Befähigte Person zum Prüfen von Anschlagmitteln und Hebezeugen

Arbeitssicherheit gewährleisten und Unfallgefahr minimieren

Hebezeuge

Die Schulung der BECKER:GRUPPE vermittelt praxisnah, wie sicherheitsrelevante Mängel an Hebezeugen und Anschlagmitteln durch Sicht- und Funktionsprüfungen erkannt werden können.
Nach erfolgreichem Abschluss sind die Teilnehmenden durch ihre fachliche Qualifikation und Erfahrung in der Lage, den arbeitssicheren Zustand von Hebezeugen und deren Anschlagmitteln fundiert zu beurteilen.
Die Teilnahme berechtigt dazu, eigenverantwortlich und fachgerecht wiederkehrende Prüfungen an Hebezeugen und Anschlagmitteln als Befähigte Person gemäß DGUV Vorschrift 54 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen.

Inhalt der Schulung
  • Rechtliche Grundlagen: Gesetzliche Vorschriften & Regeln der Technik
  • Verantwortung und Haftung im Betrieb
  • CE-Kennzeichnung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 1203: Pflichten, Verantwortlichkeiten & Haftung von Befähigten Personen
  • Prüfmittel: Schablonen, Lehren & Messgeräte
  • Spezialwissen zu Hebebändern, Ketten, Seilen & Schäkeln
  • DGUV Vorschrift 52 „Krane“
  • DGUV Grundsatz 309-001 „Prüfung von Kranen“
  • DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemittel & Anschlagmittel im Hebezeugbetrieb"
  • DGUV Regel 109-005 "Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen"
  • DGUV Information 209-061 "Gebrauch von Hebebändern & Rundschlingen aus Chemiefasern"
  • DGUV Information 209-021 "Belastungstabellen für Anschlagmittel"
  • Praktische Unterweisung / Prüfung an Prüfstücken hinsichtlich Verschleiß & Ablegereife
  • Schriftliche Abschlussprüfung & Übungen Prüfungsdurchführung
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Eine themenrelevante Berufsausbildung/ Berufserfahrung/ Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit
Zielgruppe
Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit / Lagerverantwortliche/ Meister/ Meisterin/ Techniker/ Technikerin
Dauer
Dauer
10 UE (1Tag)

Ihre Vorteile

Mehr Flexibilität, weniger Kosten bei der verpflichtenden Wiederholungsprüfung
Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sichern, indem Gefahren durch defekte Anschlagmittel und Hebezeuge minimiert werden
Arbeitssicherheit externe Fachkräfte
Praxisnahes Schulungsangebot mit Dozenten, die jahrelange Lehrerfahrung haben
Icon Unterlagen
Handouts mit allen wichtigen Neuerungen, Gesetzen und Regelwerken zum Nachschlagen

Ihr Dozent

Mario Dresdner
Mario Dresdner
Als ZfP-Prüfaufsicht Stufe 3 im Multisektor mit umfassender Erfahrung im Stahl- und Apparatebau, Bah...
695,00 € netto, zzgl. ges. MwSt. Preis pro Teilnehmer inkl. Verpflegung, Schulungsunterlagen und Zertifikat
Veranstaltungsort

Mathias Becker e.K.
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis

Mögliche Schulungsform Präsenz

Jetzt anmelden

Momentan stehen keine Schulungstermine für diese Schulung fest. Kontaktieren Sie uns hier für mehr Informationen.

Weitere Schulungen

  • Die Schulungen der BECKER:GRUPPE sind immer aktuell und praxisnah. Die lebendige Vortragsweise der Dozenten und deren Fachwissen überzeugen unsere Mitarbeiter und Kunden.
    Tom Hert, Geschäftsführer, HERT Kran-Service GmbH

Du möchtest unser Akademie-Team näher kennenlernen?

Häufig gestellte Fragen

Nur speziell geschulte Personen mit nachgewiesener Fachkunde dürfen in Deutschland Anschlagmittel und Hebezeuge prüfen.
Voraussetzung ist die Qualifikation zur „Befähigten Person“ gemäß § 14 BetrSichV und TRBS 1203. Das heißt:

  • technische Ausbildung oder gleichwertige Erfahrung,
  • praktische Kenntnisse im Umgang mit Hebezeugen und Anschlagmitteln,
  • aktuelles Wissen zu gesetzlichen Anforderungen.

Die Teilnahme an einer anerkannten Schulung erfüllt die fachliche Eignung. Die eigentliche Prüfberechtigung erfolgt dann durch schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber. Wir bieten unsere Schulungen in unserem Schulungszentrum in Saarlouis, aber auch deutschlandweit als Inhouse-Lösung an. Die Schulungen der BECKER:GRUPPE ermöglicht die bundesweite Bestellung zur befähigten Person.

Der Fokus dieser Schulung liegt auf der sachkundigen Beurteilung von Hebezeugen (z. B. Kettenzüge, Winden, Hubwerke) und Anschlagmitteln (z. B. Rundschlingen, Ketten, Drahtseile). Inhalte sind u. a.:

  • Anforderungen aus der DGUV Vorschrift 52, der BetrSichV und relevanten EN/DIN-Normen,
  • Unterscheidung von Hebezeugen und deren Prüfmerkmalen,
  • Beurteilung von Schadensbildern und Ablegekriterien,
  • Prüfmethodik, Dokumentation und Umsetzungsverantwortung im Betrieb.

Praxisanteile ermöglichen die direkte Anwendung an realem Equipment – das erhöht den Lernerfolg und stärkt die Sicherheit in Ihrem Unternehmen.

Ja – fast alle Anbieter schließen die Schulung mit einer theoretischen Erfolgskontrolle ab. Häufig umfasst diese:

  • einen schriftlichen Test (offene Fragen oder Multiple Choice) zu rechtlichen Grundlagen und Prüfmethoden,
  • ggf. eine Praxisaufgabe oder einen Anwendungsfall (z. B. Schadbild erkennen).

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat als Qualifikationsnachweis. Dieses dient Arbeitgebern als Grundlage zur Bestellung der befähigten Person.

Auch wenn die Rechtslage keine feste Frist vorgibt, empfehlen viele Schulungsträger, so wie wir, sowie Berufsgenossenschaften, das Fachwissen alle 3 Jahre aufzufrischen. Gründe:

  • Technische Weiterentwicklungen bei Hebezeugen (z. B. neue Materialien),
  • Aktualisierung der Prüfnormen (z. B. DIN EN 818)
  • neue rechtliche Vorgaben.

Die Qualifikation als befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Hebezeugen ist besonders wichtig für Unternehmen, die:

  • eigene Krane, Hebezeuge oder Winden einsetzen (z. B. Fertigung, Instandhaltung),
  • regelmäßige Sichtprüfungen intern durchführen wollen (z. B. Werkstätten, Bauhöfe, Metallbetriebe).

Auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Meister oder Techniker ist diese Schulung ein sinnvoller Baustein der Arbeitsschutzorganisation.

Newsletter abonnieren

Melden Sie sich kostenlos für unseren Newsletter an!

BECKER GRUPPE Newsletter Anmeldeformular
Sie wollen zu aktuellen Themen immer informiert sein?