Sie wissen jetzt, dass sich etwas ändern muss. Aber wie geht man das konkret an, ohne wochenlangen Bürokratieaufwand? Dieser Beitrag gibt Ihnen eine ehrliche, praxisnahe Antwort.
Bevor Sie etwas ändern, brauchen Sie Klarheit über den Status quo. Beantworten Sie diese Fragen:
Wenn einige dieser Punkte noch offen sind, ist das kein Grund zur Sorge, aber ein guter Anlass, die Betreuung gemeinsam auf ein solides Fundament zu stellen. Denn ein klarer Betreuungsplan schützt nicht nur vor rechtlichen Lücken, er gibt Ihnen auch im Tagesgeschäft die Sicherheit, dass das Thema Arbeitsschutz verlässlich in guten Händen ist.
Das Herzstück der neuen DGUV Vorschrift 2 ist die individuelle Gefährdungsanalyse. Sie erfolgt in der Praxis über einen strukturierten Fragekatalog (auch „Erhebungsbogen betriebsspezifische Betreuung" genannt), den Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam mit Ihnen durcharbeitet.
Typische Themenbereiche des Fragekatalogs:
Das Ergebnis: Eine klare Einschätzung, welche Themen zur Grundbetreuung gehören und welche eine betriebsspezifische Betreuung erfordern, und zwar mit konkreten Stundenzahlen.
Auf Basis der Erhebung wird ein Betreuungsplan nach DGUV Vorschrift 2 erstellt. Dieser Plan:
Der Betreuungsplan ist kein Dokument für die Schublade. Er ist der Nachweis, dass Ihr Betrieb gesetzeskonform betreut wird.
Mit dem Betreuungsplan als Grundlage läuft die Betreuung strukturiert ab: Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Maßnahmenverfolgung. Alles wird in einer Form dokumentiert, die Sie bei Bedarf vorlegen können.
Jährlich wird der Plan überprüft: Was hat sich im Betrieb verändert? Gibt es neue Gefährdungen? Gibt es anlassbezogene Projekte, die geplant werden müssen?
Sie können und sollten als Unternehmerin oder Unternehmer:
Was Sie nicht selbst tun können: Die fachliche Bewertung der Gefährdungen, die Erstellung rechtssicherer Gefährdungsbeurteilungen und die Festlegung der Betreuungsumfänge. Das ist die Aufgabe einer qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Anpassung erfolgt in vier Schritten: Bestandsaufnahme der bisherigen Betreuung, systematische Erhebung der betriebsspezifischen Gefährdungen über einen Fragekatalog, Erstellung eines neuen Betreuungsplans und laufende Dokumentation aller Leistungen. Dieser Prozess wird von einer qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit begleitet.
Ein Betreuungsplan ist ein schriftliches Dokument, das alle Leistungsbausteine der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung auflistet, Stundenkontingente festlegt und absehbare anlassbezogene Projekte ausweist. Er ist kein optionales Add-on, sondern ein zentraler Bestandteil einer gesetzeskonformen Betreuung.
Der Erhebungsbogen ist ein strukturierter Fragekatalog, mit dem die Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam mit dem Unternehmen die betriebsspezifischen Gefährdungen systematisch ermittelt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den Betreuungsplan.
Der Betreuungsplan sollte mindestens einmal jährlich überprüft und bei relevanten Änderungen im Betrieb wie neue Anlagen, neue Tätigkeiten, Standortwechsel, entsprechend fortgeschrieben werden.
Als Head of BECKER:GRUPPE
verantwortet Mathias Becker die strategische Ausrichtung und
Weiterentwicklung der gesamten Unternehmensgruppe und bringt dabei seine
operative Expertise direkt ein: als externer VEFK, Dozent für
Schaltberechtigung bis 36 kV und Arbeiten unter Spannung sowie als
erfahrener Sifa-Experte für mittelständische, Industrie- und
Pharma-Unternehmen.