Arbeitsschutz & Brandschutz: Expertenratgeber der… | BECKER GRUPPE
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Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0
Mitarbeiter 4 hell von Pascal

Regelmäßige Schulungen im Arbeitsschutz: Warum sie unverzichtbar sind

Viele Unternehmen erfüllen ihre Pflichten im Arbeitsschutz gewissenhaft: Unterweisungen werden durchgeführt, Dokumentationen gepflegt, Vorschriften eingehalten. Und dennoch zeigen Unfallstatistiken jedes Jahr aufs Neue, dass genau hier ein Trugschluss liegt. Denn Sicherheit entsteht nicht durch einmaliges Wissen, sondern durch kontinuierliche Qualifikation. Regelmäßige Schulungen im Arbeitsschutz, in der Elektrosicherheit und im Brandschutz sind daher keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine rechtliche, fachliche und menschliche Notwendigkeit.

In diesem Beitrag zeigen wir – basierend auf der Schulungs- und Beratungspraxis der BECKER:GRUPPE Akademie –, warum Schulungen im Arbeitsschutz, in der Elektrosicherheit und im Brandschutz entscheidend sind, wo der Unterschied zwischen Unterweisung und Schulung liegt und wie Unternehmen die Fachkunde ihrer Mitarbeitenden dauerhaft sichern können.

Unterweisung oder Schulung im Arbeitsschutz? Der rechtliche Unterschied

In der Praxis werden Unterweisung und Schulung häufig gleichgesetzt – rechtlich und fachlich bestehen jedoch klare Unterschiede.

Unterweisung nach § 12 ArbSchG: arbeitsplatzbezogen und verpflichtend

Eine Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz bezieht sich immer auf den konkreten Arbeitsplatz. Sie beantwortet die Frage:
Wie führe ich meine Tätigkeit hier sicher aus?

Unterweisungen:

  • erfolgen vor Arbeitsaufnahme, mindestens jährlich und bei Änderungen (bei Auszubildenden halbjährlich)
  • basieren auf der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • sind zeitlich kurz (wenige Minuten bis etwa eine Stunde)
  • werden über Teilnahmelisten dokumentiert

Wichtig: Eine Unterweisung setzt vorhandene Fachkunde voraus. Sie kann fehlendes Wissen nicht ersetzen.

Schulungen und Fortbildungen im Arbeitsschutz: Fachkunde erhalten und erweitern

Fachkunde ist nichts Statisches. Gerade im elektrotechnischen Bereich entsteht sie nicht einmalig durch eine Ausbildung und bleibt dann automatisch bestehen. Fachkunde muss regelmäßig erneuert und vertieft werden.

Genau hier setzen regelmäßige Schulungen und Fortbildungen im Arbeitsschutz an.

Rechtlich ist das eindeutig geregelt:
Normen wie DIN VDE 1000-10, DIN VDE 0105-100 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichten Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass elektrotechnische Fachkräfte jederzeit über aktuelle Kenntnisse verfügen.

Konkrete Zeitabstände sind bewusst nicht festgeschrieben, da der Schulungsbedarf vom Tätigkeitsbereich, vom technischen Fortschritt und von betrieblichen Veränderungen abhängt.

Was bedeutet Fachkunde konkret?

Fachkunde geht weit über eine abgeschlossene Ausbildung hinaus. Eine Elektrofachkraft muss dauerhaft in der Lage sein,

  • elektrotechnische Arbeiten fachgerecht zu beurteilen,
  • Gefährdungen sicher zu erkennen,
  • geltende Normen und Vorschriften korrekt anzuwenden
  • und den aktuellen Stand der Technik zu berücksichtigen.

Der entscheidende Punkt ist die Aktualität. Normen ändern sich, VDE-Regelwerke werden angepasst, neue Technologien halten Einzug. Wer sein Wissen über Jahre nicht auffrischt, verliert schleichend die fachliche Handlungssicherheit – und erfüllt rechtliche Anforderungen nicht mehr.

Wann sind Schulungen im Arbeitsschutz erforderlich?

Im Arbeitsschutz gilt nicht der Kalender, sondern die Realität im Betrieb. In der Schulungspraxis der BECKER:GRUPPE Akademie zeigt sich, dass Schulungen immer dann erforderlich werden, wenn sich Rahmenbedingungen ändern. Zum Beispiel durch:

  • neue oder geänderte Normen und Vorschriften
  • technische Neuerungen wie Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder digitale Steuerungen
  • betriebliche Veränderungen (Umbauten, neue Prozesse, neue Sicherheitskonzepte)
  • seltene praktische Ausübung bestimmter Tätigkeiten

Grundsatz: Je seltener eine Tätigkeit ausgeführt wird, desto häufiger ist eine Auffrischung erforderlich.

Unterschiedliche Qualifikationen – unterschiedlicher Schulungsbedarf

Der Umfang regelmäßiger Schulungen richtet sich nach der jeweiligen Qualifikation:

Elektrofachkräfte (EFK)

Elektrofachkräfte sollten – je nach Branche und Tätigkeitsfeld – ein- bis zweimal jährlich an Auffrischungs-Schulungen teilnehmen. Besonders relevant sind Normenänderungen, neue sicherheitstechnische Anforderungen und praxisnahe Prüftechniken.

