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Brandschutz- und Evakuierungsübung
Mbecker hell von Mathias

Elektrotechnik - Wer darf was?

Wenn es um das Arbeiten an elektrischen Arbeits- und Betriebsmitteln geht, dürfen nicht alle Arbeiten von jeder Person ausgeführt werden. Denn jede elektrotechnische Tätigkeit erfordert eine besondere elektrotechnische Qualifikation der ausführenden Person. Eine häufige Frage der Unternehmen an uns ist, welche Qualifikationsstufen es in der Elektrotechnik gibt und welche fachlichen Anforderungen dafür gelten. Damit Sie von unserem Erfahrungsschatz profitieren, haben wir Ihnen nachfolgend die Grundtypen der elektrotechnischen Qualifikationsstufen aufgeführt und erläutert.

Die einzelnen Qualifikationsstufen sind in den Normen DIN VDE 0100-200, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 sowie in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3) beschrieben.

  • Elektrotechnischer Laie (EL)
  • Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
  • Elektrofachkraft (EFK)
  • Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
Elektrotechnischer Laie (EL)

Voraussetzungen und Einsatzbereiche

Ein Elektrotechnischer Laie ist gemäß der DIN VDE 0105-100 "eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist."

In der Regel haben Elektrotechnische Laien eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung in einem anderen nicht elektrotechnischen Bereich (z.B. Heizungsinstallateur*in oder Dachdecker*in). Trotzdem gibt es verschiedene Tätigkeiten, die von elektrotechnischen Laien ausgeführt werden dürfen, wie zum Beispiel das Reinigen von Anlagen, das Ein- und Ausschalten von elektrischen Betriebsmitteln oder das Auswechseln von Lampen.


Eingeschränkter Aufgabenbereich

Sollten Fehler an den elektrotechnischen Anlagen auftreten, muss eine Elektrofachkraft hinzugezogen werden. Zur Unfallverhütung ist es jedoch erlaubt die Sicherung der elektrotechnischen Anlage auszuschalten oder sie durch das Entfernen des Netzwerksteckers vom Stromnetz zu trennen.
Elektrotechnischen Laien sind nicht ausreichend qualifiziert, um Veränderungen an elektrischen Anlagen und Geräten vorzunehmen. Beispiele hierfür sind Klemmarbeiten in der Unterverteilung, Reparieren eines Schuko-Steckers oder der Austausch eines Lichtschalters.


Weiterbildungsmöglichkeiten


Für elektrotechnische Laien besteht jedoch die Möglichkeit durch die Ausbildung der BECKER:GRUPPE zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP), die Befugnisse und Einsatzbereiche enorm zu vergrößern. In dieser Ausbildung werden u.a. die Gefahren des elektrischen Stroms am Arbeitsplatz und wie diese vermieden werden können behandelt.

Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)
Leuchtmittel anbringen
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Das Aufgabengebiet der Elektrotechnisch unterwiesenen Person

Laut der DIN VDE 0105-100 ist die EuP, eine Person, die von einer Elektrofachkraft über mögliche Gefahren, in den ihr übertragenen Aufgaben unterwiesen wird. Ebenfalls zählt dazu die Belehrung über Schutzmaßnahmen. Sind die Tätigkeiten für elektrotechnische Laien zu komplex oder gar zu gefährlich, müssen diese mindestens von einer Elektrotechnisch Unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht und Anleitung einer Elektrofachkraft elektrotechnische Arbeiten durchführen. Diese Elektrofachkraft entscheidet dann darüber, für welche Hilfsarbeiten die EuP eingesetzt wird.

Dies kann zum Beispiel folgende Aufgaben sein:

  • das Reinigen elektrischer Anlagen, elektrischer Betriebsstätten oder abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten
  • das Betätigen von Schutzeinrichtungen wie zum Beispiel Fehlerstromschutzschalter
  • tägliche Sichtkontrollen
  • Spannungsprüfungen und Arbeiten unter Spannung bis 50 Volt Wechselspannung bzw. 120 Volt Gleichspannung
  • Sofern die EuP mit einer befähigten Person zusammenarbeitet, sind auch Wiederholungsprüfungen von ortsveränderlichen Geräten erlaubt

Weiterbildungsmöglichkeiten

Da die elektrotechnisch unterwiesene Person immer an die Anweisung einer Elektrofachkraft gebunden ist und nicht eigenständig in Aktion treten darf, gibt es auch die Möglichkeit sich als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) zu qualifizieren. Personen in dieser Position sind in einem speziellen Bereich so ausgebildet, dass sie wie eine Elektrofachkraft eigenständig agieren und handeln dürfen. Diese Qualifizierung erreicht man jedoch nur nach einer Schulung. Voraussetzung zur Anmeldung ist üblicherweise eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung.

