Mögliche Schulungsform Präsenz

Befähigte Person zum Prüfen von Flurförderzeugen (Stapler)

Mehr Flexibilität bei der jährlichen Wiederholungsprüfung

445,00 € netto, zzgl. ges. MwSt. Preis pro Teilnehmer inkl. Verpflegung, Schulungsunterlagen und Zertifikat
Prüfen FFZ
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Die Teilnehmenden sollten im Besitz eines gültigen Fahrerausweises für Flurförderzeuge sein
Zielgruppe
Zielgruppe
Ingenieure, Ingenieurinnen, Meister, Meisterinnen, Mitarbeitende, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden sollen

Prüfer und Prüferinnen von Flurförderzeugen stellen sicher, dass die Flurförderzeuge (Gabelstapler) bei maximaler Lebensdauer, stets höchste Verfügbarkeit bieten. Außerdem beurteilen sie deren arbeitssicheren Zustand professionell.

Dadurch kann das gesetzlich vorgeschriebene Prüfintervall von max. 12 Monaten nach DGUV 68 §37 inklusive Dokumentationspflicht durch interne Ressourcen gedeckt werden. So werden Kosten gespart und die Sicherheit im Betrieb wird erhöht.

Inhalt der Schulung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Verantwortung und Haftung
  • CE-Kennzeichnung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 1203 “Zur Prüfung Befähigte Person”
  • Maschinenrichtlinie (MRL2006/42/EG)
  • DGUV Vorschrift 68 “Flurförderzeuge”
  • FEM 4.004 “Regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen”
  • Praktische Übungen und Prüfungsdurchführung
Das Schulungsteam ist bereit Drei Gesichter in Kreisen
Veranstaltungsort

Mathias Becker e.K.
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis

Ihre Vorteile

Mehr Flexibilität, weniger Kosten bei der verpflichtenden jährlichen Wiederholungsprüfung
Unfälle reduzieren dank der umfangreichen Ausbildung der Beschäftigten
Praxisnahes Schulungsangebot mit Dozenten, die die Prüfungen auch weiterhin selbst in Unternehmen durchführen
Handouts mit allen wichtigen Neuerungen, Gesetzen und Regelwerken zum Nachschlagen

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  • Die Schulungen der BECKER:GRUPPE sind immer aktuell und praxisnah. Die lebendige Vortragsweise der Dozenten und deren Fachwissen überzeugen unsere Mitarbeiter und Kunden.
    Tom Hert, Geschäftsführer, HERT Kran-Service GmbH

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Häufig gestellte Fragen

Flurförderzeuge müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mindestens einmal jährlich einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Zusätzlich müssen sie vor jeder Nutzung durch den/die Fahrer*in auf ihre Betriebssicherheit überprüft werden. Ebenso ist, unabhängig vom Flurförderzeug, jedes Anbaugerät mindestens jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen.

Gemäß der Vorschrift BGV D34 §37 müssen bei Gabelstaplern mit Flüssiggasmotor regelmäßig CO-Abgasuntersuchungen durchgeführt werden. Diese Untersuchungen müssen von einem Sachkundigen durchgeführt werden und sollten mindestens halbjährlich stattfinden.

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