Mögliche Schulungsform Präsenz

Sicherheitsunterweisung für Kranfahrer/-innen

Immer up to date - fachlich und sicherheitstechnisch

Kranfahren
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Erforderlich sind ein ausreichendes technisches Verständnis sowie die geistige und körperliche Eignung.
Zielgruppe
Zielgruppe
Kranfahrer/innen, die im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind und Personen, deren Fahrerlaubnis und/oder letzte Unterweisung höchstens vor 12 Monaten erworben/durchgeführt wurde
Dauer
Dauer
2 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

Kranfahren mit Sicherheit

WICHTIG: Es handelt sich hierbei um eine Inhouse-Schulung. Den Preis sowie mögliche Termine erhalten Sie auf Anfrage über unser untenstehendes Kontaktformular.


Die Sicherheitsunterweisung für Kranfahrer/innen bietet zahlreiche Vorteile: Sie hilft, Arbeitsunfälle zu vermeiden und bietet ein praxisnahes Schulungsangebot mit erfahrenen Dozenten. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Jahresunterweisung bleibt das Wissen stets aktuell, was den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden erheblich steigert.


Es ist sogar verpflichtend, dass Kranfahrende sich durch jährliche Unterweisungen stets auf dem neuesten fachlichen und sicherheitstechnischen Stand halten, um diese verantwortungsvolle Aufgabe erfüllen zu können.

Inhalt der Schulung
  • DGUV Vorschrift 1 und ArbSchG
  • Gestezliche Grundlagen
  • Unfall-/Notfallwissen
  • Sicht- und Funktionsprüfung
  • Charakteristik von Krananlagen
  • Krantechnik
  • Schwerpunkt
  • Handzeichen
  • Lastaufnahmemittel/Anschlagen von Lasten
  • Verhalten des Kranfahrenden
  • Gefährdungen
  • Praktische Übungen (nach Absprache)
Das Schulungsteam ist bereit Drei Gesichter in Kreisen
Veranstaltungsort

Inhouse

Vorteile

Vermeidung von Arbeitsunfällen
Immer up to date bleiben mit der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresunterweisung
Praxisnahes Schulungsangebot mit Dozenten, die jahrelange Lehrerfahrung haben
Steigerung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden

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  • Die Schulungen der BECKER:GRUPPE sind immer aktuell und praxisnah. Die lebendige Vortragsweise der Dozenten und deren Fachwissen überzeugen unsere Mitarbeiter und Kunden.
    Tom Hert, Geschäftsführer, HERT Kran-Service GmbH

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Häufig gestellte Fragen

Die Sicherheitsunterweisung muss mindestens 1x jährlich stattfinden. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren sogar 2x jährlich. Zusätzlich kann es notwendig sein, die Unterweisung eher zu wiederholen, sollten Änderungen oder besondere Vorkommnisse auftreten.

Die Sicherheitsunterweisung für Kranfahrende ist gesetzlich verpflichtend nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1. Außerdem werden so Arbeitsunfällen (Ausfallzeiten) vermieden und der Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden wird gesteigert.

Im Normalfall dauert die Schulung 90 Minuten. Allerdings kann es je nach Gefährdungen im Betrieb und Vorkommnissen im letzten Jahr auch notwendig sein, eine praktische Unterweisung durchzuführen. Durch diese würde sich die Unterweisungsdauer geringfügig verlängern.