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Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit | Sifa 3.0Die einzelnen Qualifikationsstufen sind in den Normen DIN VDE 0100-200, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 sowie in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3) beschrieben.
Ein Elektrotechnischer Laie ist gemäß der DIN VDE 0105-100 "eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist."
In der Regel haben Elektrotechnische Laien eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung in einem anderen nicht elektrotechnischen Bereich (z.B. Heizungsinstallateur*in oder Dachdecker*in). Trotzdem gibt es verschiedene Tätigkeiten, die von elektrotechnischen Laien ausgeführt werden dürfen, wie zum Beispiel das Reinigen von Anlagen, das Ein- und Ausschalten von elektrischen Betriebsmitteln oder das Auswechseln von Lampen.
Sollten Fehler an den elektrotechnischen Anlagen auftreten, muss eine Elektrofachkraft hinzugezogen werden. Zur Unfallverhütung ist es jedoch erlaubt die Sicherung der elektrotechnischen Anlage auszuschalten oder sie durch das Entfernen des Netzwerksteckers vom Stromnetz zu trennen.
Elektrotechnischen Laien sind nicht ausreichend qualifiziert, um Veränderungen an elektrischen Anlagen und Geräten vorzunehmen. Beispiele hierfür sind Klemmarbeiten in der Unterverteilung, Reparieren eines Schuko-Steckers oder der Austausch eines Lichtschalters.
Für elektrotechnische Laien besteht jedoch die Möglichkeit durch die Ausbildung der BECKER:GRUPPE zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP), die Befugnisse und Einsatzbereiche enorm zu vergrößern. In dieser Ausbildung werden u.a. die Gefahren des elektrischen Stroms am Arbeitsplatz und wie diese vermieden werden können behandelt.
Laut der DIN VDE 0105-100 ist die EuP, eine Person, die von einer Elektrofachkraft über mögliche Gefahren, in den ihr übertragenen Aufgaben unterwiesen wird. Ebenfalls zählt dazu die Belehrung über Schutzmaßnahmen. Sind die Tätigkeiten für elektrotechnische Laien zu komplex oder gar zu gefährlich, müssen diese mindestens von einer Elektrotechnisch Unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht und Anleitung einer Elektrofachkraft elektrotechnische Arbeiten durchführen. Diese Elektrofachkraft entscheidet dann darüber, für welche Hilfsarbeiten die EuP eingesetzt wird.
Dies kann zum Beispiel folgende Aufgaben sein:
Da die elektrotechnisch unterwiesene Person immer an die Anweisung einer Elektrofachkraft gebunden ist und nicht eigenständig in Aktion treten darf, gibt es auch die Möglichkeit sich als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) zu qualifizieren. Personen in dieser Position sind in einem speziellen Bereich so ausgebildet, dass sie wie eine Elektrofachkraft eigenständig agieren und handeln dürfen. Diese Qualifizierung erreicht man jedoch nur nach einer Schulung. Voraussetzung zur Anmeldung ist üblicherweise eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung.
Eine Schulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten kann ebenfalls bei der Becker Gruppe abgeschlossen werden. Überzeugen Sie sich gerne von unserer zehnjährigen Expertise in diesem Bereich und melden Sie sich noch heute an!
Nach DGUV Grundsatz 303-001, erhält die EFKffT die Erlaubnis, gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind, eigenständig auszuführen. Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) erhält also für einen speziellen Bereich annähernd die Befugnisse einer Elektrofachkraft. Wichtig ist hierbei: die Person ist keine Elektrofachkraft! Sie verfügt nur in ihrem Bereich über Spezialwissen und sobald sie sich außerhalb ihres klar definierten elektrotechnischen Arbeitsbereiches aufhält, gilt sie als elektrotechnischer Laie.
Typische Tätigkeitsbereiche sind zum Beispiel:
Wie eingangs erwähnt, ist das Tätigkeitsfeld der EFKffT auf den Bereich beschränkt, in welchem sie geschult wurde und eine Prüfung abgelegt hat. Dieser Aufgabenbereich muss schriftlich in einer Unterweisung festgelegt werden. Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ersetzt keine vollwertige Elektrofachkraft, beschleunigt aber Prozesse im Unternehmen, indem sie eigenständig Elektroarbeiten ausführen kann.
Laut DIN VDE 1000-10 erreicht man die Qualifikation zur Elektrofachkraft, wenn man durch die fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnis der einschlägigen Normen, die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die Basis um als Elektrofachkraft arbeiten zu können, ist eine abgeschlossene Ausbildung (Geselle, Facharbeiter, Techniker, Meister) oder ein Studienabschluss im Bereich der Elektrotechnik.
Elektrofachkräfte sind dazu befähigt alle im Zusammenhang mit
einer elektrischen Maschine oder Anlage notwendigen Tätigkeiten auszuführen. Dazu zählen
auch das Berechnen technischer Daten der Anlage, die Festlegung von Querschnitt
und Verlege-Art der Leitung, sowie der elektrische Anschluss und die Absicherung
der elektrischen Anlage.
Sind für die Tätigkeiten auch Hilfsarbeiter (Elektrotechnische Laien) notwendig, überwachen die Elektrofachkräfte deren Sicherheit bei der Arbeit. Außerdem sind sie ebenfalls dazu berechtigt andere Personen elektrotechnisch zu unterweisen. Wie bereits aufgeführt, werden diese Personen als elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) bezeichnet.
Soll das Tätigkeitsfeld deutlich erweitert werden, gibt es die Möglichkeit eine Meister- oder Technikerschulung wahrzunehmen. Die Zulassungsvoraussetzungen für diese Schulungen sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung im Fachgebiet und eine ein bis zweijährige Berufserfahrung.
Durch ein Studium wird die höchste Qualifikationsstufe im Bereich der Elektrotechnik erreicht. Dank der vielen Fachrichtungen, kann hier je nach Interesse ein Gebiet ausgewählt werden.
Die Hauptaufgabe der verantwortlichen Elektrofachkraft ist die Übernahme der fachlichen Leitung des Elektrobereichs in einem Unternehmen. Sie ist befähigt elektrische Maschinen und Anlagen zu errichten, zu prüfen, ist für deren Instandhaltung verantwortlich und kann eventuelle Änderungen durchführen.
Zudem überwacht und koordiniert die VEFK Arbeiten mehrerer Elektrofachkräfte in einer Abteilung oder einem Unternehmen und weist neue Fachkräfte ein. Zusätzlich ist sie diesen Mitarbeiter*innen weisungsbefugt.
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