Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz unterliegen zurecht sehr hohen sicherheitstechnischen Anforderungen. Diese sind europaweit in der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 festgelegt.
Damit Ihnen oder Ihren Kolleg*innen nichts passiert, muss die PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung, nach jeder Belastung sowie in regelmäßigen Abständen (mind. 1 x jährlich) durch sachkundige Personen zum Prüfen von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz geprüft werden.
In unserem Seminar „Befähigte Person zum Prüfen von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“ lernen Sie alles, was Sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe als Prüfer*in der PSA wissen müssen.
Am Ende des Seminars erhalten Sie von uns ein Zertifikat.
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