Mögliche Schulungsform Präsenz

Bedienerschulung: Befähigte Person zum Führen von flurgesteuerten Kranen

Befähigungsnachweis nach DGUV V52 und DGUV G 309-004

155,00 € netto, zzgl. ges. MwSt. Preis pro Teilnehmer inkl. Fahrausweis, Warm-und Kaltgetränke sowie Snacks:
Flurgesteuerte Krane
Voraussetzungen
Voraussetzungen
technisches Verständnis, Körperliche und geistige Eignung (G25), Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme Azubis), festes Schuhwerk / eigene Sicherheitsschuhe
Zielgruppe
Zielgruppe
Personen, die rechtskonform mit dem Führen von flurgesteuerten Kranen beauftragt werden sollen/ Personen, die nur betriebliche Einweisungen zum Umgang mit diesen Geräten hatten/ Personen, die noch nicht über praktische Vorkenntnisse verfügen

Dank unserer Schulung an nur einem Tag den Kranschein erhalten

WICHTIG: Für diese Schulung akzeptieren wir ausschließlich Buchungen von Firmen mit eingetragener HR-Nr. Buchungen von Privatpersonen können ab sofort nicht mehr akzeptiert werden und werden automatisch gelöscht.


Gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist es für Kranführer*innen erforderlich, eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen.

Ein Kranschein ist somit eine Pflicht, um als Kranführer tätig zu sein.

Unsere Schulungen sind darauf ausgerichtet, den Teilnehmenden die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um die theoretische und praktische Prüfung erfolgreich abzulegen und den Kranschein zu erwerben.
Die Schulungsinhalte werden in deutscher Sprache vermittelt und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Nach Absprache mit unserem Schulungsmanagement, bieten wir die theoretische schriftliche Abschlussprüfung in folgenden weiteren Sprachen an:

- französisch
- polnisch
- ungarisch

- ukrainisch



!! Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe mit!!

Inhalt der Schulung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Verantwortung und Haftung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschritft 52 “Krane”
  • DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln in Hebezeugbetrieb"
  • Charakteristik von Krananlagen
  • Fahrverhalten des Bedieners
  • Anschlagen von Lasten
  • Krantechnik
  • DGUV Grundsatz 309-003 “Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern”
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Das Schulungsteam ist bereit Drei Gesichter in Kreisen
Veranstaltungsort

Hert Kranservice GmbH
Alfred-Nobel-Straße 8
66793 Saarwellingen

Ihre Vorteile

Praxisnahes Schulungsangebot mit Dozenten, die jahrelange Lehrerfahrung haben
Fahrausweis im praktischen Checkkarten-Format
Individuell gestaltete theoretische Abschlussprüfungen in verschiedenen Sprachen
Schulungs-Kooperationspartner Hert Kranservice für praktische Übungen

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Weitere Schulungen

  • Die Schulungen der BECKER:GRUPPE sind immer aktuell und praxisnah. Die lebendige Vortragsweise der Dozenten und deren Fachwissen überzeugen unsere Mitarbeiter und Kunden.
    Tom Hert, Geschäftsführer, HERT Kran-Service GmbH

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Häufig gestellte Fragen

Eine Hebebühne hat nur eine Bewegungsrichtung – nämlich vertikal in die Höhe.

Eine Hubarbeitsbühne kann sich drehen und seitlich bewegen. Auch in der Höhe gibt es Unterschiede: Hebebühnen erreichen oft deutlich geringere Arbeitshöhen als eine vergleichbare Hubarbeitsbühnen. Bei der Auswahl sind also immer die Anforderungen vor Ort entscheidend.

Gemäß § 29 DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist es für ortsveränderliche Krane erforderlich, dass eine schriftliche Beauftragung von Kranführerinnen und Kranführern vorliegt. Es ist jedoch empfehlenswert, dieses Verfahren auch für ortsfeste Krane durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Kranführerinnen und Kranführer eine klare und eindeutige Beauftragung haben und ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar definiert sind. Eine schriftliche Beauftragung kann dazu beitragen, Unklarheiten und Missverständnisse zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.

Hinweis

Der Kranschein hat eine lebenslange Gültigkeit - vorausgesetzt es findet eine jährliche Sicherheitsunterweisung zum Erhalt der Fachkunde statt.

Sicherheitsunterweisungen können Sie auch bequem über unser E-Learning-Portal bearbeiten.

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