In Hessen wurde das weltweit erste Datenschutzgesetz verabschiedet. Das war 1970 und bildete den Grundstein für das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches 1977 folgte.
Im Laufe der Jahre wurde das BDSG dann immer wieder durch EU-Richtlinien angepasst, bis es größtenteils durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verdrängt wurde. Deshalb wurde das BDSG neu verfasst und existiert in dieser Form seit 2018 neben der DSGVO.
Personenbezogene Daten, die im Internet erhoben bzw. verarbeitet werden sind nahezu unmöglich zu löschen. Meist werden diese Daten sogar erhoben, ohne dass die User*innen zwangsläufig davon wissen müssen. Und sie bringen anderen große Vorteile! Zum Beispiel können durch die Daten Rückschlüsse auf das Konsumentenverhalten gezogen werden, was für entsprechende Unternehmen unfassbar wertvoll ist.
Die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz-neu legen deshalb fest, dass Daten rechtmäßig und transparent verarbeitet werden und darüber hinaus Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden müssen. Außerdem gilt der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, d.h. es dürfen nur Daten verarbeitet werden, die auch tatsächlich erforderlich und dem Zweck nach angemessen sind.
Doch nicht nur für Privatpersonen ist der Datenschutz unfassbar wichtig, sondern auch für Unternehmen.
Für sie besteht die Gefahr, dass die Mitarbeiter*innen (unbewusst) Datenschutzverstöße begehen, wenn sie nicht an einer jährlich verpflichtenden Datenschutzunterweisung teilnehmen.
Gerade bei großen Firmen ist das oft mit einem großen Organisationsaufwand verbunden.
Die Online-Unterweisung der BECKER GRUPPE ist daher die ideale Lösung, alle Mitarbeiter*innen unkompliziert auf den neusten Stand der Gesetze und Verordnungen zu bringen.
Außerdem bieten wir den Service an externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen zu stellen.