Mbecker hell von Mathias

Elektrotechnik - Wer darf was

und warum ist das so wichtig?

In der Elektrotechnik gelten klare Regeln: Nicht jede/jeder darf jede Arbeit ausführen. Das schützt Menschenleben und verhindert Sachschäden. Doch wer darf was tun? Was unterscheidet eine Elektrofachkraft (EFK) von einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)? Und welche Verantwortung trägt die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)?

In diesem Beitrag bringen wir Licht ins Dunkel – praxisnah und verständlich.

1. Elektrofachkraft (EFK)
  • Die Elektrofachkraft ist eine ausgebildete Person, die aufgrund ihrer Fachkenntnisse eigenständig elektrotechnische Arbeiten ausführen darf. Sie kennt die geltenden Vorschriften wie DIN VDE 0105-100, beurteilt Gefahren korrekt und weiß, wie Schutzeinrichtungen funktionieren. Wichtig für Unternehmen: Nur EFK dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen eigenverantwortlich durchführen.
2. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
  • Die EFKffT darf bestimmte, wiederkehrende Tätigkeiten im elektrotechnischen Bereich übernehmen – z. B. der Austausch einer Steckdose oder Leuchte. Voraussetzung: eine Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 303-001. Tipp: Diese Qualifikation ist ideal für Mitarbeitende im Handwerk oder Facility Management.
3. Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
  • Eine EuP ist keine Elektrofachkraft, darf aber unter Aufsicht einfache elektrotechnische Tätigkeiten übernehmen – zum Beispiel das Ein- und Ausschalten von Geräten oder Sichtprüfungen. Voraussetzung ist eine Unterweisung durch eine EFK. Die EuP darf nie eigenverantwortlich arbeiten, sondern nur nach Anweisung und in einem klar abgesteckten Rahmen. Für viele Unternehmen ist diese Rolle sinnvoll, um alltägliche Aufgaben rechtssicher zu erledigen.
4. Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
  • Die VEFK trägt die fachliche Verantwortung für alle elektrotechnischen Arbeiten im Unternehmen. Sie sorgt dafür, dass nur qualifiziertes Personal eingesetzt wird, Regeln eingehalten werden und Arbeitsabläufe sicher organisiert sind. Diese Rolle darf nur übernehmen, wer elektrotechnisch ausgebildet ist, über Berufserfahrung verfügt und offiziell vom Unternehmen benannt wurde.

Für alle elektrotechnischen Tätigkeiten gilt: Es dürfen nur Personen eingesetzt werden, die ausreichend qualifiziert und geschult sind. Grundlage dafür sind u. a. die Normen DIN VDE 0100-200, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3).

Wer darf was? – Übersicht als Tabelle

Qualifikation Beispielhafte Tätigkeiten Voraussetzungen
EFK Verdrahten, Fehlersuche, Installation Abgeschlossene Berufsausbildung im Elektrobereich
EFKffT Austausch Leuchten, Steckdosen Schulung nach DGUV G 303-001
EuP Sichtprüfung, Schalten Unterweisung durch EFK
VEFK Organisation, Verantwortung Benennung & elektrotechnische Qualifikation

Weiterbildungsmöglichkeiten bei der BECKER:GRUPPE

Egal ob Sie Ihre Mitarbeitenden zur EuP qualifizieren wollen oder eine Schulung zur EFKffT oder VEFK benötigen – wir bieten praxisnahe Qualifizierungen, mit denen Sie sicher aufgestellt sind.

Schulungen, die für Sie interessant sein könnten:

Workshop für angehende Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK)
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) 17.11.2025, 08:00 Uhr
Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) 12.08.2025, 08:30 Uhr
Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte (EFK) 11.09.2025, 08:30 Uhr

Fazit: Klare Zuständigkeiten retten Leben

Wer elektrotechnische Arbeiten ausführen darf, ist kein "Nice to have", sondern gesetzlich geregelt – und das aus gutem Grund. Durch klare Qualifizierungen und Verantwortlichkeiten schaffen Sie Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen.

Jetzt passende Schulung finden und elektrotechnische Sicherheit im Betrieb stärken!

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden!
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