Bislang gibt es in jedem Bundesland bauordnungsrechtlich die Rauchmelderpflicht für den Wohnungs- und Hausbau. Für größere Zweck- und Industriebauten kann der Gesetzgeber als auch der Sachversicherer u.a. eine Pflicht für Brandmeldeanlagen erheben.
Aber für alles dazwischen, wie
beispielsweise Sonderbauten wie Kindertagesstätten, Hotels bis zu einer
bestimmten Bettenanzahl, Heime oder Restaurants, klaffte bislang eine enorme Bedarfslücke.
Mit der DIN VDE V 0826-2 gehört diese Lücke der Vergangenheit an. Sie regelt
die Projektierung, den Aufbau und den Betrieb von Brandwarnanlagen in den oben
genannten Sonderbauten.
Eine Brandwarnanlage detektiert und meldet Brände zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit einem Alarm. So werden die Menschen innerhalb des Gebäudes oder auf dem jeweiligen Gelände auf einen Entstehungsbrand aufmerksam. Die dadurch ermöglichte schnelle Evakuierung kann dazu beitragen vor dem schlimmsten Fall zu schützen.
Trotz der zum Teil fehlenden, bauordnungsrechtlichen Vorschriften für den technischen Brandschutz bei Sonderbauten, gibt es wie bereits erwähnt eine deutliche Empfehlung, und seitens der Sachversicherer immer mehr die Forderung nach Ergänzung in der Brandfrüherkennung durch die Installation einer solchen Anlage nach DIN VDE V 0826-2.
Zudem umgeht die Brandwarnanlage das Problem, dass bei Sonderbauten
wie Kindertagesstätten, kleineren Hotels oder Heimen die Schutzanforderungen
zwar hoch, aber das Budget oft klein ist.
Hier wäre eine baurechtskonforme Brandmeldeanlage nach VdS 2095 mit Aufschaltung zur die Feuerwehr zu teuer, weshalb sie selten infrage kommt. Die Alternative von vernetzten Rauchwarnmeldern, sichert das Objekt in punkto vorbeugender Brandschutz von Seiten der Bauaufsicht jedoch nur unzureichend.
Deshalb sind in Gebäuden, die laut der entsprechenden behördlichen Vorgaben und auch Brandschutzkonzepten nicht über eine Brandmeldeanlage verfügen müssen, Brandwarnanlagen sehr nützlich, sicher und die kostengünstigere Alternative zur Brandmeldeanlage.
Für den korrekten Betrieb und die Störungsfreiheit ist der Betreiber/ die Betreiberin verantwortlich. Es ist daher dringend empfohlen, die Installation durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen.
Und da kommt der Service der BECKER GRUPPE ins Spiel!