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Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0In der Elektrotechnik gelten klare Regeln: Nicht jede/jeder darf jede Arbeit ausführen. Das schützt Menschenleben und verhindert Sachschäden. Doch wer darf was tun? Was unterscheidet eine Elektrofachkraft (EFK) von einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)? Und welche Verantwortung trägt die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)?
In diesem Beitrag bringen wir Licht ins Dunkel – praxisnah und verständlich.
Für alle elektrotechnischen Tätigkeiten gilt: Es dürfen nur Personen eingesetzt werden, die ausreichend qualifiziert und geschult sind. Grundlage dafür sind u. a. die Normen DIN VDE 0100-200, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3).
Qualifikation | Beispielhafte Tätigkeiten | Voraussetzungen |
---|---|---|
EFK | Verdrahten, Fehlersuche, Installation | Abgeschlossene Berufsausbildung im Elektrobereich |
EFKffT | Austausch Leuchten, Steckdosen | Schulung nach DGUV G 303-001 |
EuP | Sichtprüfung, Schalten | Unterweisung durch EFK |
VEFK | Organisation, Verantwortung | Benennung & elektrotechnische Qualifikation |
Egal ob Sie Ihre Mitarbeitenden zur EuP qualifizieren wollen oder eine Schulung zur EFKffT oder VEFK benötigen – wir bieten praxisnahe Qualifizierungen, mit denen Sie sicher aufgestellt sind.
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Wer elektrotechnische Arbeiten ausführen darf, ist kein "Nice to have", sondern gesetzlich geregelt – und das aus gutem Grund. Durch klare Qualifizierungen und Verantwortlichkeiten schaffen Sie Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen.
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