Mögliche Schulungsform Präsenz

Befähigte Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz

Arbeitssicherheit gewährleisten und Unfallgefahr minimieren

845,00 € netto, zzgl. ges. MwSt. Preis pro Teilnehmer inkl. Verpflegung, Schulungsunterlagen und Zertifikat
Dozent mit PS Ag A web
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung, Grundkenntnisse im Umgang mit PSAgA & RA - praktisch und theoretisch, Zeitnahe berufliche Tätigkeit in Bezug auf PSAgA, Mindestalter von 18 Jahren und persönliche Eignung des Teilnehmers
Zielgruppe
Zielgruppe
Alle, die Prüfungen von Sicherheits- und Rettungsgeschirren durchführen sollen
Dauer
Dauer
16 UE ( 2,0 Tage à 8 UE)

Arbeiten in großer Höhe birgt ein hohes Risiko für

Arbeitsunfälle. Ein Viertel aller tödlichen Arbeitsunfälle

sind auf Abstürze zurückzuführen. Um dieses Risiko

zu minimieren, ist die persönliche Schutzausrüstung

gegen Absturz, PSAgA, von zentraler Bedeutung. Vor

jeder Nutzung der PSAgA ist es Ihre Pflicht, oder die

Ihrer Beschäftigten, die Ausrüstung auf ihre

Funktionsfähigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen.

Eine regelmäßige sachkundige Überprüfung ist

ebenfalls vorgeschrieben.

Nach DGUV Grundsatz 312-906 muss eine

sachkundige Person alle Komponenten der

Ausrüstung mindestens einmal jährlich auf ihre

Arbeitssicherheit und korrekte Anwendbarkeit

überprüfen.

Melden Sie jetzt Teilnehmer*innen für die Schulung an

und erweitern Sie das Wissen Ihrer Beschäftigten in

diesem Bereich. Damit tragen Sie dazu bei,

Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Inhalt der Schulung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Verantwortlichkeit und Haftung
  • CE Kennzeichnung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 1203 “Zur Prüfung Befähigte Person”
  • DGUV Regel 1112-198 “Benutzen von PSA”
  • DGUV Grundsatz 312-906 “Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die Überprüfung und Beurteilung von PSAgA
  • Auswahl, Bereitstellung und Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung
  • Produktkennzeichnung
  • Einsatz- und Verwendungsbereiche der verschiedenen Systeme
  • Herstellerinformationen
  • Ablegereife von PSAgA
  • Praktische Übungen und Prüfungsdurchführung
  • Lernerfolgskontrolle
Das Schulungsteam ist bereit Drei Gesichter in Kreisen
Veranstaltungsort

Mathias Becker e.K.
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis

Ihre Vorteile

Sie wissen, wie Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz regelmäßig prüfen.
Sie wissen, wie Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz regelmäßig prüfen.
Praxisnahes Schulungsangebot mit Dozenten, die die Prüfung auch weiterhin selbst in Unternehmen durchführen
Praxisnahes Schulungsangebot mit Dozenten, die die Prüfung auch weiterhin selbst in Unternehmen durchführen
Mehr Flexibilität, weniger Kosten bei der verpflichtenden jährlichen Wiederholungsprüfung
Mehr Flexibilität, weniger Kosten bei der verpflichtenden jährlichen Wiederholungsprüfung
Sie erhalten einen Nachweis über Ihre Sachkunde in Anlehnung an DGUV Grundsatz 312-906.
Sie erhalten einen Nachweis über Ihre Sachkunde in Anlehnung an DGUV Grundsatz 312-906.

Jetzt anmelden

Momentan stehen keine Schulungstermine für diese Schulung fest. Kontaktieren Sie uns hier für mehr Informationen.

Häufig gestellte Fragen

Die Schulung vermittelt wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse. Darüber hinaus muss eine Befähigte Person (Sachkundiger) über eine entsprechende Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügen (BetrSichV und TRBS 1203).

Die Auswahl und Bereitstellung erfolgt durch den Arbeitnehmer.

  • -Höhensicherungsgeräte, Rettungshubgeräte, Abseilgeräte, Motorwinden für den Personentransport
  • -dauerhaft befestigte Anschlageinrichtungen (z. B. auf Dächern, an Fassaden und Konstruktionen)
  • -dauerhaft befestigte Sicherungspunkte (z.B. an Kletteranlagen, in Hochseilgärten und an Felsen)
  • -Feuerwehrhaltegurte und -leinen (siehe DGUV Grundsatz 305-002)
  • -im eigenen persönlichen Besitz und Gebrauch befindliche Ausrüstung einer qualifizierten Person im Bergsport gemäß DGUV Grundsatz 312-906 sind nicht Inhalt dieser Fach- / Sachkunde!

Schon bei einer Fallhöhe von 2,00 Metern sind Sie laut ASR A2.1 dazu verpflichtet, persönliche

Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu verwenden. Bei Arbeiten im Wasser oder im Umgang

mit Materialien, in die man einsinken könnte, ist es gemäß ASR A2.1 notwendig, bereits ab einer Höhe

von 0,00 Metern PSAgA zu tragen.

Für diese Entscheidung muss zuvor eine sachkundige Gefährdungsbeurteilung erfolgen - entweder

durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen oder durch eine externe. Dabei werden

verschiedene Faktoren wie der Arbeitsbereich, das Gewicht des/der Beschäftigten und die mögliche

Sturzhöhe berücksichtigt, um eine Produktauswahl für die passende Schutzausrüstung zu finden.

Hinweis

Teilnehmer*innen können zur Schulung gerne die eigene PSA gegen Absturz mitbringen.

Du möchtest das Akademie Team näher kennenlernen?

Weitere Schulungen

Befähigte Person zum Prüfen von Hebezeugen und Lastaufnahmemitteln 20.05.2025, 08:30 Uhr , 11.11.2025, 08:30 Uhr
Befähigte Person zum Prüfen von Gerüsten 24.06.2025, 08:30 Uhr , 22.09.2025, 08:30 Uhr
Auffrischung Prüfen von PSAgA 15.04.2025, 08:30 Uhr , 09.12.2025, 08:30 Uhr
Befähigte Person zum Prüfen von Regalanlagen 23.04.2025, 08:30 Uhr , 11.06.2025, 08:30 Uhr , 09.09.2025, 08:30 Uhr , 28.11.2025, 08:30 Uhr
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