Was im Urlaub eine schöne Vorstellung ist, kann am Arbeitsplatz schnell zum Horror werden.
Gegen die heißen Temperaturen im Sommer gibt es Maßnahmen, die für einen kühleren Kopf sorgen. Dafür muss auch vom Arbeitgeber gesorgt werden!
In der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 sind die Anforderungen an die Raumtemperaturen von Arbeitsplätzen festgelegt. Dort steht auch, dass der Arbeitgeber bereits beim Einrichten der Arbeitsplätze, die baulichen Voraussetzungen für den sommerlichen Wärmeschutz bedenken muss.
Doch auch trotz dessen kommt es im Sommer immer wieder vor, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen.
Als Head of BECKER:GRUPPE
verantwortet Mathias Becker die strategische Ausrichtung und
Weiterentwicklung der gesamten Unternehmensgruppe und bringt dabei seine
operative Expertise direkt ein: als externer VEFK, Dozent für
Schaltberechtigung bis 36 kV und Arbeiten unter Spannung sowie als
erfahrener Sifa-Experte für mittelständische, Industrie- und
Pharma-Unternehmen.