenten

Christian Gimme
Christian Gimme
Seit Juni 2022 als Prüftechniker im Einsatz, bringt er ein breites Spektrum an Befähigungen im Berei...
Marko Karr
Marko Karr becker inspection GmbH
Als ausgebildeter Elektroinstallateur mit einem breiten Spektrum an Befähigungen im Bereich mechanis...
Pascal Klein
Pascal Klein Mathias Becker e.K.
Gelernter Werkzeugmechaniker und staatlich geprüfter Techniker für Maschinentechnik mit Zusatzqualif...
349,00 € netto, zzgl. ges. MwSt. Preis pro Teilnehmer inkl. Verpflegung, Schulungsunterlagen und Zertifikat
Veranstaltungsort

Mathias Becker e.K.
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis

Mögliche Schulungsform Präsenz

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02.06.2025, 08:30 Uhr bis 02.06.2025, 16:00 Uhr
4 Plätze verfügbar
findet garantiert statt
Präsenz-Termin
02.09.2025, 08:30 Uhr bis 02.09.2025, 16:00 Uhr
10 Plätze verfügbar
Präsenz-Termin
02.12.2025, 08:30 Uhr bis 02.12.2025, 16:00 Uhr
10 Plätze verfügbar
Präsenz-Termin

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Befähigte Person zum Prüfen von Regalanlagen 11.06.2025, 08:30 Uhr , 09.09.2025, 08:30 Uhr , 28.11.2025, 08:30 Uhr
  • Die Schulungen der BECKER:GRUPPE sind immer aktuell und praxisnah. Die lebendige Vortragsweise der Dozenten und deren Fachwissen überzeugen unsere Mitarbeiter und Kunden.
    Tom Hert, Geschäftsführer, HERT Kran-Service GmbH

Häufig gestellte Fragen

Ein Tritt ist eine transportable und sehr stabil stehende Aufstiegshilfe, die eine maximale Standhöhe von einem Meter aufweist. Da der Tritt bis zur obersten Stufe betreten werden darf, ist die Arbeitshöhe etwa 2,5 Meter. Insbesondere in Bereichen mit geringen Höhen, wie beispielsweise in Geschäften oder im Büro, können Tritte eine wertvolle Hilfe darstellen.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung gilt für Leitern und Tritte, dass das sicherere Arbeitsmittel immer vorzuziehen ist. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen sind beispielsweise sicherer als Leitern. Sprossenleitern dürfen nur als Zu- und Abgang genutzt werden und nur in seltenen Ausnahmefällen als Arbeitsplatz dienen.

Ab einer Standhöhe von zwei Metern gelten bereits Einschränkungen für die Arbeit auf Leitern. In diesem Fall dürfen Mitarbeiter nicht mehr als zwei Stunden pro Arbeitsschicht auf Leitern arbeiten. Ab einer Standhöhe von fünf Metern ist es sogar untersagt, von Leitern aus zu arbeiten. Leitern dürfen auch als Zu- und Abgang zum Arbeitsplatz über einen Höhenunterschied von fünf Metern hinaus nur in Ausnahmefällen genutzt werden, wenn sie selten benutzt werden.

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