Brandschutz bei E-Ladesäulen ist ein Thema, das mit dem Boom der Elektromobilität immer mehr Betreiber betrifft – und das rechtlich unterschätzt wird. Ob Wallbox im Betrieb, Ladestation in der Tiefgarage oder öffentlicher Ladepunkt auf dem Firmenparkplatz: Wer Ladeinfrastruktur betreibt, trägt Verantwortung. Und die ist größer, als viele denken.
Elektrofahrzeuge brennen statistisch gesehen nicht häufiger als Benzin- oder Dieselfahrzeuge. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch im Wie:
Brände an Lithium-Ionen-Batterien sind deutlich schwerer zu bekämpfen. Ein sogenanntes Thermal Runaway ( = ein unkontrollierter Temperaturanstieg in der Batteriezelle) kann Temperaturen von über 1.000 °C erzeugen. Dabei entweichen brennbare Gase, Elektrolyt und im schlimmsten Fall Knallgas, das Explosionsgefahr verursacht.
Laut Brandursachenstatistik haben rund 40% aller Brandschäden eine elektrische Ursache oder Überhitzung als Auslöser. Defekte in der Batterieelektronik oder mechanisch vorgeschädigte Akkus zählen zu den häufigsten Ursachen bei E-Fahrzeugbränden und genau deshalb muss Brandschutz bei E-Ladesäulen von Anfang an mitgeplant werden.
Kurze Antwort: Nein – aber „genehmigungsfrei" bedeutet nicht „planungsfrei".
Laut Musterbauordnung gelten Ladestationen für Elektromobilität als verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 61 Bauordnung). Das gilt für Regelbauten, Garagen und Industriegebäude gleichermaßen. Dennoch müssen folgende Punkte geprüft werden:
Wichtig für Industriegebäude: Liegt das Gebäude über 1.600 m² Grundfläche, greift die Industriebaurichtlinie als Sonderbau – hier ist das bestehende Brandschutzkonzept zwingend zu prüfen, bevor die Ladestation installiert wird.
je Bundesland unterschiedlich; immer die am Bauort gültige Fassung heranziehen
E-Ladesäulen sind in Garagen grundsätzlich möglich; Ladeinfrastruktur ist von der Pflicht zu nichtbrennbaren Baustoffen ausgenommen
Neue Nichtwohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen müssen mindestens jeden dritten Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausstatten und einen Ladepunkt errichten; bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen sind seit dem 1. Januar 2025 zur Nachrüstung verpflichtet
Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden; Schnellladepunkte (> 22 kW) benötigen eine gesonderte Genehmigung mit Nachweis der technischen Anforderungen
für jeden Betreiber Pflicht, auch wenn Dritte (externe Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten) die Station nutzen
E-Ladesäulen gelten als elektrische Betriebsmittel und unterliegen der regelmäßigen Prüfpflicht durch eine Elektrofachkraft. Mindestens einmal jährlich nach TRBS 1201.
Batterieladeanlagen: regelt Standorte, Kennzeichnung und Mindestabstände für Flurförderfahrzeuge und Reinigungsmaschinen
Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge: regelt Stecker, Schalter und Schutzschalter
Elektrofahrzeuge in geschlossenen Garagen: empfiehlt automatische Brandmeldeanlagen und schnelle Feuerwehrzugänglichkeit; Schnellladepunkte (> 22 kW) sind nicht geregelt
Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen: Fachempfehlung des Vereins Deutscher Ingenieure für Bestands- und Neubauten
Praxishinweis: Öffentliches Recht geht immer vor Privatrecht. Baurecht muss eingehalten werden, VdS-Vorgaben sollten eingehalten werden. Wer VdS-Normen ignoriert, riskiert seinen Versicherungsschutz oder höhere Prämien.
Diese Maßnahmen reduzieren das Brandrisiko bei E-Ladesäulen nachweislich:
Tiefgaragen sind ein Sonderfall: Brandgase konzentrieren sich schneller, und die Feuerwehr hat erschwerten Zugang. Genau deshalb ist der Brandschutz bei E-Ladesäulen in Tiefgaragen besonders sorgfältig zu planen.
Für diesen Bereich gilt:
Praxisbeispiel:
Ein mittelständischer Betrieb möchte in seiner Tiefgarage 8 Wallboxen (je 11 kW) installieren.
Checkliste:
Erst wenn diese Punkte geklärt und bestätigt sind, ist der Betrieb rechtssicher.
Nein, Wallboxen sind nach der Musterbauordnung verfahrensfreie Bauvorhaben. Das bedeutet: keine Baugenehmigung erforderlich. Trotzdem müssen materielle Anforderungen (Brandschutzkonzept, VdS-Richtlinien, Netzbetreiber) eingehalten werden.
Für die Bekämpfung eines Lithium-Ionen-Batteriebrands sind herkömmliche Feuerlöscher nur bedingt geeignet. Empfohlen wird der Einsatz großer Wassermengen zur Kühlung, am besten durch die Feuerwehr. Im Betrieb empfiehlt sich ein Feuerlöscher zur Erstbekämpfung des Umfelds kombiniert mit einer schnellen Alarmierung.
Die VdS-Richtlinie 3885 regelt Planung und Betrieb von Elektrofahrzeugen in geschlossenen Garagen. Sie empfiehlt automatische Brandmeldeanlagen, gute Feuerwehrzugänglichkeit und verbietet das Abstellen defekter E-Fahrzeuge in Garagen. Schnellladestationen (> 22 kW) sind nicht durch diese Richtlinie abgedeckt.
Mindestens einmal jährlich durch eine Elektrofachkraft, so schreiben es DGUV Vorschrift 3 (private Unternehmen) und DGUV Vorschrift 4 (öffentliche Unternehmen) sowie die TRBS 1201 vor. Die Ergebnisse müssen lückenlos dokumentiert werden.
Beschädigte Elektrofahrzeuge, bei denen die Batterie in Mitleidenschaft geraten sein könnte, stellen eine erhebliche Brandgefahr dar. Sie dürfen keinesfalls in Garagen oder Gebäuden abgestellt werden. Der Mindestabstand zu Gebäuden beträgt 5 Meter.
Die Installation einer E-Ladestation klingt unkompliziert, doch rechtlich betrachtet ist sie es nicht. Wer ohne Planung vorgeht, riskiert nicht nur den Versicherungsschutz, sondern auch die Sicherheit von Mitarbeitenden und Kunden. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung, einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung und kompetenter Brandschutzberatung lässt sich Ladeinfrastruktur sicher und rechtssicher umsetzen.
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Dieser Beitrag basiert auf dem Seminar „Brandschutz bei E-Ladestationen" von Matthias Zähringer, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz und beratender Ingenieur VBI. Stand: 2026.
Mike Nagel kennt Brandschutz aus der Praxis und aus der Planung. Als externer Brandschutzbeauftragter begleitet er Unternehmen im laufenden Betrieb. Als Sachverständiger entwickelt er Brandschutzkonzepte, Flucht- und Rettungspläne sowie Gutachten für Kliniken, Industriebetriebe und die öffentliche Hand.
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