Der Gesetzgeber fordert nach Arbeitsstättenverordnung spezielle „Maßnahmen gegen Brände“. In der dazugehörigen technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) wird gefordert, dass bei „normaler Brandgefahr“ in Abhängigkeit von der Anwesenheit der Mitarbeiter und dem Schichtbetrieb i.d.R. 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden sind. Die Ausbildung sollte in einem Abstand von 3 – 5 Jahren aufgefrischt werden.
Die Schulung findet in den Räumen der BECKER:GRUPPE, Zum Geisberg 5a in 66740 Saarlouis statt.
Preis pro Teilnehmer inkl. Verpflegung, Schulungsunterlagen und Zertifikat 365,00 € (netto, zzgl. ges. MwSt.)
02.11.2023, 08:30 Uhr
bis
02.11.2023, 16:00 Uhr
Verfügbare Plätze: 6