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

EFKffT arbeiten in klar definierten Aufgabenbereichen. Auffrischungen alle zwei bis drei Jahre sind sinnvoll, insbesondere bei Änderungen des Aufgabenfeldes oder der eingesetzten Anlagen. Nach längeren Unterbrechungen kann eine erneute Qualifizierung erforderlich sein.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)

EuP benötigen neben der jährlichen Unterweisung zusätzliche Schulungen oder E-Learning-Angebote, da ihr Wissensstand ohne regelmäßige Wiederholung besonders schnell abnimmt.

Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK)

VEFK tragen eine besondere organisatorische Verantwortung. Sie benötigen vertiefte Schulungen zu neuen Regelwerken, Organisationspflichten und zur Qualifikation von Personal.

„Regelmäßige Schulungen sind kein Selbstzweck. Sie stellen sicher, dass Fachkräfte im Alltag sichere und richtige Entscheidungen treffen können.“
Pascal Klein, Bereichsleiter der BECKER:GRUPPE Akademie


Elektrosicherheit: Warum regelmäßige Schulungen Leben schützen

Die Unfallstatistiken der BG ETEM zeigen: Jährlich ereignen sich in Deutschland mehrere tausend Stromunfälle. Ein erheblicher Teil davon ist auf Verstöße gegen die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik zurückzuführen.

Auffällig ist, dass nicht nur Berufseinsteiger betroffen sind. Auch sehr erfahrene Fachkräfte tauchen regelmäßig in den Statistiken auf – häufig aufgrund veralteten Wissens.

  • „Erfahrung ersetzt keine Schulung. Gerade langjährige Fachkräfte profitieren von Schulungen, weil sie Routinen hinterfragen und neue Entwicklungen sicher einordnen.“
    Pascal Klein, Bereichsleiter der BECKER:GRUPPE Akademie und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Brandschutz-Schulungen: Wissen muss im Ernstfall abrufbar sein

Auch im Brandschutz zeigt sich, wie schnell Wissen verloren geht. Statistiken des Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) zeigen, dass elektrische Ursachen und menschliches Fehlverhalten zu den häufigsten Brandursachen zählen.

Typische Probleme:

  • falsch gelagerte brennbare Materialien
  • blockierte oder unbekannte Fluchtwege
  • Unsicherheit im Umgang mit Feuerlöschern

Eine einmalige Unterweisung reicht hier nicht aus. Regelmäßige Brandschutz-Schulungen, etwa praktische Feuerlöschertrainings oder Qualifizierungsschulungen zur brandschutzbeauftragten Person, sorgen dafür, dass Handlungsabläufe im Ernstfall sicher sitzen.

Schulungen als Teil einer gelebten Sicherheitskultur

Regelmäßige Schulungen vermitteln nicht nur Wissen. Sie zeigen Mitarbeitenden, dass ihre Sicherheit ernst genommen wird.

Unternehmen, die systematisch in Schulungen investieren:

  • stärken das Sicherheitsbewusstsein
  • reduzieren Unfall- und Ausfallzahlen
  • erhöhen die Mitarbeiterbindung
  • fördern eine aktive Sicherheitskultur

Fazit: Regelmäßige Schulungen sichern Fachkunde und Handlungssicherheit

Unterweisungen bilden das Fundament des Arbeitsschutzes. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen im Arbeitsschutz, in der Elektrosicherheit und im Brandschutz halten Fachkunde lebendig.

Unternehmen, die beides sinnvoll kombinieren, reduzieren Risiken, erfüllen ihre rechtlichen Pflichten und stärken ihre Sicherheitskultur nachhaltig.

Die BECKER:GRUPPE Akademie unterstützt Unternehmen dabei mit praxisnahen Schulungen – offen oder als Inhouse-Format.

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Sprechen Sie mit Lisa, Ihrer Ansprechpartnerin für offene Schulungen und Inhouse-Schulungen bei der BECKER:GRUPPE Akademie.

Lisa Barz Schmitd W k

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Häufige Fragen zu regelmäßigen Schulungen im Arbeitsschutz

Regelmäßige Schulungen sind notwendig, um die Fachkunde von Mitarbeitenden aktuell zu halten. In der Schulungspraxis der BECKER:GRUPPE Akademie zeigt sich, dass sich Vorschriften, Technik und Risiken kontinuierlich verändern und einmaliges Wissen nicht ausreicht.

Unterweisungen sind arbeitsplatzbezogen und gesetzlich verpflichtend. Schulungen dienen dem Erhalt und der Erweiterung der Fachkunde und werden in der arbeitssicherheitstechnischen Praxis gezielt eingesetzt, um Wissen zu vertiefen.

Gesetzlich sind keine festen Intervalle vorgegeben. In der Praxis werden Schulungen immer dann erforderlich, wenn sich Normen, Technik, Tätigkeiten oder betriebliche Rahmenbedingungen ändern.

Elektrofachkräfte, elektrotechnisch unterwiesene Personen sowie verantwortliche Elektrofachkräfte müssen ihre Fachkunde regelmäßig aktualisieren, um den aktuellen Stand der Technik sicher anwenden zu können.

Weil sich nur regelmäßig geschulte Personen im Ernstfall sicher verhalten. Praktische Brandschutz-Schulungen sorgen dafür, dass Handlungsabläufe abrufbar bleiben und nicht nur theoretisch bekannt sind.