Akademie
Profitieren Sie von unseren erstklassigen Schulungen in verschiedenen Fachbereichen, maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse.
Arbeitssicherheit
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um Ihre Arbeitsabläufe zu optimieren und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Brandschutz
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Brandschutzmaßnahmen optimieren.
Prüfservice
Entdecken Sie unsere breite Palette an professionellen Prüfdienstleistungen, die höchste Sicherheitsstandards erfüllen.
Mit unserem Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) setzen Sie neue Maßstäbe im Arbeitsschutz. Profitieren Sie von erfahrenen Lernbegleitern und praxisorientierten Inhalten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und investieren Sie in Ihre Zukunft!
Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0Arbeitssicherheit gewährleisten und Unfallgefahr minimieren
Arbeiten in großer Höhe birgt ein hohes Risiko für
Arbeitsunfälle. Ein Viertel aller tödlichen Arbeitsunfälle
sind auf Abstürze zurückzuführen. Um dieses Risiko
zu minimieren, ist die persönliche Schutzausrüstung
gegen Absturz, PSAgA, von zentraler Bedeutung. Vor
jeder Nutzung der PSAgA ist es Ihre Pflicht, oder die
Ihrer Beschäftigten, die Ausrüstung auf ihre
Funktionsfähigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen.
Eine regelmäßige sachkundige Überprüfung ist
ebenfalls vorgeschrieben.
Nach DGUV Grundsatz 312-906 muss eine
sachkundige Person alle Komponenten der
Ausrüstung mindestens einmal jährlich auf ihre
Arbeitssicherheit und korrekte Anwendbarkeit
überprüfen.
Melden Sie jetzt Teilnehmer*innen für die Schulung an
und erweitern Sie das Wissen Ihrer Beschäftigten in
diesem Bereich. Damit tragen Sie dazu bei,
Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Mathias Becker e.K.
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis
Die Schulung vermittelt wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse. Darüber hinaus muss eine Befähigte Person (Sachkundiger) über eine entsprechende Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügen (BetrSichV und TRBS 1203).
Die Auswahl und Bereitstellung erfolgt durch den Arbeitnehmer.
Schon bei einer Fallhöhe von 2,00 Metern sind Sie laut ASR A2.1 dazu verpflichtet, persönliche
Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu verwenden. Bei Arbeiten im Wasser oder im Umgang
mit Materialien, in die man einsinken könnte, ist es gemäß ASR A2.1 notwendig, bereits ab einer Höhe
von 0,00 Metern PSAgA zu tragen.
Für diese Entscheidung muss zuvor eine sachkundige Gefährdungsbeurteilung erfolgen - entweder
durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen oder durch eine externe. Dabei werden
verschiedene Faktoren wie der Arbeitsbereich, das Gewicht des/der Beschäftigten und die mögliche
Sturzhöhe berücksichtigt, um eine Produktauswahl für die passende Schutzausrüstung zu finden.
Hinweis
Teilnehmer*innen können zur Schulung gerne die eigene PSA gegen Absturz mitbringen.
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