Mehr Flexibilität bei der jährlichen Wiederholungsprüfung
Prüfer und Prüferinnen von Flurförderzeugen stellen sicher, dass die Flurförderzeuge (Gabelstapler) bei maximaler Lebensdauer, stets höchste Verfügbarkeit bieten. Außerdem beurteilen sie deren arbeitssicheren Zustand professionell.
Dadurch kann das gesetzlich vorgeschriebene Prüfintervall von max. 12 Monaten nach DGUV 68 §37 inklusive Dokumentationspflicht durch interne Ressourcen gedeckt werden. So werden Kosten gespart und die Sicherheit im Betrieb wird erhöht.
Die Schulung setzt Deutschkenntnisse in Wort und Schrift voraus.
Sie
wird in deutscher Sprache durchgeführt, da ein vollständiges
Verständnis der Inhalte entscheidend ist, um diese später korrekt und
sicher in der Arbeit anzuwenden. Wer die Sprache nicht beherrscht,
könnte die Inhalte zwar formal absolvieren, würde aber die wichtigen
Informationen nicht vollständig erfassen.
Mathias Becker e.K.
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis
Weitere Schulungen
Flurförderzeuge müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mindestens einmal jährlich einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Zusätzlich müssen sie vor jeder Nutzung durch den/die Fahrer*in auf ihre Betriebssicherheit überprüft werden. Ebenso ist, unabhängig vom Flurförderzeug, jedes Anbaugerät mindestens jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen.
Gemäß der Vorschrift BGV D34 §37 müssen bei Gabelstaplern mit Flüssiggasmotor regelmäßig CO-Abgasuntersuchungen durchgeführt werden. Diese Untersuchungen müssen von einem Sachkundigen durchgeführt werden und sollten mindestens halbjährlich stattfinden.