Geyer hell von Aline

Wie warm darf es im Büro sein? – Regelungen und Tipps zum optimalen Raumklima

Die Temperatur am Arbeitsplatz ist ein häufig diskutiertes Thema, besonders in heißen Sommermonaten. Aber wie warm darf es im Büro wirklich sein? Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den konkreten Vorgaben der ASR A3.5 – Raumtemperatur – gelten bestimmte Empfehlungen und Maßnahmen für die Raumtemperatur am Arbeitsplatz. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird. Doch welche Temperaturen sind laut Arbeitsschutz für Büroräume erlaubt und was muss der Arbeitgeber beachten?

Gesetzliche Vorgaben zur Raumtemperatur

Die grundlegenden Anforderungen für die Raumtemperatur am Arbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Ergänzend dazu konkretisiert die ASR A3.5, welche Temperaturen für unterschiedliche Arbeitsbereiche empfohlen werden:

  • Mindesttemperaturen: Je nach Art der Tätigkeit sollte die Raumtemperatur mindestens zwischen +12 °C (für schwere körperliche Arbeit) und +20 °C (für leichte, sitzende Tätigkeiten, z.B. Büroarbeit) betragen.
  • Höchsttemperaturen: Die ASR gibt eine Höchsttemperatur von +26 °C vor. Steigt die Raumtemperatur über diesen Wert, sollte der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um das Klima zu verbessern.

In Pausenräumen oder Sozialräumen sollten mindestens +21 °C herrschen, und in Waschräumen mit Duschen mindestens +24 °C, um den Beschäftigten ein angenehmes Umfeld zu bieten.

Maßnahmen bei Temperaturen über +26 °C

Da die ASR A3.5 keine absolute Obergrenze für die Raumtemperatur festlegt, sondern eine Empfehlung von maximal +26 °C gibt, ist der Arbeitgeber ab dieser Grenze verpflichtet, Schutzmaßnahmen einzuleiten, wenn die Temperatur darüber hinausgeht. Typische Maßnahmen umfassen:

Sonnenschutz

Jalousien oder Rollos können helfen, die Sonneneinstrahlung zu regulieren und die Raumtemperatur zu senken.

Lüftung und Nachtauskühlung

Die Räume sollten frühmorgens und in den kühleren Abendstunden gelüftet werden.

Flexible Arbeitszeiten

Gleitzeitregelungen oder Homeoffice-Lösungen können helfen, besonders heiße Phasen im Büro zu umgehen.

Bekleidungsanpassungen

Lockerere Bekleidungsvorschriften können das Wohlbefinden der Mitarbeitenden steigern.

Getränke bereitstellen

Trinkwasser oder erfrischende Getränke sollten für die Mitarbeitenden kostenlos zur Verfügung stehen.

Ab einer Raumtemperatur von über +30 °C müssen diese Maßnahmen umgesetzt werden. Steigt die Temperatur jedoch über +35 °C und es gibt keine Schutzmaßnahmen wie Klimatisierung, gilt der Raum als unzumutbar für reguläre Arbeitstätigkeiten.

Sonderregelungen für schutzbedürftige Personengruppen

Bestimmte Personengruppen wie Schwangere, Stillende oder Mitarbeitende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben zusätzlichen Schutz. Das Mutterschutzgesetz schützt beispielsweise Schwangere und Stillende vor extremen Temperaturen, die ihre Gesundheit gefährden könnten. Sind bestimmte Temperaturvorgaben erforderlich, sollte der Arbeitgeber ihnen einen geeigneten Arbeitsplatz bieten oder sie im Bedarfsfall freistellen.

Was tun, wenn die Temperaturvorgaben nicht eingehalten werden?

Beschäftigte haben gemäß § 17 des Arbeitsschutzgesetzes das Recht, sich bei kritischen Temperaturverhältnissen an den Arbeitgeber zu wenden und Verbesserungen einzufordern. Ein Betriebsrat kann ebenfalls eingeschaltet werden. Sollten trotz mehrfacher Hinweise keine Maßnahmen zur Temperaturregulierung ergriffen werden, besteht die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

In Ausnahmefällen können Mitarbeitende ihre Arbeit einstellen, wenn nachweislich Gesundheitsgefahren bestehen und keine Maßnahmen seitens des Arbeitgebers erfolgen. Diese Maßnahme sollte jedoch gut überlegt und nur im Notfall durchgeführt werden, da die Beweislast für die Gesundheitsgefährdung beim Arbeitnehmer liegt.

Becker Gruppe: Unterstützung durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Becker Gruppe unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Arbeitsschutzvorgaben zu erfüllen und optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen. Als zuverlässiger Partner stellt die Becker Gruppe externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bereit, die Unternehmen bei der Gestaltung gesunder und sicherer Arbeitsplätze beraten. Zusätzlich bietet die Becker Gruppe den Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit an. So können Unternehmen eigene Mitarbeitende zu qualifizierten Fachkräften ausbilden, um die Anforderungen im Arbeitsschutz selbstständig zu meistern und die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Belegschaft zu fördern.