Befähigte Person zum Prüfen von Hebebühnen

Mehr Flexibilität bei der jährlichen Wiederholungsprüfung

Führungskraft

Befähigte Person zum Prüfen von Hebebühnen

Möchten Sie Ihre jährliche Wiederholungsprüfung von Ihren Mitarbeitenden übernehmen lassen?

Die BECKER:GRUPPE ermöglicht Ihnen, Ihre Beschäftigten für die sichere Prüfung von Hebebühnen zu schulen.

So kann die Prüfung durch interne Ressourcen gedeckt werden, Kosten werden gespart und die Sicherheit im Betrieb wird erhöht.

Inhalt der Schulung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Verantwortung und Haftung
  • CE-Kennzeichnung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 1203 “Zur Prüfung Befähigte Person”
  • Maschinenrichtlinie (MRL2006/42/EG)
  • DGUV Grundsatz 308-002 “Prüfung von Hebebühnen”
  • DGUV Information 208-015 “Fahrzeughebebühnen”
  • DGUV Regel 100-500 “Betreiben von Arbeitsmitteln”
  • Praktische Übungen und Prüfungsdurchführung
Voraussetzungen
Voraussetzungen
Eine abgeschlossene Berufsausbildung Eine einschlägige Berufserfahrung im Zusammenhang mit Hebebühnen
Zielgruppe
Zielgruppe
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von: KFZ-Betrieben Logistik, Industrie, Landschaftspflege, Gebäudereinigung, Fassadenarbeiten, Bauhöfe

Ihre Vorteile

Mehr Flexibilität, weniger Kosten bei der verpflichtenden jährlichen Wiederholungsprüfung
Arbeitssicherheit externe Fachkräfte
Praxisnahes Schulungsangebot mit Dozenten, die über jahrelange Lehrerfahrung verfügen
Unfälle reduzieren dank der umfangreichen Ausbildung der Beschäftigten
Schulungs-Kooperationspartner Hert Kranservice für praktische Übungen
395,00 € netto, zzgl. ges. MwSt. Preis pro Teilnehmer inkl. Verpflegung, Schulungsunterlagen und Zertifikat
Veranstaltungsort

Mathias Becker e.K.
Zum Geisberg 5a
66740 Saarlouis

Mögliche Schulungsform Präsenz

Jetzt anmelden

29.01.2026, 08:30 Uhr bis
29.01.2026, 16:00 Uhr

Verfügbare Plätze: 8

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Teilnehmer
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