Mögliche Schulungsform Präsenz

Befähigte Person zum Prüfen von Gerüsten

Arbeitssicherheit gewährleisten und Unfallgefahr minimieren

395,00 € netto, zzgl. ges. MwSt. Preis pro Teilnehmer inkl. Verpflegung, Schulungsunterlagen und Zertifikat
Prüfen von Gerüsten
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung, eine einschlägige berufliche Erfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben
Zielgruppe
Zielgruppe
Führungspersonal und Mitarbeitende von: Gerüstbaufirmen, Bauunternehmen, Dachdeckereien, Dach- und Fassadenbaubetrieben, Architekturbüros, Bauämtern, Instandhaltungsunternehmen

Eine befähigte Person muss in der Lage sein, die Konstruktion des Gerüsts zu verstehen und zu überprüfen, ob es den geltenden Vorschriften und Normen entspricht. Zudem muss sie in der Lage sein, Schäden und Mängel zu erkennen und zu bewerten, um gegebenenfalls Reparaturen oder den Austausch von Teilen zu empfehlen. Eine befähigte Person ist somit eine unverzichtbare Person, wenn es um die Arbeitssicherheit auf Baustellen geht.


Melden Sie jetzt Teilnehmende für die Schulung an und erweitern Sie das Wissen Ihrer Beschäftigten in diesem Bereich. Damit tragen Sie dazu bei, Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Inhalt der Schulung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Verantwortung und Haftung
  • CE Kennzeichnung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 1203 “Zur Prüfung Befähigte Person”
  • DGUV Information 201-011 "Verwendung von Arbeits-,Schutz- und Montagegerüsten"
  • DGUV Regel 101-001 “Verwendung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)”
  • TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten"
  • DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"
  • Übungen Prüfungsdurchführung
Das Schulungsteam ist bereit Drei Gesichter in Kreisen
Veranstaltungsort

Mathias Becker e.K.
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis

Ihre Vorteile

Mehr Flexibilität, weniger Kosten bei der verpflichtenden Wiederholungsprüfung
Praxisnahes Schulungsangebot mit Dozenten, die jahrelange Lehrerfahrung haben
Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sichern, indem Gefahren durch defekte Gerüste minimiert werden
Handouts mit allen wichtigen Neuerungen, Gesetzen und Regelwerken zum Nachschlagen

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Weitere Schulungen

  • Die Schulungen der BECKER:GRUPPE sind immer aktuell und praxisnah. Die lebendige Vortragsweise der Dozenten und deren Fachwissen überzeugen unsere Mitarbeiter und Kunden.
    Tom Hert, Geschäftsführer, HERT Kran-Service GmbH

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Häufig gestellte Fragen

Sobald eine Sturzhöhe von 2,00 Metern erreicht ist, ist die Errichtung eines Gerüsts oder Geländers

erforderlich. Dennoch wird in vielen Fällen, wie zum Beispiel bei Malerarbeiten bis zu einer Höhe von

3,00 Metern, auf den Einsatz von Gerüstbau-Service verzichtet.

Bei der Errichtung eines Rohbaus oder Neubaus eines Wohngebäudes ist hingegen ein Gerüst

unumgänglich. Ebenso muss bei Arbeiten am Dach prinzipiell ein Gerüst aufgestellt werden, wobei ein

Dachfang erst ab einer Dachneigung von 15 Grad notwendig ist.

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