Mögliche Schulungsform Präsenz

Qualifizierungsschulung für Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-helferinnen

Aus Leidenschaft zur Sicherheit

395,00 € netto, zzgl. ges. MwSt. Preis pro Teilnehmer inkl. Verpflegung, Schulungsunterlagen und Zertifikat
Qualifizierung Brandschutzhelfer
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Bereitschaft an Schulungen und Trainings teilzunehmen, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten, sowie Verantwortungsbereitschaft und Zuverlässigkeit
Zielgruppe
Zielgruppe
Mitarbeitende, die die Aufgabe des Brandschutz- und Evakuierungshelfers/-helferin übernehmen sollen

Eine umfassende Ausbildung für Brandschutz- und Evakuierungshelfer/ -helferinnen ist von großer Bedeutung für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Denn ein Brand stellt eine ernsthafte Bedrohung dar, die nicht nur das Wohl Ihrer Beschäftigten, sondern auch das Fortbestehen Ihres Unternehmens gefährden kann.

Um im Ernstfall schnell und effektiv handeln zu können, sind Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-helferinnen ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Unternehmen sind daher verpflichtet, Mitarbeiternde zu benennen, die im Notfall Brände bekämpfen oder eine Evakuierung einleiten können.

Inhalt der Schulung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Bedeutung des Brandschutzes
  • Betrieblicher und organisatorischer Brandschutz
  • Besondere Risiken im Betrieb
  • Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers
  • Aufgabenbeschreibung des Evakuierungshelfers
  • Gefahren durch Brände und von Sofortmaßnahmen
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (Löschmittel, Löschgeräte)
  • Verbrennungsvorgang
  • Verhalten im Brand-, Alarm- und Notfall (Löschtaktik)
  • Praxisteil mit verschiedenen Löschsituationen
Das Schulungsteam ist bereit Drei Gesichter in Kreisen
Veranstaltungsort

Mathias Becker e.K.
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis

Ihre Vorteile

Erfahrungsaustausch mit aktiven Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-helferinnen
Praxisnahes Schulungsangebot mit Dozenten, die jahrelange Erfahrung im Brandschutz haben
Durch umfassende Schulungen im Ernstfall eine schnelle und effektive Reaktion gewährleisten
Handouts mit allen wichtigen Neuerungen, Gesetzen und Regelwerken zum Nachschlagen

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Weitere Schulungen

Auffrischung für Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-helferinnen 27.11.2024, 08:30 Uhr , 13.02.2025, 08:30 Uhr
Qualifizierungsschulung für Sicherheitsbeauftragte 28.11.2024, 08:30 Uhr , 13.01.2025, 08:30 Uhr , 18.03.2025, 08:30 Uhr
  • Die Schulungen der BECKER:GRUPPE sind immer aktuell und praxisnah. Die lebendige Vortragsweise der Dozenten und deren Fachwissen überzeugen unsere Mitarbeiter und Kunden.
    Tom Hert, Geschäftsführer, HERT Kran-Service GmbH

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Häufig gestellte Fragen

Die genaue Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer*innen sollte durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, die die spezifischen Risiken und Anforderungen des Unternehmens berücksichtigt. In der Regel wird empfohlen, dass mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer*innen ausgebildet werden sollten.

Die Aufgaben von Brandschutz- und Evakuierungshelfern/-helferinnen sind in erster Linie darauf ausgerichtet, im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefahrensituation schnell und sicher zu handeln, um Schäden zu minimieren und Personen zu retten. Die genauen Aufgaben können je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen gehören zu den Aufgaben von Brandschutz- und Evakuierungshelfern/-helferinnen:

  • Überwachung der Einhaltung von Brandschutzvorschriften und -maßnahmen im Unternehmen
  • Erkennung und Meldung von Gefahrenquellen und potenziellen Brandgefahren Durchführung von Brandschutzmaßnahmen wie z.B. Feuerlöschen, Evakuierung von Personen und Absicherung von Gefahrenbereichen
  • Unterstützung bei der Evakuierung von Personen aus dem Gebäude und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten
  • Schulung und Unterweisung anderer Mitarbeitenden im Umgang mit Brandschutz-und Evakuierungsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und anderen Rettungsdiensten im Ernstfall

Hinweis

Laut der ASR A2.2 ist es ratsam, die Schulung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-helferinnen alle drei bis fünf Jahre sowie bei betrieblichen Änderungen aufzufrischen.

Zu diesen Änderungen zählen insbesondere eine Überarbeitung der Brandschutzordnung, Brände im Unternehmen, Personalveränderungen oder die Einführung neuer Produktionsverfahren mit erhöhtem Brandrisiko.

Es ist von großer Bedeutung, dass diese Auffrischungs-Schulungen regelmäßig stattfinden, um im Ernstfall schnell und effektiv handeln zu können.

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