Arbeitsschutzkonzept nach DGUV Vorschrift 2… | BECKER GRUPPE
Mbecker hell von Mathias

Arbeitsschutzkonzept nach DGUV Vorschrift 2 aktualisieren: Schritt für Schritt

Kurzantwort: Um das Arbeitsschutzkonzept an die neue DGUV Vorschrift 2 anzupassen, sind vier Schritte nötig: Bestandsaufnahme der bisherigen Betreuung, systematische Erhebung der betriebsspezifischen Gefährdungen, Erstellung eines neuen Betreuungsplans und laufende Dokumentation. Das geht am besten mit einem erfahrenen Sifa-Dienstleister.

Sie wissen jetzt, dass sich etwas ändern muss. Aber wie geht man das konkret an, ohne wochenlangen Bürokratieaufwand? Dieser Beitrag gibt Ihnen eine ehrliche, praxisnahe Antwort.

Schritt 1: Bestandsaufnahme – Was haben Sie bisher?

Bevor Sie etwas ändern, brauchen Sie Klarheit über den Status quo. Beantworten Sie diese Fragen:

  • Haben Sie einen aktiven Vertrag mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
  • Haben Sie einen aktiven Vertrag mit einem Betriebsarzt?
  • Trennt dieser Vertrag zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?
  • Gibt es einen schriftlichen Betreuungsplan, der dokumentiert, was wann geleistet wird?
  • Sind Ihre Gefährdungsbeurteilungen aktuell?

Wenn einige dieser Punkte noch offen sind, ist das kein Grund zur Sorge, aber ein guter Anlass, die Betreuung gemeinsam auf ein solides Fundament zu stellen. Denn ein klarer Betreuungsplan schützt nicht nur vor rechtlichen Lücken, er gibt Ihnen auch im Tagesgeschäft die Sicherheit, dass das Thema Arbeitsschutz verlässlich in guten Händen ist.

Schritt 2: Erhebung der betriebsspezifischen Gefährdungen

Das Herzstück der neuen DGUV Vorschrift 2 ist die individuelle Gefährdungsanalyse. Sie erfolgt in der Praxis über einen strukturierten Fragekatalog (auch „Erhebungsbogen betriebsspezifische Betreuung" genannt), den Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam mit Ihnen durcharbeitet.

Typische Themenbereiche des Fragekatalogs:

  • Umgang mit Gefahrstoffen (Art, Menge, Häufigkeit)
  • Biostoffe und Hygienerisiken
  • Lärm und Vibration (Messung, Bewertung, Grenzwertnähe)
  • Lastenhandhabung und Ergonomie
  • Alleinarbeit und Notfallorganisation
  • Psychische Belastung (Schicht, Zeitdruck, emotionale Anforderungen)
  • Explosionsgefährdungen
  • Besondere Anlagen und Maschinen
  • Standorte und Organisationsstruktur
  • BG-spezifische Risikobereiche

Das Ergebnis: Eine klare Einschätzung, welche Themen zur Grundbetreuung gehören und welche eine betriebsspezifische Betreuung erfordern, und zwar mit konkreten Stundenzahlen.

Schritt 3: Betreuungsplan erstellen

Auf Basis der Erhebung wird ein Betreuungsplan nach DGUV Vorschrift 2 erstellt. Dieser Plan:

  • Benennt alle Leistungsbausteine der Grundbetreuung
  • Benennt alle Dauerthemen der betriebsspezifischen Betreuung
  • Legt Stundenkontingente fest
  • Identifiziert absehbare anlassbezogene Projekte
  • Wird jährlich fortgeschrieben

Der Betreuungsplan ist kein Dokument für die Schublade. Er ist der Nachweis, dass Ihr Betrieb gesetzeskonform betreut wird.

Schritt 4: Laufende Betreuung und Dokumentation

Mit dem Betreuungsplan als Grundlage läuft die Betreuung strukturiert ab: Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Maßnahmenverfolgung. Alles wird in einer Form dokumentiert, die Sie bei Bedarf vorlegen können.

Jährlich wird der Plan überprüft: Was hat sich im Betrieb verändert? Gibt es neue Gefährdungen? Gibt es anlassbezogene Projekte, die geplant werden müssen?

Was Sie selbst tun können und was nicht

Sie können und sollten als Unternehmerin oder Unternehmer:

  • Offen und vollständig über Ihre Betriebsprozesse informieren
  • Signalisieren, wenn sich etwas im Betrieb ändert (neue Anlage, neuer Standort, neue Tätigkeiten)
  • Den Betreuungsplan und die Dokumentation sorgfältig aufbewahren

Was Sie nicht selbst tun können: Die fachliche Bewertung der Gefährdungen, die Erstellung rechtssicherer Gefährdungsbeurteilungen und die Festlegung der Betreuungsumfänge. Das ist die Aufgabe einer qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Checkliste: Ist Ihr Betrieb DGUV-V2-konform?

Checkliste DGUV V2

Häufig gestellte Fragen

Die Anpassung erfolgt in vier Schritten: Bestandsaufnahme der bisherigen Betreuung, systematische Erhebung der betriebsspezifischen Gefährdungen über einen Fragekatalog, Erstellung eines neuen Betreuungsplans und laufende Dokumentation aller Leistungen. Dieser Prozess wird von einer qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit begleitet.

Ein Betreuungsplan ist ein schriftliches Dokument, das alle Leistungsbausteine der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung auflistet, Stundenkontingente festlegt und absehbare anlassbezogene Projekte ausweist. Er ist kein optionales Add-on, sondern ein zentraler Bestandteil einer gesetzeskonformen Betreuung.

Der Erhebungsbogen ist ein strukturierter Fragekatalog, mit dem die Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam mit dem Unternehmen die betriebsspezifischen Gefährdungen systematisch ermittelt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den Betreuungsplan.

Der Betreuungsplan sollte mindestens einmal jährlich überprüft und bei relevanten Änderungen im Betrieb wie neue Anlagen, neue Tätigkeiten, Standortwechsel, entsprechend fortgeschrieben werden.

Mbecker hell

Über Mathias

Als Head of BECKER:GRUPPE verantwortet Mathias Becker die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung der gesamten Unternehmensgruppe und bringt dabei seine operative Expertise direkt ein: als externer VEFK, Dozent für Schaltberechtigung bis 36 kV und Arbeiten unter Spannung sowie als erfahrener Sifa-Experte für mittelständische, Industrie- und Pharma-Unternehmen.

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