Eine Schulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten kann ebenfalls bei der Becker Gruppe abgeschlossen werden. Überzeugen Sie sich gerne von unserer zehnjährigen Expertise in diesem Bereich und melden Sie sich noch heute an!

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Elektrotechnik Wer darf was Blogeintrag
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

Tätigkeitsbereiche der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Nach DGUV Grundsatz 303-001, erhält die EFKffT die Erlaubnis, gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, eigenständig auszuführen. Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) erhält also für einen speziellen Bereich annähernd die Befugnisse einer Elektrofachkraft. Wichtig ist hierbei: die Person ist keine Elektrofachkraft! Sie verfügt nur in ihrem Bereich über Spezialwissen und sobald sie sich außerhalb ihres klar definierten elektrotechnischen Arbeitsbereiches aufhält, gilt sie als elektrotechnischer Laie.

Typische Tätigkeitsbereiche sind zum Beispiel:

  • elektrischer Anschluss einer Maschine oder eines Geräts
  • Stromkreis abschalten
  • Leitung verlegen

Wie eingangs erwähnt, ist das Tätigkeitsfeld der EFKffT auf den Bereich beschränkt, in welchem sie geschult wurde und eine Prüfung abgelegt hat. Dieser Aufgabenbereich muss schriftlich in einer Unterweisung festgelegt werden. Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ersetzt keine vollwertige Elektrofachkraft, beschleunigt aber Prozesse im Unternehmen, indem sie eigenständig Elektroarbeiten ausführen kann.

Mitarbeiter Elektroprüfung
Elektrofachkraft (EFK)

Voraussetzungen und Tätigkeitsfeld

Laut DIN VDE 1000-10 erreicht man die Qualifikation zur Elektrofachkraft, wenn man durch die fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnis der einschlägigen Normen, die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die Basis um als Elektrofachkraft arbeiten zu können, ist eine abgeschlossene Ausbildung (Geselle, Facharbeiter, Techniker, Meister) oder ein Studienabschluss im Bereich der Elektrotechnik.

Elektrofachkräfte sind dazu befähigt alle im Zusammenhang mit einer elektrischen Maschine oder Anlage notwendigen Tätigkeiten auszuführen. Dazu zählen auch das Berechnen technischer Daten der Anlage, die Festlegung von Querschnitt und Verlege-Art der Leitung, sowie der elektrische Anschluss und die Absicherung der elektrischen Anlage.

Sind für die Tätigkeiten auch Hilfsarbeiter (Elektrotechnische Laien) notwendig, überwachen die Elektrofachkräfte deren Sicherheit bei der Arbeit. Außerdem sind sie ebenfalls dazu berechtigt andere Personen elektrotechnisch zu unterweisen. Wie bereits aufgeführt, werden diese Personen als elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) bezeichnet.

Weiterbildungsmaßnahmen

Soll das Tätigkeitsfeld deutlich erweitert werden, gibt es die Möglichkeit eine Meister- oder Technikerschulung wahrzunehmen. Die Zulassungsvoraussetzungen für diese Schulungen sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung im Fachgebiet und eine ein bis zweijährige Berufserfahrung.

Durch ein Studium wird die höchste Qualifikationsstufe im Bereich der Elektrotechnik erreicht. Dank der vielen Fachrichtungen, kann hier je nach Interesse ein Gebiet ausgewählt werden.

Steckdose
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Aufgabenfeld der verantwortlichen Elektrofachkraft

Die Hauptaufgabe der verantwortlichen Elektrofachkraft ist die Übernahme der fachlichen Leitung des Elektrobereichs in einem Unternehmen. Sie ist befähigt elektrische Maschinen und Anlagen zu errichten, zu prüfen, ist für deren Instandhaltung verantwortlich und kann eventuelle Änderungen durchführen.
Zudem überwacht und koordiniert die VEFK Arbeiten mehrerer Elektrofachkräfte in einer Abteilung oder einem Unternehmen und weist neue Fachkräfte ein. Zusätzlich ist sie diesen Mitarbeiter*innen weisungsbefugt.

Workshop für angehende Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK)
Blogbeitrag Elektrotechnik Wer darf was
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden!

Schulungen, die für Sie interessant sein könnten:

Workshop für angehende Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) 06.06.2024, 08:30 Uhr | 11.11.2024, 08:30 Uhr
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) 02.09.2024, 08:00 Uhr
Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) 04.11.2024, 08:30 Uhr
Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte (EFK) 11.07.2024, 08:30 Uhr | 07.10.2024, 08:30 Uhr
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