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Mit unserem Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) setzen Sie neue Maßstäbe im Arbeitsschutz. Profitieren Sie von erfahrenen Lernbegleitern und praxisorientierten Inhalten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und investieren Sie in Ihre Zukunft!
Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0
von Stefan
Jeder Spielplatz ist täglichen Belastungen ausgesetzt: Kinder spielen, rennen, klettern und toben. Mit der Zeit können Abnutzungserscheinungen, Materialermüdung oder unsachgemäße Nutzung zu Gefahrenquellen werden. Eine regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass Spielgeräte wie z.B. Schaukeln, Rutschen oder Klettergerüste den geltenden Sicherheitsnormen entsprechen und keine Verletzungsgefahr besteht.
Die DIN EN 1176 ist die maßgebliche europäische Norm für die Sicherheit von Spielplätzen und Spielgeräten. Sie legt Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Wartung von Spielplätzen fest. Die BECKER:GRUPPE orientiert sich an dieser Norm, insbesondere an Teil 7, der die Anforderungen an die Inspektion und Prüfung von Spielplätzen beschreibt.
1. Jährliche Hauptinspektion
Bei der Hauptinspektion wird der gesamte Spielplatz auf seine Sicherheit hin untersucht. Dabei werden alle Spielgeräte, Fallschutzflächen und Umgebungsbedingungen berücksichtigt. Ziel ist es, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Behebung vorzuschlagen.
2. Überprüfung auf Fingerfangstellen und Fangstellen für Kopf und Hals
Mit speziellen Prüfkörpern werden kritische Bereiche der Spielgeräte auf unter anderem Fingerfangstellen und Fangstellen für Kopf und Hals überprüft. Diese Gefahrenstellen können zu Verletzungen führen, wenn Kinder mit ihren Gliedmaßen oder Köpfen darin stecken bleiben. Wir stellen sicher, dass solche Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und behoben werden.
3. Jährliche Hauptinspektion von Spielgeräten
Alle Spielgeräte wie Schaukeln, Rutschen, Klettergerüste oder Wippen werden regelmäßig auf ihre Standfestigkeit, Verschleißerscheinungen und mögliche Schäden hin überprüft. Dabei wird auch der Zustand der Fallschutzbeläge kontrolliert, um Sturzverletzungen zu vermeiden.
4. Erstabnahme nach Neuinstallation
Nach dem Neubau oder der Installation neuer Spielgeräte erfolgt eine Erstabnahme nach Neuinstallation gemäß DIN EN 1176 Teil 7. Dabei wird überprüft, ob alle sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt wurden und die neuen Geräte den geltenden Normen entsprechen.
Um die Ergebnisse der Prüfungen nachvollziehbar zu dokumentieren, setzen wir auf eine fälschungssichere Prüf-App. Diese ermöglicht es, Mängel oder Defekte direkt vor Ort zu erfassen und mit Fotos zu dokumentieren. So erhalten Auftraggebende eine transparente Übersicht über den Zustand ihrer Spielplätze und können erforderliche Maßnahmen gezielt umsetzen.
Die BECKER:GRUPPE versteht sich als Partner für Kommunen, Kindergärten, Schulen und private Betreibende von Spielplätzen. Unsere erfahrenen Spielplatzprüfer sind nach DIN 79161-1 und 2 qualifiziert und bei den entsprechenden Zertifizierungsstellen registriert. Mit über 30 Jahren Erfahrung im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit bieten wir Ihnen kompetente Beratung und zuverlässige Prüfleistungen. Unser Ziel ist es, sichere Spielumgebungen zu schaffen, in denen Kinder unbeschwert spielen können.
UVV-Prüfung von Spielplätzen
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